AAnzeige wegen Diebstahl möglich?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Vielleicht nur mit anzeige drohen? 50%
Anzeigen? 33%
Einfach mehr druck aufbauen ohne anzeige? 17%

6 Antworten

Anzeigen?

Also du hast mit ihm einen Leihvertrag geschlossen.

das heißt du hättest auf jeden Fall einen Anspruch auf Rückgabe des Fernsehers.

das erste was du tun solltest ist ihm zu sagen wenn er dir den Fernseher nicht zurückgibt gehst du zu einem Anwalt. Das schreckt die meisten schonmal ab und macht genug Angst.

das letzte was du willst ist da wirklich rechtliche Schritte einzuleiten. Der Grund : das ist alles wieder mit kosten verbunden die du erstmal bezahlen musst am Ende bezahlst du für die rechtlichen Schritte mehr als du für den Fernseher bezahlt hat.

wenn dir das egal ist würde ich zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen.

Einfach mehr druck aufbauen ohne anzeige?

Vor der Türe stehen

Diebstahl ist es nicht. Unterschlagung wäre jetzt noch das Maximum - aber da käme nix bei einer Anzeige raus, das garantiere ich dir

Lucataobao 
Fragesteller
 20.12.2021, 14:39

Das hätte ich befürchtet, danke sehr werde mal mein bestes versuchen..

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Vielleicht nur mit anzeige drohen?

Klar, wenn du nachweisen kannst, dass es DEIN TV ist, dann kannst du ihn natürlich anzeigen.

Musst es halt irgendwie beweisen können :-) Ich gehe mal schwer davon aus, dass ihr keinen Vertrag gemacht habt. Mit so nem Mist rechnet man ja auch nicht, dass er den TV nicht mehr rausrückt.

Ich würde ihm ein Ultimatum stellen und ihm ggf. mit einer Anzeige drohen - ich denke er wird einlenken : )

Lucataobao 
Fragesteller
 20.12.2021, 14:37

Ok danke, ja bin mor unsicher ob die "vorwarnung" bzw das Ultimatum nicht noch mehr provnotiert den TV zu behalten, ne Quittung hab ich auch nicht mehr..

Aber danke

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Vielleicht nur mit anzeige drohen?

Nicht Diebstahl wäre das Delikt, denn Du den Fernseher selbst übergeben, aber Unterschlagung.

Lucataobao 
Fragesteller
 20.12.2021, 14:39

Ok danke, ja Diebstahl wäre übertrieben aber im Endeffekt ist es ne Straftat.

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Luminou  20.12.2021, 14:44
@Lucataobao

Nicht übertrieben, einfach nur ein anderes Delikt. Strafbar ist beides 😄

Also aus rein rechtlicher Sicht.

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bwhoch2  20.12.2021, 15:01
@Luminou

Natürlich, aber Diebstahl hat gefühlsmäßig immer das "unerlaubte An-sich-nehmen" in sich.

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an deiner Stelle würde ich ihm eine Frist setzen : in 3 Tagen möchte ich meinen Fernseher zurück oder wir sind keine Freunde mehr und falls du in Zukunft etwas von mir brauchen solltest, werde ich nicht mehr für dich da sein +ich rechtlich aus Prinzip gegen dich vorgehen

derfiesefriese  20.12.2021, 14:46

Gib mir mein Schäufelchen zurück, sonst klau ich Dir Dein Eimerchen

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