6.Kl. Gymn. BW. Tochter hat mit Lehrer Nachschreibetermin vereinbart. Lehrer hat diesen einfach vorverlegt. Tochter war nicht vorbereitet. Ist dies erlaubt?

BMT216A  13.06.2023, 11:44

Um Wochen, Tage oder Stunden vorverlegt?

Beetle0506 
Fragesteller
 13.06.2023, 11:46

Eine Woche, direkt nach 2 Wochen Ferien

3 Antworten

sie hätte sich ja schon auf den ersten Termin vorbereiten müssen, dann müsste sie ja am Nachschreibetermin erst recht bereit sein sollen, auch wenn der Lehrer diesen Vorverlegt hat.


Beetle0506 
Fragesteller
 13.06.2023, 11:49

Sie hat sich auf die Aussage des Lehrers verlassen. Das war ein großer Fehler! Wird ihr nie mehr passieren! Sie wurde extrem abgestraft, erhält nun eine schlechte Zeugnisnote. Sonst ist sie eine gute Schülerin.

0
AryaSaphyra  13.06.2023, 11:52
@Beetle0506

na und? hätte sie sich schon zum eigentlichen Termin vorbereitet, wie sie es hätte tun sollen, hätte sie kein Problem gehabt, als der Termin verschoben wurde. ganz einfach: sie hat sich nicht vorbereitet und muss nun die Konsequenzen tragen. so ist das eben! Klar ist es ärgerlich, aber da ist sie ganz alleine dran schuld.

1

Natürlich. Der Lehrer kann diesen Termin festlegen, wie er das möchte (die Option "gar nicht" gibt es dabei übrigens auch).

Deine Tochter hätte ja bereits zum ursprünglichen Termin der Prüfung vorbereitet sein müssen, somit darf der Lehrer davon ausgehen, dass sie auch zum Nachschreibetermin vorbereitet ist.

Er muss ihr überhaupt gar keine Zeit zur Vorbereitung einräumen - er könnte sie sogar aus dem normalen Unterricht rausholen und sagen "jetzt schreibst Du nach".


Beetle0506 
Fragesteller
 13.06.2023, 11:57

Danke! Ich habe mir so etwas schon gedacht. Der Lehrer entscheidet. Für sie ist es eben bitter, da sie ihm geglaubt hat. Er sagte, er schreibt erst eine Woche nach den Ferien. Ich habe ihr gesagt, sie darf nicht mehr so gutgläubig sein. Sie wollte jetzt unter Woche anfangen zu lernen, da sie davor noch eine andere Arbeit schreibt. Und sie hat sich darauf vorbereitet. Bitter für sie. Aber ist eben so. Sonst hat sie ja gute Noten.

0
ohwehohach  13.06.2023, 13:51
@Beetle0506

Wie gesagt: Sie hatte sich auf das Thema der Klassenarbeit ja bereits vorbereitet.

0

Es war ein Nachschreibetermin- wieso war sie dann nicht vorbereitet ?

Sie hätte schon zum ersten Termin vorbereitet sein müssen.

Also, ja, der Lehrer darf das.


Beetle0506 
Fragesteller
 13.06.2023, 12:06

Danke. Davor war sie krank (wirklich krank). Ich habe mir das schon gedacht. Egal, sie überlebt das. Wie gesagt, ich habe ihr gesagt, sie darf einfach nicht mehr so gutgläubig sein! Sonst ist sie gewissenhaft. Deswegen hat es sie ja so getroffen. Egal, sie weiß jetzt für alle Zeiten wie der Hase läuft.

0
Krawallbotz  13.06.2023, 12:13
@Beetle0506

Sie hat im Unterricht und bei den Hausaufgaben schon gelernt. Sie war sicher nicht die ganze Zeit so krank, dass die fast komatös im Bett lag.

Es gab, wie du geschrieben hast, 2 Wochen Schulferien. Du kannst mir nicht erzählen, dass sie 2 Wochen nicht lernen konnte.

Es gibt eine Schulpflicht und nur, weil ein Schüler krank ist, entbindet das nicht der Pflicht, sich auch während der Krankheit um die Hausaufgaben, den Lernstoff und Prüfungsaufgaben zu kümmern.

Sie war krank ist eine schlappe Ausrede für das kollektive Versagen der Eltern.

0
Beetle0506 
Fragesteller
 13.06.2023, 12:24
@Krawallbotz

Das macht sie alles. Wie gesagt, sie ist sonst eine gute Schülerin. Und wir Eltern sind auch nicht völlig unfähig. Ich danke trotzdem für die Antwort.

0