Ab wann kann ich Religion Selbstständig ändern?
Ich bin 14 und fühle mich mit meiner Religion überhaupt nicht gut damit. Meine Eltern wollen nicht das ich meine Religion ändere, Ich hasse meine Religion (RK) einfach, wie kann ich meine Religion Amtlich ändern und ab wann?
17 Antworten
Sofort kannst du. Also morgen- heute hat nichts mehr auf. Mit 14 bist du religionsmündig. Geh zum Rathaus und frag an der Information, in welchen Raum du für den Antrag musst. Dort ist es eine Unterschrift und ein kleiner Geldbetrag für den Verwaltungsaufwand (glaube 20 Euro oder so, bin mir nicht mehr sicher. Ob bei Kinder auch weiß ich nicht).
Gratuliere ! Da Du vierzehn bist, darfst Du dir deine Religion selbst aussuchen.
Deutschland
In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.
Gegenfrage: Wer hat es sich in dem Alter eigentlich noch nicht mit den Eltern verscherzt? :)
Du bist 14 und kannst frei entscheiden!!!
Deine Eltern dürfen dich nicht zwingen.
Du kannst aus der Kirche austreten, und einem anderen Glauben beitreten, oder auch nicht.
Aus der Kirche musst du schriftlich austreten, und kannst dann auf dem Amt deinen Austritt bekanntgeben.
Hier der Gesetzestext dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz%C3%BCberdiereligi%C3%B6seKindererziehung
Mit 14 bist du Religionsmündig und darfst aus deiner alten Religionsgemeinschaft austreten, und wenn du willst auch in eine andere eintreten. Aber mein Rat: Tu es nicht, fahr deine Aktivitäten zurück und warte erst mal ab, bist du 18 bist.
Nein, verstärke deine Aktivitäten und kämpfe für deine Religion, damit du sie nicht endgültig verlierst.
Bevor ich zum „absolut endgültigen Urteil komme“, dass ich mich „im von mir geforderten Glauben nicht wohl oder NICHT GUT fühle“, würde ich mich für das GENAUE WARUM interessieren - und damit notwendigerweise für den
zweistufig-dogmatischen „Wahrheits-Aufbau“ und die
zweihundertfünfundvierzig „Folge-Grundsätzlichkeiten“ der tatsächlich „für alle Zeiten als endgültig festgelegten“ römisch katholischen Glaubens-Durchführungsverordnungen - offiziell DOGMEN genannt...
Hier ein Link eines fleißigen Kopierers zum "obigen Punkt 2": http://www.gutefrage.net/frage/wie-lauten-die-dogmen-der-katholischen-kirche
Es geht immerhin um in schriftlicher Form (!!!) vorlegbare(!!!) Wahrheiten, die für immer und ewig zur unwiderruflichen Glaubenszustimmung verpflichten(!!!).
Die folgenden Begründungs-Sätze waren (zumindest) bisher sehr suchbegriff-geeignet:
Ein Dogma ist eine von Gott geoffenbarte Wahrheit, die von der Kirche niedergeschrieben und verkündigt wird. Das Dogma ist absolut unveränderlich, weil die heilige Trinität im Himmel keinen Meinungsschwankungen unterworfen ist. Beim Dogma sind zwei Schritte zu unterscheiden:
1) Der erste Schritt ist die Offenbarung des Dogmas durch Gott. Gott offenbart Dogmen ausdrücklich oder einschlußweise in der Heiligen Tradition oder in der Heiligen Schrift.
2) Der zweite Schritt ist die Verkündigung des Dogmas durch die Kirche. Die Kirche lehrt die Gläubigen die von Gott offenbarten Dogmen und verpflichtet das christliche Volk zur unwiderruflichen Glaubenszustimmung.
Im Prinzip ist das zwar vollkommen korrekt, aber wer verscherzt es sich in dem Alter schon gerne mit den Eltern?
Es gibt immer noch nicht genügend Unterstützung für ausstiegswillige Jugendliche.