Ab wann gilt eine Webseite als kommerziell?
Hallo,
ich besitze eine Website auf der meine YouTube Kanäle representiert werden. (Videos sind ebenso eingebunden von meinen Kanälen) Ich verdiene darüber kein Geld oder sonstiges. Gilt sie dann trotzdem als kommerziell (Ist das dann schon eine Dienstleistung?)
Wäre froh über eine Antwort.
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
6 Antworten
Nach dem TMG Gesetz bedeutet kommerziell das anbieten von Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt. Es gibt aber noch eine Impressumspflicht nach dem RStV, also wenn journalistisch aehnliche Texte veroeffentlicht werden, in der hinsicht ist immer vorsicht geboten, eine abgrenzung zu rein privaten texten nicht immer eindeutig moeglich.
Ich hab bereits ein Impressum erstellt, genau die Thematik die du ansprichst - es ist nicht klar abgegrenzt will ich nicht herausfordern, heutzutage wird man ja für alles abgemahnt.
Diese Website wird als Privat betrieben. Du verkaufst, bietest an oder schaltest Werbung für Produkte. Hiermit ist diese auch nicht kommerziell und somit auch nicht Impressumpflichtig, soweit mein WIssen.
Nach meines Wissens brauchst du so etwas nicht. Du stellst diese Dienstleistung frei verfügbar. Und verdienst hiermit auch keinen einzigen Cent. Ich weiß jetzt leider nicht so genau, wie es die BRD gerechtlich geeinigt hat.
Hast du in den Youtube Videos Werbung integriert?
Wenn ja, dann ist deine Seite kommerziell.
Was schadet es im übrigen, ein Impressum zu haben?
Nein, das habe ich nicht. Ich habe jetzt auch aus Sicherheitsgründen ein Impressung erstellt - Sicherheit geht vor Abmahnung :)
Solange keine Werbung oder jedigliche Produkte angeboten werden, gilt sie als privat.
Hey, ho
Das ist deine Seite. Du verkäufst nichts und willst nichts dafür haben (Von deinen Zuschauern). Das ist ein Hobby, welches du auf einer Website öffentlich darstellst.
MfG
Danke für die Antwort, grundsätzlich werden ja sozusagen Video angeboten, bzw. sind eingebettet. Also solange kein Geld verlangt wird bleibt es in jeder Hinsicht kostenfrei, auch wenn man Dienstleistungen (kostenfrei) anbieten würde?