AAnzeige wegen Diebstahl möglich?
Hallo,
Ich habe vor ein paar Monaten einem Kollegen für "abgemacht" 4 Wochen mein Fernseh geliehen, jetzt wollte ich schon mehrmals meinen Fernseher zurück haben aber bekomme nur faule ausreden etc. zu hören.
Wäre es möglich eine Anzeige wegen Diebstahl zu melden oder wäre dies aussichtslos, da nichts unterschrieben und es lediglich eine wörtlich Abmachung war?
Würde mich mega über hilfreiche Antworten freuen !!
LG Luca
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
6 Antworten
Also du hast mit ihm einen Leihvertrag geschlossen.
das heißt du hättest auf jeden Fall einen Anspruch auf Rückgabe des Fernsehers.
das erste was du tun solltest ist ihm zu sagen wenn er dir den Fernseher nicht zurückgibt gehst du zu einem Anwalt. Das schreckt die meisten schonmal ab und macht genug Angst.
das letzte was du willst ist da wirklich rechtliche Schritte einzuleiten. Der Grund : das ist alles wieder mit kosten verbunden die du erstmal bezahlen musst am Ende bezahlst du für die rechtlichen Schritte mehr als du für den Fernseher bezahlt hat.
wenn dir das egal ist würde ich zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen.
Vor der Türe stehen
Diebstahl ist es nicht. Unterschlagung wäre jetzt noch das Maximum - aber da käme nix bei einer Anzeige raus, das garantiere ich dir
Das hätte ich befürchtet, danke sehr werde mal mein bestes versuchen..
Klar, wenn du nachweisen kannst, dass es DEIN TV ist, dann kannst du ihn natürlich anzeigen.
Musst es halt irgendwie beweisen können :-) Ich gehe mal schwer davon aus, dass ihr keinen Vertrag gemacht habt. Mit so nem Mist rechnet man ja auch nicht, dass er den TV nicht mehr rausrückt.
Ich würde ihm ein Ultimatum stellen und ihm ggf. mit einer Anzeige drohen - ich denke er wird einlenken : )
Ok danke, ja bin mor unsicher ob die "vorwarnung" bzw das Ultimatum nicht noch mehr provnotiert den TV zu behalten, ne Quittung hab ich auch nicht mehr..
Aber danke
Nicht Diebstahl wäre das Delikt, denn Du den Fernseher selbst übergeben, aber Unterschlagung.
Nicht übertrieben, einfach nur ein anderes Delikt. Strafbar ist beides 😄
Also aus rein rechtlicher Sicht.
an deiner Stelle würde ich ihm eine Frist setzen : in 3 Tagen möchte ich meinen Fernseher zurück oder wir sind keine Freunde mehr und falls du in Zukunft etwas von mir brauchen solltest, werde ich nicht mehr für dich da sein +ich rechtlich aus Prinzip gegen dich vorgehen
Gib mir mein Schäufelchen zurück, sonst klau ich Dir Dein Eimerchen
Ok danke, ja Diebstahl wäre übertrieben aber im Endeffekt ist es ne Straftat.