50ccm Roller (45km/h) nur mit Unbedenklichkeits Bescheinung fahren?

2 Antworten

Eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ersetzt nicht die erforderlichen Fahrzeugdokumente (Betriebserlaubnis oder CoC). Primärer Ersatzsprechpartner für die Erlangung von Ersatzdokumenten ist der Hersteller bzw. der Importeur.

Nein ,der VK soll die ordentlichen Papiere besorgen. Er will Geld also soll er auch besorgen..auch kosten die rund 150€..