Ab wie viel Jahren kann man eine Anzeige aufgeben?

5 Antworten

Hallo FcRealYash,

es kommt da drauf an, was Du unter Anzeige verstehst.

Man muss grundsätzlich unterscheiden, ob man im rechtlichen Sinne von einer Anzeige spricht oder ob man von einem Strafantrag spricht.

Die Anzeige als solches, ist erst einmal nichts anderes, als Du man zur Polizei geht und den Beamten erzählt, dass da eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Das kann auch ein zweijähriges Kind, denn dazu ist kein bestimmtes Alter notwendig.

Dann gibt es noch den sogenannten Strafantrag. Dieser ist dann erforderlich, wenn im Gesetz expliziert drin steht, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird. Ich führ Dir hier mal ein entsprechendes Gesetz an:

 § 185 Strafgesetzbuch -  Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 194 Strafgesetzbuch - Strafantrag

(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt.

Wenn Dich also Jemand beleidigt, musst Du einen Strafantrag stellen, denn sonst kann die Tat nicht verfolgt werden.

Und für den Strafantrag musst Du volljährig, sprich 18 sein, denn der Strafantrag setzt eine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit vor, die man mit 17 und darunter noch nicht hat.

Für welche Straftaten immer ein Strafantrag gestellt werden muss, wenn Du willst, dass die Tat verfolgt wird, findest Du unter folgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Bist Du also 17 und jünger, kannst Du zwar einen Strafantrag stellen, diesen müssen aber immer Deine Erziehungsberechtigten (in den meisten Fällen dürften das wohl die Eltern sein) den Strafantrag mit unterschreiben.

Und um Dich vollständig zu verwirren:

Es gibt noch Antragsdelikte, die auch dann verfolgt werden können, wenn Du keinen Strafantrag stellst, sondern nur eine Anzeige bei der Polizei stellst, aber öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Das steht dann auch so im Gesetz drin: Hier wieder ein Beispiel:

§ 248a Strafgesetzbuch - Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Das bedeutet, die Tat wird auch dann verfolgt, wenn Du keinen Strafantrag stellst, aber die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Dementsprechend kann auch so eine Anzeige ein Jugendlicher und sogar ein Kind stellen. Nur verneint die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, müsstest Du wiederum einen Strafantrag stellen, was wieder bedeutet Du müsstest mindestens 18 sein.

Übrigens, die Delikte die mit Strafantrage, aber auch dann verfolgt werden, wenn öffentliches Interesse besteht findest Du auch unter dem Link von Wikipedia, en ich eben gepostet habe.

Schöne Grüße

TheGrow

Wann du möchtest. Aber es läuft dann über deine Eltern. Ab 14 kannst du es alleine machen!😀

Ronox  19.03.2015, 17:23

Und wie kommst du gerade auf das Alter? Und was soll über die Eltern laufen? Eine Anzeige ist nur das Anzeigen eines eventuell strafbaren Sachverhalts.

ab dann, wenn du dich verständlich machen kannst.

Ja, du brauchst kein bestimmtes Alter

Da gibt es keine Beschränkung.