Ab wann darf ich mit dem CB- Funk in Österreich oder Deutschland anfangen?

5 Antworten

Die Amateurfunk Lizenz kann man sich wie den Führerschein beim Auto vorstellen.

Um ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen braucht man den Führerschein, denn der "beweist", dass man die Verkehrsregeln kennt und sich verpflichtet hat sich auch an die zu halten.

Beim Funk ist das sehr ähnlich. Die Lizenz "beweist", dass man die Regeln kennt, also sie stark man auf welcher Frequenz senden darf und welche Frequenzen man überhaupt benutzen darf.

Beim öffentlichen Verkehr gibt es Möglichkeiten ohne Führerschein daran Teil zu nehmen. Das wäre zu Fuß gehen oder ein Fahrrad zu benutzen.

Ähnlich ist das auch bei Funk. Es gibt Frequenzen die für die Öffentlichkeit freigegeben sind. Das wäre vor allem der "Bürgerfunk" (Citizen Band), 2,4GHz und 5GHz (WLAN, Bluetooth) sowie seit einiger Zeit LPD (433MHz) und PMR (446MHz) Funk.

Hier hat man im Vergleich zum Straßenverkehr allerdings das "Gegenteil" was die Benutzung von Geräten angeht. Während es für die eigenen Füße und ein Fahrrad keine Vorschriften gibt wie die geprüft und Instand gehalten werden müssen, müssen Funkgeräte die man ohne Lizenz benutzen will geprüft und zugelassen sein.

Wenn man also ein geprüft und zugelassene CB-Funkgeräte, WLAN Router, LPD/PMR-Funkgeräte hat, dann darf man die "einfach so" benutzen. Man darf da aber keinerlei Veränderungen dran machen. Strenggenommen darf man sein CB-Funk Gerät noch nicht mal auf machen um die Birnen der Beleuchtung zu wechseln!

Man darf zwar jedes Funkgerät kaufen, besitzen und verkaufen, aber man darf ohne eine Amateurfunklizenz nur Geräte Betriebsbereit machen (Stromversorgung anschließen) die anmelde und gebührenfrei sind und die von der Regulierungsbehörde auch zugelassen sind.

Das Alter spielt da keine Rolle, so ziemlich alles Kinderspielzeug arbeitet auf CB-Frequenz oder WLAN/Bluetooth bzw. PMR/LPD Frequenzen. Auch ein Babyphon für Säuglinge arbeitet fast immer auf CB oder LPD.

Rechtlich nicht ganz "sauber" ist es sich erst mal mit einem SDR zu beschäftigen. Ein "Software Defined Radio" kann so ziemlich alle Funkfrequenzen empfangen und demodulieren. Dazu braucht man nur einen alten DVB-T Stick der in Deutschland sowieso nicht mehr funktioniert wegen T2. Die meisten (mit Realtech Chipsatz) können die HF Signale von einer Antenne direkt digitalisieren und eine SDR Software kann dann Frequenzen herausrechnen und hörbar umrechnen.

So kannst Du dann schon mal gucken was auf den Frequenzen so alles los ist, also ob Du CB, LPD oder PMR brauchst um mitreden zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Traveller5712  12.01.2025, 21:32

In der BRD gibt es keine Amateurfunklizenz mehr. Diese heisst seit mindestens 40 Jahren "Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst".

Commodore64  13.01.2025, 23:49
@Traveller5712

Das hindert die Leute aber nicht daran von Amateurfunk-Lizenz zu sprechen.

Das ist auch bei vielen anderen Dokumenten so. §21 nennt sich "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Aber von Erlaubnis steht auf dem Führerschein nichts. Also verstört dann jeder der "Nur" einen Führerschein hat gegen §21?

Traveller5712  14.01.2025, 11:18
@Commodore64

Spielt keine Rolle für mich. Wenn jemand von Amateurfunklizenz spricht, verbessere ich ihn! Man kann nicht "Unwissen" einfach so in der Welt lassen, nur weil "es alle so machen".

Commodore64  14.01.2025, 19:45
@Traveller5712

Kannst Du gerne in Deinem eigenen Beitrag korrigieren. Der Fragesteller hat selber auch nach Lizenz für Amateurfunk gefragt, warum muss ich dann andere Begriffe verwenden die den Fragesteller nur verwirren können?

Für den CB Funk brauchst du keine Lizenz und kannst schon als Kind anfangen.

Woher ich das weiß:Hobby

CB-Funk ist frei. Kannst Du auch als Kind nutzen.

Für den CB-Funk gibt es kein Mindestalter.


Gregi76 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 14:28

Danke

Es ist durchaus möglich, dass es in der Republik Österreich eine entsprechende Vorschrift gibt.

Aber in der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine solche nicht. Hier kann man bereits in allerjüngsten Jahren die Prüfung für die Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ablegen und ein Rufzeichen zugeteilt bekommen. Ich meine, der jüngste bundesdeutsche Funkamateur war einmal 8 Jahre alt.

Und um es kurz zu machen: Für den CB-Funk gibt es m.W. nach auch in Österreich KEINE Einschränkung, was das Alter betrifft. In der BRD gab es eine solche auch noch niemals, da ich bereits 1979 mein erstes CB-Funkgerät in den zarten 8-jährigen Händen hielt ;-)

Bitte wende Dich in Sachen Amateurfunkgenehmigung bitte an den ÖVSV, den Österreichischen Versuchssenderverband, den Amateurfunkverband bei Euch. https://oevsv.at

Übrigens: Auf die Schnelle habe ich in den Österreichischen Gesetzen KEINE Altersbeschränkung gefunden!!!

Woher ich das weiß:Hobby – Seit meinem 8. Lebensjahr habe ich Funkgeräte in der Hand!