6500€ Fotografie Equipment steuerfrei verkaufen?

7 Antworten

Unabhängig von Steuern sollte dir bewusst sein, dass du als gewerblicher Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen kannst.


Peter4055 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 14:16

Also nach meiner Auffassung bin ich kein gewerblicher Verkäufer. Das Equipment um welches es sich handelt ist nicht betrieblich erfasst und stammt aus meinem Privatvermögen.

SirKermit  04.06.2025, 15:31
@Peter4055
ist nicht betrieblich erfasst und stammt aus meinem Privatvermögen.

Dann handelst du aus meiner Sicht rein privat, wie jeder, der sein Eigentum hin und ab verkauft. In dem Fall musst du die Sachmängelhaftung explizit ausschließen, ansonsten würde sie auch bei C2C greifen.

Mehr dazu: https://www.juraforum.de/news/wann-ist-ein-ausschluss-der-gewaehrleistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183

Richtige Formulierung
„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“
Formulieren sie in dieser Weise den Abschluss ihrer Artikelbeschreibung schließen sie wirksam und maximal die Gewährleistung aus.
Auch eine richtige Formulierung entbindet den Verkäufer nicht von allen Pflichten
In der Praxis kann allerdings auch ein wirksamer Gewährleistungsausschluss zur Haftung führen: Verschweigt der Verkäufer Mängel und Schäden z.B. an einem gebrauchten Wagen, ist die auch die richtige formulierte Klausel unwirksam. Der Verkäufer muss die Schäden dann auf seine Kosten beseitigen oder das gebrauchte Kfz gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.

Das Equipment sind Betriebsvermögen, folglich ist eine Veräußerung eine Betriebseinnahme

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Wenn die Kameras und Objektive im Betriebsvermögen deines Kleingewerbes standen, dann gilt: Verkaufserlös = Betriebseinnahme, also steuerpflichtig.

Falls du das Equipment niemals betrieblich erfasst hast (also aus dem Privatvermögen stammt), dann kein steuerpflichtiger Vorgang.

Wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, dann musst du auf den Verkauf Umsatzsteuer abführen, sofern du das Equipment mit Vorsteuerabzug gekauft hast.

Wenn du Kleinunternehmer bist, dann keine Umsatzsteuer auf Verkäufe → aber du darfst auch keine Vorsteuer abziehen


Peter4055 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 14:13

Erstmal ein großes Dankeschön für deine Antwort! Das Equipment wurde betrieblich nicht erfasst. Also ist der Verkauf grundsätzlich nicht steuerpflichtig? Wie verhält sich das mit dem Freibetrag?

luluLamberry  04.06.2025, 14:17
@Peter4055

Es gibt keinen Freibetrag, der speziell für eBay-Verkäufe bei Privatpersonen gilt. Solange du die Sachen länger als 1 Jahr besessen hast, sind sie steuerfrei verkäuflich – auch bei 6.500 € Erlös. Was dein Stb wahrscheinlich meint, ist wenn du regelmäßig, geplant, in größerem Umfang Sachen über eBay verkaufst, kann das als gewerblicher Handel gelten – unabhängig davon, ob du sie privat oder betrieblich gekauft hast.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber da die Kameras nicht aus dem Betriebsvermögen stammen, musst du auch keine Steuern dafür erfassen.

Ebay kassiert sowieso zuviel Verkaufsprovision. Verkaufs über Ebay Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace als Privatperson, darüber ist sowieso nicht nachvollziehbar, ob ein Verkauf jemals zustande kam.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

Der Verkauf von Anlagevermögen geht ebenfalls in die Erlöse und wird mit deinen anderen Verkaufserlösen addiert. Wenn du über die 25.000 € kommst, bist du im selben Jahr USt-pflichtig.