5. Gebot, du sollst nicht töten - ist 170 kmh auf Autobahn Gott versuchen?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja, ich gefährde mich und andere fahrlässig 62%
Bin Atheist fahre so schnell, wie ich will... 38%
Nein, bei 170 kmh gab's nie Unfälle 0%

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, ich gefährde mich und andere fahrlässig

Ich habe schon mal den netten Spruch gehört:

bei mehr als 90 Stundenkilometern steigt der Schutzengel aus.

SgtBrave 
Fragesteller
 21.02.2024, 22:15

Wohl war)

1
Ja, ich gefährde mich und andere fahrlässig

Bevor ich die Frage beantworte kurz der Hinweis, dass die Antwortmöglichkeiten total daneben sind. Ich habe jetzt "Ja" angekreuzt, weil man ab einer gewissen Geschwindigkeit natürlich auch sich und andere gefährdet - nicht ohne Grund bekommt man bei einem Unfall auf der Autobahn, beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h immer eine Teilschuld, egal wie der Unfall tatsächlich verlaufen ist.

Wenn man aber auf das von dir gezeigte Gebot schaut, ist das natürlich Unsinn.

Zunächst muss gesagt werden, dass die Übersetzung "Du sollst nicht töten" eigentlich nicht korrekt ist, da sie zu allgemein ist. Korrekt wäre an dieser Stelle eher "Du sollst nicht morden" - was in vielen aktuellen Übersetzungen auch gemacht wird.

Es geht hier darum, dass jemand einen anderen Menschen absichtlich aus niederen Bewegründen tötet zum Beispiel um sich zu bereichern oder einfach aus Hass/Zorn usw. Die Tötung eines anderen Menschen ist das Zeil der handelnden bzw. mordenden Person und nicht nur ein (versehentliches) Nebenprodukt oder gar ein Unfall.

Das ist in dem von dir gewählten Szenario aber nicht der Fall. Wer 170 km/h fährt, verfolgt in der Regel die Absicht möglichst schnell von A nach B zu kommen und nicht sich selbst oder jemand anderen umzubringen (Geisterfahrer mit suizidaler Absicht mal außen vorgelassen). Dementsprechend ist das eben auch kein Verstoß gegen das 5. Gebot.

Das mit dem im Urtext verwendeten hebräischem Wort tatsächlich "Morden" nach unserem Rechtsverständnis gemeint ist, zeigen viele spezielle Gesetze, Spezifizierungen und Ausprägungen im weiteren Verlauf des Alten Testaments.

Deshalb die klare Antwort - ja - es ist eine Gefährdung aber - nein - es ist kein Verstoß gegen das 5. Gebot. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

SgtBrave 
Fragesteller
 21.02.2024, 17:00

Danke für die Antwort. Unter welches Gebot würdest die Eigegefährdung bzw. Fremdgefährdung einordnen?

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Ein Verstoß wäre es nur dann, wenn man in dem Bewusstsein unterwegs ist, das durch das zu schnelle Fahren jemand anderes oder man selbst dadurch getötet werden kann, und man will das dies geschieht, oder es einem egal ist.

Es geht zum einen um das bewusste wollen, zum anderen aber auch um die Erkenntnis, das durch das eigene Verhalten Lebewesen zu Tode kommen, wie das auch durch das Essverhalten der Menschen geschieht, die wissen, dass durch ihren Konsum von Fleisch, Tiere getötet werden müssen, ebenso wie Menschen die zur Waffe greifen und sich am Krieg beteiligen wo Menschen getötet werden, und sie dies bewusst in Kauf nehmen.

Diese Gründe sind ein Verstoß gegen das 5. Gebot.

Wer etwas unbewusst tötet ohne dass eine Absicht dahinter zu erkennen ist, der verstößt nicht dagegen. Jedoch ist fahrlässiges Verhalten bei etwas in dem das Tötungsrisiko abzuschätzen ist, ebenso ein Verstoß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gal.5.14 " Liebe deinen Nächsten wie dich selbst "

Bei trockener Fahrbahn, guter Sicht, fast keine Verkehr und geeignetes Fahrzeug ist das normales Risiko. Da kann an der falschen Stelle 30 km/h in der Stadt gefährlicher sein. Die richtige Risikoeinschätzung ist wichtig. Wer das nicht beherrscht, soll besser langsamer fahren.
Zu langsames Fahren ist dann gefährlich, wenn es andere Verkehrsteilnehmer zum gefährlichen Überholmanövern verführt.

Bei 170 km/h legt man ca. 47 m pro Sekunde zurück, bei 100 km/h ca. 28 m pro Sekunde.
Mit 60 km/h fährt man 1 km pro Minute.

Nein, Rasen auf der Autobahn und anderes Verhalten welches Unbeteiligte gefährdet hat mit dem "Gottes" - Wahn, der Einbildung unsichtbarer imaterieller omnipotenter Spukfiguren, so gen. "Gott" - heiten nicht das Geringste zu tun.

Interessant ist Deine "Auswahlmöglichkeit " für nicht "Religions" - Befallene, Du versuchst hier Atheisten in die phöse Ecke zu schieben ?

Wie lächerlich.

Fremdgefährdendes Verhalten findest Du unter den Anhängern "göttlicher" Phantasiefiguren weit häufiger, da bei "Religions" - FREIEN die Vernunft, die Ratio vorherrscht.