Ab wann gelten Wartesemester beim beruflichen Teil der Fachhochschulreife?
Guten Abend,
kann mir jemand sagen, ab wann Wartesemester gelten, wenn man nach dem schulischen Teil der Fachhochschulreife direkt eine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen hat. Nach dem ersten Jahr der Ausbildung (also wie als alternative zum gelenkten Praktika) oder nach den 3 Jahren, nachdem die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde?
Ich freue mich über Antworten!
lg
2 Antworten
Das ist eine gute Frage ! In NRW wird nämlich bereits eine abgebrochene 12monatige Berufsausbildung als Praktikum anerkannt. Möglicherweise sind dann diejenigen die nicht abbrechen die Dummen, da die Abbrecher nach 3 Jahren immerhin schon 4 Wartesemester hätten !
Die Wartesemester zählen ab dem Zeitpunkt, an dem du die volle Fachhochschulreife bescheinigt bekommt.
Da kommt es darauf an, in welchem Bundesland du lebst, da variiert die Frist zwischen 6 Monaten bis zu einem ganzen Jahr.
Wie sinnlos ist das denn? Das heißt also, wenn ich die Ausbildung nach 3 Jahren erfolgreich abschließe gelten die wartesemester erst AB Abschluss?