Ab wann zählt eine Beschäftigung als "Berufspraxis"?

1 Antwort

Berufspraxis zählt, wenn sie fachlich relevant ist, also im Handel erfolgt (Einzel-, Groß- oder Onlinehandel). Es muss keine Vollzeitstelle sein; auch eine geringfügige Beschäftigung wie ein Minijob kann ausreichen, sofern die Tätigkeit inhaltlich passt. Kläre im Zweifel direkt mit der IHK, ob ein Minijob anerkannt wird.