Ab wann besitze ich die vollständige Fachhochschulreife und ab wann zählt die Ausbildung als Wartesemster?
Ich habe nach meinen zwei Jahren Fachhochschulreife nur den schulischen Teil aboslivert und somit war eine Ausbildung (oder Praktikum) für mich verpflichtend, um die "volle" Fachhochschulreife anerkannt zu bekommen. Kann es sein, dass die Wartesemster dann erst ab dem erhalt der vollständigen Fachhochschulreife, welche für eine Bewerbung an der Hochschule ja auch zwingend ist, anerkannt werden? Oder bereits nach Beendigung des schulischen Teils?
Ab wann kann man eigentlich sein "vollständiges" Zeugnis erhalten, reicht dafür die Regelzeit von 24 Woche Praxis oder muss die begonnene Ausbildung abgeschlossen sein? (Bin aktuell im ersten Ausbidlungsjahr habe die Zeit mit Praktikum aber insgesamt absolviert.)
1 Antwort
Erst ab dem vollständigen Erwerb der Fachhochschulreife (der Hochschulzugangsberechtigung) könnte eine mögliche Wartezeit angerechnet werden. Für den Erwerb der Fachhochschulreife (wenn die in deinem Bundesland in einen theoretischen und praktischen Teil aufgeteilt ist), musst Du eine begonnene Berufsausbildung nicht abgeschlossen haben. Wie viele Wochen Du gearbeitet haben musst und mit welchem Inhalt und wie das entsprechende Zeugnis auszusehen hat, kann ich dir von hier aus nicht sagen. Das solltest Du in deiner bisherigen Schule (Beratungslehrer) oder auf der homepage deines Kultusministeriums klären. Auch der Beratungslehrer der Berufsschule wird das wissen.
@Coriolanus Also insgesamt benötige ich 24 Wochen, wovon ich bereits 8 Wochen Praktikum vor meiner Ausbildung absolviert habe. Da die Ausbildung bereits seit Oktober läuft, könnte ich mir ja nun mein Zeugnis holen. D.h. die Wartesemester würde dann ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen 24 Wochen Praktikum zählen, sehe ich das richtig? Also ab Februar diesen Jahres müsste ich mir theoretisch Wartesemester anrechnen lassen können, falls ich diesen denn dann benötige?