Ab wann zählt eine Beschäftigung als "Berufspraxis"?
Kurz zu meiner Situation: Ich habe den Kaufmann im Einzelhandel gemacht und bin danach direkt in eine andere Branche gewechselt. Ich würde gerne privat noch den Handelsfachwirt machen jedoch ist eine der voraussetzungen "1 jährige Berufspraxis im Handel"
Da ich in meinem jetzigen Beruf viel besser verdiene als im (Einzel-)Handel und ich den Fachwirt eig. nur machen will um mir zukünftig evtl. ein paar "Türen offen zu halten" ist es keine Option zu Kündigen/Wechseln
Kann ich die "Berufspraxis" auch als Aushilfe bzw. als geringfügig Angestellter im EH voll machen? Oder muss es eine vollzeit Beschäftigung sein? Oder gibt es evtl leichtere Wege diese Hürde zu umgehen?
(Auf der Seite der IHK habe ich leider nix hilfreiches dazu gefunden und die Beratungsstelle habe ich die ganze Woche nicht erreichen können)
1 Antwort
Berufspraxis zählt, wenn sie fachlich relevant ist, also im Handel erfolgt (Einzel-, Groß- oder Onlinehandel). Es muss keine Vollzeitstelle sein; auch eine geringfügige Beschäftigung wie ein Minijob kann ausreichen, sofern die Tätigkeit inhaltlich passt. Kläre im Zweifel direkt mit der IHK, ob ein Minijob anerkannt wird.