Ab wann gilt ein Haus als zweigeschossig/Vollgeschoss?


29.11.2023, 12:40

Ergänzung: Bezieht sich vor allem darauf ob Kniestockbauweise dann möglich ist?

3 Antworten

Normalerweise wird ein Dachgeschoss mit Kniestock zum Vollgeschoss.

Es kommt dabei darauf an, aus welchem Jahr der Bebauungsplan ist, welche Baunutzungsverordnung und welche BayBO dazu herangezogen werden muss.

Der letzte Stand davon ist, dass das DG ein Vollgeschoss ist, wenn mehr als 2/3 der Grundfläche (Außenmaße des Hauses) vom Fußboden der DG bis zur Oberkante der Dachdeckung höher ist als 2,30 m.

:-)

Luise  29.11.2023, 12:49

Ältere Bebauungspläne gründen sich oftmals auf eine BauNVO, wo 2/3 der Grundfläche eine Mindestraumhöhe von 2 m haben müssen. Aber bei 1,80 m Kniestock und dann noch oben drauf wahrscheinlich die Dachkonstruktion (Sparren und Wärmedämmung und Deckung), hält mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit beide Möglichkeiten ein.

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Generell wird die Geschossdefinition aus der Fassung der Bauordnung angewandt, die gültig war, als der Bebauungsplan aufgestellt wurde.

In der aktuellen bayerischen Bauordnung gibt es keine Definition mehr, hier stehen aber auch die älteren Definitionen:

https://www.stadtgrenze.de/s/ezf/vollgeschoss/vollgeschoss-bayern.htm

D. h. ihr müsst vom Datum eures B-Planes ausgehen und dann die zeitlich passende Regel anwenden.

bablbrabl123 
Fragesteller
 29.11.2023, 13:58

Danke, also der Bebauungsplan wurde 2020 erstellt. Somit gibt es keine Regelung in dem Sinn und ich sollte auch mit Kniestock bauen dürfen, richtig?

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Sangallo  29.11.2023, 14:18
@bablbrabl123

Bei neueren B-Plänen wird die alte Vollgeschoss-Definition weiter verwendet (mangels Alternativen):

"Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben."

Das Entscheidende: Diese Vorgabe lässt sich auch mit Kniestock erfüllen. Hängt aber im Einzelfall von der Planung ab (Gebäudegrundriss, Dachform und Neigung, Kniestockhöhe). Hier ist es ganz anschaulich:

https://www.landkreis-wug.de/bauen-und-wohnen/baugenehmigung/begriffe-der-bauordnung/

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  1. Es muss mindestens über die Hälfte 1,40 m aus dem Erdreich liegen.
  2. Bei Dachgeschossen: Es müssen mindestens 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von 2,30 m haben.
bablbrabl123 
Fragesteller
 29.11.2023, 14:02

Danke! Dann kommt es bei Kniestock sozusagen auf Dachneigung in Kombination mit der Kniestockhöhe an.

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pharao1961  29.11.2023, 14:05
@bablbrabl123

Ja.

Wenn es eng wird, dann lieber Kniestock höher und Dachneigung niedriger.

Wenn es garnicht reicht, dann im Erdgeschoss noch einen Wintergarten dranplanen, dann wird die Fläche im Erdgeschoss größer und man hat mehr Spielraum für die 2/3 im Dachgeschoss.

Der Wintergarten wird dann aus Kostengründen spärer nie gebaut ;-)

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bablbrabl123 
Fragesteller
 29.11.2023, 14:11
@pharao1961

Das mit dem Wintergarten ist ja eine klasse Idee, nur kann ich leider nichts finden, dass da das Geschoss darunter gilt. Aus der Fassung "2132-1-I Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997"  kann ich entnehmen, dass da quasi 2/3 vom Dachgeschoss über den 2,3m liegen müssen:

"(5) 1 Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. 2 Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche."

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bablbrabl123 
Fragesteller
 29.11.2023, 14:52
@pharao1961

Achso, also die Decke des Wintergartens zählt dann zur Grundfläche des oberen Geschosses, jetzt versteh ichs.

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pharao1961  29.11.2023, 16:07
@bablbrabl123

Der Wintergarten müsste dann auf der Etage des unter dem DG liegenden Geschosses sein. Wenn es EG, OG und DG gibt, dann schlecht...

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