7 jahre gez nachzahlen obwohl gezahlt
Hi leutz,
Ich bin seit 05/2007 sieben verheiratet. Alles schick und schien, unsere geh, jetzt Beitragsservicegebuehren habe wir immer brav bezahlt. Es läuft auf den Namen meiner Frau aber es wird von meinem Konto abgebucht. Vor einigen Wochen kam ein schreiben das ich mit 1245 Euro im Rückstand sei. Angeblich habe ich ein eigenes beitragskonto. Wir haben Widerspruch eingelegt und unsere heiratsurkunde hin gesendet und keine Antwort bekommen. Heute Kamm erneut eine zahlungserinnerung. Nun wissen wir nicht weiter. Zudem konnten die doch eh nur3 Jahre einfordern, zwecks Verjährung, oder?
4 Antworten
Ruft nochmal an und beschwert euch. Wenn weiterhin Zahlungsforderungen kommen, ignoriert sie und wendet euch im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Hallo KevkenC4, Seit der Umstellung von Bürger=Beitragszahler auf Haushalt=Beitragszahler blickt der Beitragsservice selber nicht mehr durch und produziert täglich mehr und mehr Unsinn. Das gipfelt leider in der irrigen Behauptung, dass man seit Jahren keinen Rundfunkbeitrag bezahlt haben sollte.
Ursache ist, dass der Beitragsservice noch immer die Teilnehmernummer "aus alten Zeiten" an dem Namen lässt. Mit der neuen Regelung ein Haushalt=Betragszahler muss der Haushalt / die Wohung die Teilnehmernummer bekommen. Bis heute begreift der Beitragsservice das leider nicht.
Man kann versuchen, durch Belege und Schreiben den einzelnen Mitarbeiter beim Beitragsservice von der irren Behauptung abzubringen und den Sachverhalt zu klären. Leider wird man dabei auch auf riesige Portion Ignoranz stoßen.
Und im schlimmsten Fall kommt der Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsvollstreckung. Widerspruch einlegen und die Dokumente vorlegen. Darauf hinweisen, dass der Beitragsservice das Durcheinander wegen der falsch zugeordenten Teilnehmernummer verursacht. Gerichtsvollzieher sind da schon viel mehr Menschen mit einem gesunden Menschenverstand und können Einfluss auf die Zwangsvollstreckung nehmen.
Hatten wir auch mal. Sie versuchen es halt, aber halte durch, denn ihr könnt es beweisen, dass alles bezahlt wurde. Zur Not über die Kontoauszüge. Aber die sollen zuerst mal beweisen, warum sie das Geld von Deiner Frau brav einbehalten haben. Eheleute müssen generell nur einmal bezahlen, das war auch schon vor 7 Jahren so.
Vermutlich aus der Zeit, als ihr beide noch ledig gewesen seid. Und ihr das überflüssige Konto dann vergessen habt zu löschen.
Dennoch habt ihr beide jetzt nur eine Rechnung zu bezahlen. Und darauf würde ich auch pochen.
Einfach überhaupt nicht zahlen, es gibt keine Rechtsgrundlage mit der die an euer Geld ran kommen.
(Rundfunkstaatsvertrag ist zwischen den Rundfunkanstalten + den Bundesländern geschlossen, nicht mit den Beitragszahlern)
Oh und das Gerichtsvollzieherwesen wurde auch 2012 privatisiert.
Einfach überhaupt nicht zahlen, es gibt keine Rechtsgrundlage mit der die an euer Geld ran kommen.
Ob das so ist sei mal dahingestellt. Einfach nicht zahlen auf deine Verantwortung hin wird wohl kaum die richtige Lösung sein.
(Rundfunkstaatsvertrag ist zwischen den Rundfunkanstalten + den Bundesländern geschlossen, nicht mit den Beitragszahlern)
Irrtum - der Rundfunkstaatsvetrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag bzw. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wurden durch entsprechende Einführungsgesetze geltendes Recht in den beteiligten Ländern.
das ganze hat aber den Schönheitsfehler das bei genauer Auslegung der Gesetzeslage die Rundfunkgebühr als Steuer zu betrachten ist und damit die Länder das ganze gar nicht beschließen konnten. Daher ist das ganze nichtig.
Nein, es ist keine Steuer, weil Steuern nicht zweckgebunden sind.
Der Rundfunkbeitrag dient dagegen vollständig der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten).
Im übrigen ist Rundfunk lt. Grundgesetz Ländersache, weswegen die Länder auch über die Rundfunkfinanzierung zu entscheiden haben.
nach der definition der AO §3 isses ne Steuer, aber es stimmt natürlich auch das Steuern nicht zweckgebunden sein dürfen. Eine Vorzugslast ist es allerdings auch nicht, denn wer keinen TV/Radio hat hat keinen wirtschaftlichen Vorteil. Ich gehe sogar so weit zu behaupten das es überhaupt keine rechtliche möglichkeit in der derzeitigen Form gibt das durchzubringen. Die Idee das ganze Geräteunabhänig zu machen gab es ja vor über 10 Jahren schon, und schon damals wusste man das ist extrem problematisch.... nachdem der GEZ nur die Mitglieder weggelaufen sind weil es wirklich immer mehr Leute ohne TV gab und auch die Argumentation von "neuartigen Rundfunkgeräten" mehr als wackelig war hat man es gewagt. Ich denke es wird gekippt, und ich halte es derzeit für nichtig. Die gebührenzentrale ist sich seiner Sache auch nciht ganz so sicher, man weigert sich einen rechtskräftigen Bescheid zu schicken (trotz Aufforderung) und begnügt sich mit unsinnigen Drohbriefen ohne rechtliche Relevanz. Ohne Bescheid bewege ich mich schon mal überhaupt nicht.
Das Problem sehe ich darin das sie und ich ein abrechnungskonto dort haben. Und ich bin mir nicht sicher wo das her kommt.