Ist das Baofeng UV-21 Pro ein CB-Funkgerät oder gilt es als Amateurfunk?
Online steht das es ein CB-Funk ist, bin mir aber nicht sicher.
2 Antworten
Da dieses Gerät auf Frequenzen im VHF- und UHF-Bereich arbeitet, ist es KEIN CB-Funkgerät. CB-Funk findet in der Bundesrepublik Deutschland auf HF (27 MHz).
Das Baofeng-Gerät kann aber nicht auf diesem Frequenzbereich arbeiten.
Wenn irgendwo CB-Funk steht, so handelt es sich in der Regel um einen Übersetzungsfehler aus dem Mandarin oder Kantonesischen.
Und damit gilt: Für Dich ist dieses Funkgerät legal als Empfänger betreibbar - aber senden darf man damit nur, wenn man im Besitz einer Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Damit am besten einfach: Finger weg, bevor Du irgend etwas Illegales tust.
Es geht hier um ein spezielles Gerät. Dieses gerät arbeitet nicht auf 27 MHz, KANN also gar kein CB-Funkgerät sein. Und mehr war nicht die Frage.
Und ich glaube nicht, dass Du mir beibringen kannst, was ein CB-Funkgerät ist, oder nicht - siehe "Woher ich das weiß"!!!
Ausserdem spielt es gar keine Rolle. Der FS trug sich mit der Absicht, dieses Funkgerät zu kaufen und wollte wissen, ob es mit anderen CB-Funkgeräten kommunizieren kann.
Nun, dir vielleicht nicht, aber dem fragesteller schon.
Doch, das spielt durchaus eine rolle, da der fragesteller sich ja wohl nun vermutlich anderes funkgerät kaufen will.
Danke für's Gespräch ... diskutiere bitte mit dem Fragesteller, was er will oder nicht will ... er hat gefragt, ich habe aus fachlicher Sicht und als Mensch mit 43-jähriger Funkerfahrung geantwortet, und klinke mich jetzt aus.
Das ist ein Amateurfunkgerät, wie alle aus der UV Serie von baofeng.
Bei cb Funkgeräten kann man keine Frequenz einstellen.
Baofeng hat lizenzfreie die auf PMR446 arbeiten, also walkie talkies. Wie das BF-88ST.
Danke für die Erklärung, kenne mich damit nicht so gut aus. Bei Amateurfunkgeräten darf man ohne Lizenz nur zuhören aber nicht sprechen oder? Was ist eigentlich wenn man mal aus versehen kurz die PTT Taste drückt?
Bei Amateurfunkgeräten darf man ohne Lizenz nur zuhören aber nicht sprechen oder?
Nur auf Amateurfunkfrank-Frequenzen da Amateurfunk als öffentlich gilt.
Man kann damit auch Frequenzen empfangen die nicht zum Amateurfunk gehören. Wenn man auf diesen ein privates Gespräch abhört macht man sich strafbar. (§ 201 Absatz 2 StGB)
Auch fahrlässig, das heißt ausversehen, kann es bestraft werden. Z.B. nach § 317 StGB.
Fahrlässiges senden ist auch nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 228)mit einem Bußgeld bedroht.
Nun, es ist zwar strafbar, und man kann bis zu 500.000 Euro(ja, sind halbe Million) Bußgeld erhalten, allerdings wird man nicht in der Lage zu sein doch zu orten wenn es nur einmal für weniger als eine Sekunde passiert.
Niemand wird Dich verhaften, wenn Du mal kurz auch testweise die PTT betätigst. Aber einfacher Funkbetrieb ist für Dich legal nicht möglich (siehe meine Antwort oben).
Sorry jort, aber das ist kompletter nonsense. Niemand muss eine halbe Million Euro Strafe zahlen, weil er beim einem Baofeng versehentlich auf die Sendetaste kam :D
Der Sinn des Verbots ist vor allem, dass man professionellen Funk nicht stört. Wenn jemand mit seinem Baofeng im PMR bereich funkt, interessiert das in der Praxis keine Sau. Da müsste man schon über Tage eine Baufirma die mit PMR arbeitet nerven, dass irgendeiner handelt.
Nun, das habe ich auch nicht gesagt, ich habe gesagt "man kann bis zu 500.000 Euro(ja, sind halbe Million) Bußgeld erhalten", das ist eben das maximum. Man KANN eben bis zu ner halbe million strafe bekommen.
Ich habe auch gesagt dass es in der praxis eher nicht passieren wird.
Der Sinn ist schon klar, aber die Rechtslage ist auch klar.
Das steht in den bußgeldvorschriften(§ 228) des TKGs(alles irrelevante gekürzt)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig[...]ohne Frequenzzuteilung nach § 91 Absatz 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt[...]
Die Ordnungswidrigkeit kann geahndet werden[...]in den Fällen des Absatzes 2[...]Nummer 17[das ist die unzulässige frequenznutzung][...]mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro[...]
Was man dazu sagen sollte, nur weil ein Funkgerät auf CB frequenzen arbeiten kann, ist es noch kein CB funkgerät.
Damit man legal mit einem funkgerät auf CB frequenzen funken darf, muss das funkgerät weiteren anforderungen entsprechen.