Ab wie vielen Jahren Make-up kaufen?

4 Antworten

Ab 7.

xxfistexx  16.08.2023, 03:08

hat das wirklich eine altersbeschränkung?

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Simjam  16.08.2023, 03:45
@DerCaveman

Unter 7 ist man geschäftsunfähig und geschäftsfähig ist man erst ab 18

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DerCaveman  16.08.2023, 03:57
@Simjam

Ab 7 ist man geschaeftsfaehig. Zwar nur beschraenkt geschaeftsfaehig, aber geschaeftsfaehig. Unter 7 ist man das nicht.

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Soweit ich weiß gibt es da keine richtige grenze, weil du dich schminken darfst wann du es für Richtig hältst (natürlich mit Absprache der Eltern)! Ich habe mit 10 angefangen mich zu schminken und hatte überhaupt keine Probleme an der Kasse. Ich wurde weder schief angeschaut noch nach meinem Ausweis gefragt😂…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Simjam  16.08.2023, 03:48

Es gibt auch keine Altersbeschränkung für Make-Up. Aber die Eltern müssen damit einverstanden sein.

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Sie kann das kaufen in ihrem Alter. Nur die Eltern müssen das ok finden.

DerCaveman  16.08.2023, 03:59

Die Eltern muessen es nicht ok finden. Sie duerfen den Kauf nur nicht verboten haben.

Nur ein wenig Haarspalterei als Retourkutsche fuer die Haarspalterei in einem deiner Kommentare ;-)

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Simjam  16.08.2023, 04:14
@DerCaveman

Ist das echt so schwer? Sie kann sich Make-Up kaufen, sagt ja keiner nein. Aber nützt ihr nichts, wenn die Eltern ihr Make-Up verbieten.

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schminke ist keine droge oder sowas.. da gibt es keine beschränkung. Da gilt der taschengeldparagraph nach bundesgesetzbuch, also deine kleine schwester ist ab dem 8. jahr geschäftsfähig (eingeschränkt) und ab da in der lage sich selbst "etwas zu kaufen" laut der vorgabe vom bundesgerichtshof.

Woher ich das weiß:Recherche
DerCaveman  16.08.2023, 03:19
vorgabe vom bundesgerichtshof

Vom Bundesgerichtshof???

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xxfistexx  16.08.2023, 03:22
@DerCaveman

Bund .. **

kann auch bundestag oder ähnlich sein

Bundesgesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt und grundsätzlich auch im Bundesgesetzblatt verkündet (Art. 82 GG).
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Simjam  16.08.2023, 03:51

Genau. Vorausgesetzt die Eltern erlauben ihr Make-Up.

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xxfistexx  16.08.2023, 03:57
@Simjam

dem händler kann es egal sein was die eltern sagen oder erlauben. Wenn ein 8 jähriges kind mit seinem taschengeld an der kasse erscheint, dann ist das dessen eigenes rechtsgeschäft. Die eltern dürfen aber später, nach dem der anspruch auf die reklamation entstanden ist, über das kind verfügen und dessen rechtsgeschäfte, und einen kaufvertrag rückgängig machen, insofern der anspruch darauf besteht und nachgewiesen werden kann auf verlangen des händler.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

  • Dass die Eltern dem Kind Taschengeld geben, gilt rechtlich also als ihre Einwilligung dafür, dass das Kind selbst Geschäfte tätigen kann. 
Quelle: https://www.finblog.de/taschengeldparagraph-110-bgb/
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Simjam  16.08.2023, 04:09
@xxfistexx

Das ändert aber trotzdem, nichts wenn die Eltern ihr kein Make-Up erlauben. Ob das Kind 8 Jahre alt ist, oder 16 Jahre alt ist, spielt keine Rolle.

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xxfistexx  16.08.2023, 04:16
@Simjam

doch in der tat, ein rechtsgeschäft wird dann wirksam, wenn §110 erfüllt ist. Das recht der eltern später einen zivilen anspruch zu stellen und mit dem händler im schlimmsten fall in den disput zu gehen, bleibt völlig ungeachtet der tatsache das es sich bei makeup um keine besonderheit handelt, und auch aus diesem grund kein "jugenschutz-gesetz" in kraft tritt zum schutz der schwebendgeschäfts-fähigen kinder / jugendlichen.

Die eltern mögen zwar das recht haben, bei einem anspruch darauf, aber keine vorsorgliche verfügungsgewalt über das kaufverhalten eines mindestens 8 jährigen kindes, es sei denn sie erfüllen zu jedem zeitpunkt die aufgabe der sorgfalt und begleiten deren kind grundsätzlich zu allen bevormundbaren angelegenheiten, im idealfall dann auch zum make-up einkauf, um dam rechtsvertrag-abschluss noch vor-sorglich entgegenwirken zu dürfen.

also, wenn klein erna (8jahre plus) mit ihrem taschengeld in den laden spaziert ohne ihre eltern, dann darf sie alles kaufen was nicht übergeordnetem gesetz reguliert entspricht, also zum beispiel make-up im wesentlichen sinne.

Da haben die eltern bereits zugestimmt als sie dem kind das taschengeld zur freien verfügung bereitgestellt haben. Und freie verfügung definiert sich hier durch den wert der währung, und nicht der definition der eltern über den begriff "freie verfügung". So der BGB und dessen gesetze.

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Simjam  16.08.2023, 05:10
@xxfistexx

Ich weiß das, alles gut. Ich verstehe auch gar nicht was du mir da immer wieder erklären willst. ich habe nicht geschrieben das sie kein Make-UP kaufen darf. Zudem du schreibst immer Taschengeld, Taschengeld, Taschengeld. Es wird in der Fragestellung nicht einmal "Taschengeld" geschrieben. Deine ganzen Kommentare sind auf dieses "Taschengeld" gestützt. Also Sinnlos. Du schreibst z.B. Da haben die eltern bereits zugestimmt als sie dem kind das taschengeld zur freien verfügung bereitgestellt haben. Zeit habe ich verschwendet, weil mir das jetzt erst aufgefallen ist. Das versuche ich auch mal, alles so zurecht legen, das es passt.

Aberi ch versuche es nochmal. Egal ob ein Kind 8 Jahre alt ist, oder 17 Jahre alt ist, beide können in eine Drogerie gehen und sich Make-Up kaufen. Zuhause zeigen beide, ihren Eltern das eben in der Drogerie gekaufte Make-Up. Da sagt die Mutter: Schön, dass könnt ihr direkt ganz oben in den Schrank legen bis ihr 18 Jahre als seid. Weil ihr wisst genau, selbst wenn ihr euch Make-Up kauft, erlauben wir nicht das ihr Make-Up benutzen dürft.

Kaufen: Ja, benutzen: Nein. Weil die Eltern Make-UP benutzen verbieten.

Ich habe nicht einmal geschrieben, dass ein Kind ab 8 Jahre kein Make-Up kaufen darf. Nur das die Eltern ihr das Make-Up erlauben müssen. Das Make-UP zu benutzen erlauben. Wenn sie es kaufen, ohne Erlaubnis es zu benutzen, spielt es keine Rolle.

Die Frage ist jetzt geschlossen für mich. Alles Gute.

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