NC Wartesemester/Fachhochschulreife + Ausbildung
Hallo ihr Lieben,
ich möchte mich gern zum Wintersemester, also ab Oktober 2014, für ein Studium bewerben. Mein NC der Fachhochschulreife liegt bei 2,6. Ich habe nach der 12. Klasse eine dreijährige Ausbildung gemacht und nach Abschluss dieser noch ein Jahr als Gesellin gearbeitet, um ein bisschen mehr Arbeitserfahrung zu sammeln und Geld für das Studium zu sparen. Jetzt meine Frage:
Wird mir meine Ausbildungszeit angerechnet? Und evt. sogar auch das eine Jahr arbeiten? Oder ist das in dem Fall eine andere Regelung, weil ich ja eigentlich streng genommen erst mit Bestehen der Ausbildung meine volle Fachhochschulreife erlangt habe? (schulischen Teil damals in der 12., theoretischen Teil mit Abschluss der Ausbildung im Juni 2013). Steige da nicht ganz durch...Und was genau heißt das für mich, wenn es mir angerechnet werden würde? Habe gelesen, dass es ein "Mythos" ist, dass man pro Semester um 0,1 besser gestuft wird vom NC...Kann mir da jemand evt. genaueres zu sagen? Würde mich sehr freuen :-) Vielen, lieben Dank schon einmal im Voraus für Eure Bemühungen!
Liebe Grüße
2 Antworten
Deine volle Fachhochschulreife hast auf jeden Fall seit Abschluss der Berufsausbildung. In NRW z.B. ist dieser Satz jedoch irgendwie grenzwertig, da dort bereits 12 Monate Berufsausbildung bei regelmässiger Teilnahme am Berufsschulunterricht als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden. Demnach hättest Du jedenfalls in NRW die Fachhochschulreife schon seit 6 Semestern. Falls NRW, kannst Du ja bei Deiner Bewerbung ausdrücklich auf diese Regelung verweisen. Link s. unten.
Mit dem N.C. und der Wartezeit ist es nun so, dass er jedes Semester neu ermittelt wird und sich ausschliesslich nach den eingegangenen Bewerbungen richtet. Mit einer gewissen statistischen Wahrscheinlichkeit liegen die Werte dann auch im nächsten Semester ungefähr auf dem Niveau des Vorsemesters. 0,1 pro Semester besser ist absoluter Quatsch und riecht schon nach Hausfrauentratsch.
Habe da aber so meine Bedenken, dass das z.B. in NRW so glatt über die Bühne ginge. Wenn nicht, ist das nicht in Ordnung, da es eine klare Benachteiligung derjeninigen wäre, die Ihre Berufsausbildung zu Ende geführt haben.
In NRW dürften wohl die wenigsten Betroffenen, vor allem Höhere Handelsschüler und Gymnasialabrecher, überhaupt von dieser Regelung etwas wissen. Ist allerdings sowas wie ein Schlupfloch, falls Arbeitgeber keine Praktikumsstellen anbieten. Finde ich schon mutig von der Landesregierung. Die machen in NRW aber auch viel Mist, wie ich finde.
Habe gelesen, dass es ein "Mythos" ist, dass man pro Semester um 0,1 besser gestuft wird vom NC...
Ja, das ist ein Mythos.
Deine Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt Deiner Studienberechtigung und endet mit der Studienaufnahme. Mit dem ersten Datum ist es bei Dir etwas kompliziert. Bei den in Frage kommenden Bundesländern wird für den praktischen Teil der Fachhochschulreife üblicherweise 1 Jahr Berufspraxis (üblicherweise gelenkt) gefordert. Möglicherweise hast Du die Studienberechtigung schon vor Abschluss der Ausbildung erworben. Da würde ich bei der Studienberatung der Fachhochschule nachfragen. Das Jahr nach der Ausbildung wird in jedem Falle als Wartezeit angerechnet
Hi Joschua,
danke für deine Antwort! Werde mich wohl in Niedersachsen, Bremen und evt. Hamburg bewerben. Wäre natürlich super, wenn mir das überall so angerechnet werden würde wie in NRW!!! (eigentlich ja auch ein bisschen gemein, wenn nicht! Immerhin habe ich genauso 3 Jahre eine Ausbildung gemacht :-) )
Danke schon einmal!
Liebe Grüße