34c Gewo Beantragen?

2 Antworten

Bevor man dir die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt, wird deine gewerbliche Zuverlässigkeit überprüft. Dabei schaut das Gewerbeamt in das Gewerebzentralregister, dein Führungszeugnis, ins Insolvenzregister und ins zentrale Schuldnerverzeichnis. Wenn da Einträge drinne stehen, wägt die Behörde ab, ob diese dich unzuverlässig erscheinen lassen. Danach wird entscheiden, ob du die Erlaubnis bekommst oder nicht...

In die Schufa wird nicht geguckt, da das keine amtliche Stelle ist und damit für die Behörde keine uverlässige Info-Quelle ist.

Da kann man diverse unterschiedliche Dinge beantragen. Was beabsichtigen Sie denn? Je nach Hintergrund sind die Anforderungen unterschiedlich.

TAD20 
Fragesteller
 09.10.2011, 14:53

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