A2 Führerschein in Frankreich?
Hallo Leute,
Nächstes Jahr möchte ich mit meinen Eltern und Schwestern nach Frankreich in den Urlaub fahren.
Meine Schwester und ich haben bis dahin unseren A2 Führerschein und mein Papa den A.
Gibt es da irgendeine Einschränkungen was das Fahren in Frankreich mit dem A2 angeht?
Also etwas von wegen ungültige Fahrerlaubnis, oder so?
Danke schön für alle Antworten :)
4 Antworten
Hallo Julieve,
bei dem Namen sind deine Eltern wohl "Frankreich-Fans" oder stammen sogar aus Frankreich ;-)
Da man mittlerweile auch in Deutschland mit dem A2 nur noch Motorräder auf 35 kW gedrosselt fahren darf, welche original nicht mehr als 70 kW haben, gibt es keine Unterschiede mehr zu anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Somit steht dem Fahren in Frankreich nichts im Wege.
In Frankreich darauf achten, dass auch für Motorräder das Mitführen einer Warnweste für den "Pannenfall" Pflicht ist.
Wenn man irgendwo unfreiwillig steht und hat keine Warnweste, wird das richtig teuer.
Viele Grüße
Michael
Gern geschehen ;-)
Und lasst euch bitte nicht durch die Antwort von fuji415 verwirren.
Gruß Michael
Ergänzend zu den Ausführungen von 19Michael69:
In Frankreich machen immer wieder kurzfristige Regelungen die Mitnahme oder Installation von Dingen am Motorrad notwendig - um dann kurz darauf wieder abgeschafft zu werden. Handschuhpflicht, gelbe Fläche am Motorrad (Front), Alkomat, etc. - sie sind da wirklich sehr kreativ.
Daher 2018 vor Fahrantritt informieren was aktuell in Frankreich gefordert ist.
Was derzeit noch immer gilt: Umweltzonenplaketten ähnlich der in Deutschland für PKW notwenidgen Vignetten für Krafträder. Jedoch nicht überall sondern eben auch nur in bestimmten Städten.
http://de.france.fr/de/info/umweltzonen-frankreich
Meine olle BMW darf nirgendwo rein da zu alt...
Nein, seit 2016 keine Unterschiede mehr.
Frankreich war und ist kein klassisches EU-Führerschein-Ausstellerland!
Klasse A2 gibt es in Frankreich nicht .
In Frankreich gibt es 5 verschiedene Führerscheinklassen: hier nur Motorrad
Klasse A – Motorräder (Mindestalter 18) und A1 (Mindestalter 16): Leichtkrafträder
Fahren in Frankreich mit einer Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedstaates
Hierfür gelten folgenden Bedingungen:
Ihre Fahrerlaubnis muss gültig sein
Sie müssen das für die Fahrerlaubnis in Frankreich festgelegte Mindestalter der jeweiligen Fahrzeugklasse erreicht haben
In Ihrem Heimatland darf Ihnen die Fahrerlaubnis nicht entzogen, mit Einschränkungen belegt oder aufgehoben worden sein.
Und A2 ist eine Einschränkung 0,2KW/Kilo 35 Kw Obergrenze der Rest ist bekannt max. 70 KW.
Natürlich gibt es den A2 in Frankreich - ansonsten hätten sie seit 2011 bzw. 2013 ein fettes Problem namens Vertragsverletzungsverfahren. :D
Und hier noch ein Bild von der Rückseite von einem französischen EU-Führerschein: http://driverlicencecard.site/fuehrerschein-images/Image\_198.jpg
Nachdenken BEVOR man hier irgendwas reinkopiert würde helfen - aber das lernst du anscheinend nicht mehr.
Schon mal daran gedacht, dass Deutschland dazu gezwungen wurde, den A2 "europakonform" umzusetzen? Da hätte es mich schwer gewundert, wenn es den in Frankreich überhaupt nicht geben würde.
Auch in Frankreich gibt es die Klasse A2 !!!
Es ist zwar schade, dass man sich nicht einmal auf die Seite der Französischen Botschaft verlassen kann, aber die Angaben auf der von dir verlinkten Seite sind veraltet und falsch.
Noch schlimmer und nicht nachvollziehbar, dass der Artikel in 2015 das letzte Mal geändert wurde und es den A2 da auch in Frankreich schon lange gab.
Wie es wirklich ist, erfährt man spätestens, wenn man oben auf "Article en français" klickt.
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N530
Oder auf diesen von der Botschaft unabhängigen Link:
https://www.pratique.fr/permis-conduire-differentes-categories.html
Ich habe die Botschaft eben auch über deren Kontaktformular über den Fehler informiert.
Gruß Michael
Danke für die Schnelle Antwort :)