Ab wann (ab welchen Tag) hat man Recht auf Kündigung des Glasfaservertrags wenn man Tage lang kein Internet ( Störung) hat?

4 Antworten

und Frist zur Schadensbehebung und Kürzung wurde gegeben, Frist ist verstrichen.

dann ja, nur blöd ist wenn auch ein anderer Anbieter nicht liefern kann weil da irgendwo Schäden angerichtet wurden.

war bei uns über Weihnachten und Neujahr der Fall.

Zuerst müsste der Anbieter (belegbar mit Frist) abgemahnt werden; ggfs mit einer weiteren Abmahnung und NAchfrist. Die Fristen müssen angemessen sein.

Dann kann die fristlose Kündigung erfolgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
creattimes 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:06

Ab wann kann man die Fristen abmahnen ?

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GS2000  23.04.2024, 11:07
@creattimes

Abmahnen sofort; die darin gesetzte Frist sollte mindestens 10-14 Tage betragen.

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Notier die ausgefallenen Tage und bitte am Ende des Monats um Entschädigung für den Ausfall. Aus Kulanz können sie das machen.