A und B Verstöße?

2 Antworten

Im Sinne der Probezeit ist es erst ab 21 km/h zu viel ein A-Verstoß, egal ob innerorts oder außerorts.

B-Verstöße bei Geschwindigkeiten gibt es nicht. Bis 20 km/h zu viel hat es schlicht keine Probezeitrelevanz.


Monsta1903 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 23:04

Also kann ich davon auch etlich viele haben ohne das es Probezeit Maßnahmen mit sich zieht? Danke im vorraus

Geschwindigkeitsübertretungen über die zulässigen Toleranzen hinaus sind grundlegend A-Verstöße.