3 Monate Arbeitsvertrag beim Discounter (Kaisers, Kaufland...)?

6 Antworten

Theoretisch kannst du einen unbefristeten Arbeitsvertrag anstreben und den dann in der Probezeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist kündigen.

Einen befristeten Vertrag über 6 Monate, kannst du eigentlich überhaupt nicht ohne wichtigen Grund kündigen.

Ehrlicher und besser wäre es natürlich, mit offenen Karten zu spielen und direkt einen Ferienjob über 3 Monate zu suchen. Gerade in der Ferienzeit suchen viele Aushilfskräfte, da das Stammpersonal mit Kindern in den Ferien in Urlaub will.

Schreib doch einfach in deine Bewerbung, dass für den Zeitraum X bis Y zur Verfügung stehst. Gerade im Einzelhandel ist die Fluktation von Mitarbeitern bzw Aushilfskräften usw immer recht groß mit Schülern, Studenten usw.... das wird der Cheffe schon berücksichtigen, wenn er dich gebrauchen kann.

kannst das ruhig schreiben. gerade jetzt in der ferienzeit werden gerne studenten genommen, die nur für eine übergangszeit jobben wollen. natürlich auch hier eine bewerbung.

Schreib in die Bewerbung dass Du einen Aushilfsjob für drei Monate suchst. Wenn Du es verschweigst und einen befristeten Arbeitsverrtrag unterschreibst, hast Du evtl. Probleme da nach drei Monaten rauszukommen. Befristete Arbeitsverträge können nur vor Ablauf gekündigt werden, wenn eine Kündigung im Vertrag festgehalten wird. Ohne Kündigungsfrist sind Zeitverträge sonst i.d.R. nicht vorzeitig zu beenden

DerHans  02.06.2012, 13:45

"Befristete" Arbeitsverträge können eigentlich gar nicht gekündigt werden, sondern laufen einfach aus.

Hexle2  02.06.2012, 14:23
@DerHans

@ Der Hans: Liest Du eigentlich alles bis zum Schluss? Der Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit steht da. Erst alles lesen, dann kommentieren. Die Frage ging auch um eine Kündigung nach drei Monaten wenn der Vertrag 6 Monate läuft

Wenn du nur 3 Monate arbeiten kannst, dann solltest du das auch von Anfang an so sagen.

Bedenke bitte auch, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nur dann ordentlich gekuendigt werden kann, wenn dies arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ausdruecklich vereinbart wurde. Einen befristeten Arbeitsvertrag ohne ausdruecklich vereinbarte Kuendigungsmoeglichkeit kann man hingegen ueberhaupt nicht ordentlich kuendigen.