ab wieviel km Fahrtstrecke kann man sich Freibetrag auf Lst.karte eintragen lassen...

2 Antworten

3 Arbeitstage - 10 Tage Urlaub/Krank

= 3 * 52 ./. 10 = 146 Tage * 35 km * 0,30 € = 1.533 € ./. 1.000 € = 533 €

Prinzipiell könntest Du das, da die Entfernungspauschale den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € überschreitet; die 1.000 € werden auch ohne Eintragung berücksichtigt.

Der über 1.000 € liegende Betrag wird dann auf die Restmonate, nach Eintragung verteilt; bei einem Duchschnittssteuersatz von 20% bei einem Durchschnittsverdienst wären das ca. 9 € weniger im Monat bei 12 Monaten; desto später er eingetragen wird, desto höher ist die Steuerminderung im Monat.

Du könntest allerdings z. B. den Betrag auch im November (späteste Eintragungsmöglichkeit ist der 30.11.) eintragen lassen , wenn Du evtl ein Weihnachtsgeld in Dezember erhälst, dann kommt er im Dezember voll zum tragen; sonst im Oktober für die Monate November und Dezember falls das WG im November ausgezahlt wird.

ninak 
Fragesteller
 29.06.2013, 09:51

Super, herzlichen Dank für die tolle Antwort. Das hilft mir echt weiter!

Helmuthk  30.06.2013, 09:55

...und was ist mit der Grenze in § 39a Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz?

DerSchopenhauer  30.06.2013, 10:46
@Helmuthk

Klar - danke für den Hinweis - 600 € - da muß also noch etwas dazu kommen....

Die Rechnung bei "Der Schopenhauer" ist richtig.

Aber einen Freibetrag wirst Du trotzdem nicht erhalten.

Es gibt nämlich die Bagatellgrenze in § 39a Absatz 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz. Danach werden Freibeträge bis 600,00 € nicht eingetragen.

Deine Fahrtkosten kannst Du daher nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

ninak 
Fragesteller
 30.06.2013, 10:28

Ah ja, ok, weiß ich Bescheid. Hab ich aber fast schon gedacht, daß es da wohl ne Grenze gibt.