Ab wann gilt ein Haus/Grundstück als Anwesen?

4 Antworten

Die Aussage, es gäbe keine Definition für den Begriff „Anwesen“ in Bezug auf eine Immobilie, stimmt nicht. Als Anwesen werden Immobilien in gehobenerer Ebene bezeichnet, aber nur wenn es um die Gesamtheit eines  zusammenhängenden Immobilienbesitzes geht. Z. Bsp.: ein Wasserschloss mit Brücken, Seen, Nebengebäuden, Ställe, das Herrenhaus bzw. das Schloss an sich usw. bezeichnet man in seiner Gesamtheit als „das Anwesen“. Für die Definition ist auch wichtig, dass mit „Anwesen“ immer auch die Qualität mit bezeichnet wird, die in der Regel sehr gehoben ist oder einmal war (bei verlassenen oder zu sanierenden Anwesen zutreffend).

Für den Begriff "Anwesen" gibt es keine offizielle Definition, auch nicht durch Größen. Es ist einfach eine "edle Bezeichnung" für ein Hauseigentum.

weil es dafür auch keine definition gibt

sehr schade

Mit der Anwesenheit auf der jeweiligen Stelle an dem es sich befindet! - Nichts als eine reine "Wortschöpfung"!i