3 Jahre mietvertrag kündigen

10 Antworten

Beiderseitiger Kündigungsverzicht für 3 Jahre? Dann musst Du weiter zahlen oder Nachmieter finden, den der Vermieter auch akzeptiert.

Zeitmietvertrag, in dem die Bindung nur für den Mieter gilt? Dann ist es ein normaler Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Hier ist der genaue Wortlaut des Vertrags wichtig.

dein vermieter hat leider recht...du kannst diesen vertrag nicht einfach kündigen...

anitari  20.01.2014, 10:57

dein vermieter hat leider recht...

Woher weißt Du das ohne den Vertrag zu kennen?

captron15  20.01.2014, 11:58
@anitari

weil ich die frage lesen kann

Gerhart  20.01.2014, 12:05
@captron15

Der Kommentar des Fragenden lässt Spekulationen zu.

StupidGirl  20.01.2014, 12:07
@captron15

Es sind zuwenig Infos in der Frage, um klare Antworten zu geben!

anitari  20.01.2014, 12:20
@captron15

weil ich die frage lesen kann

In der Frage steht lediglich die Interpretation des Fragenden. Nicht was genau im Vertrag steht.

captron15  21.01.2014, 09:50
@anitari

wir sind hier im internet, nicht vor gericht.....

Um was für einen Mietvertrag handelt es sich?

Um einen Zeitmietvertrag, der in 3 Jahren automatisch ausläuft? Hier müsste man prüfen, ob die Befristung überhaupt gültig ist.

Oder um einen Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für 3 Jahre? In dem Falle hat dein Vermieter recht. Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden. Er gibt dir aber die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen. Was ihn jedoch nicht dazu verpflichtet , den Nachmieter auch zu akzeptieren. Du kannst ihm theoretisch 100 Nachmieter vorstellen, er braucht keinen zu akzeptieren.

Kommt darauf an, was im Vertrag steht.

Wenn Du einen Zeitmietvertrag abgeschlossen hast, hast Du Glück, wenn Dein Vermieter bereit ist, einen Nachmieter zu akzeptieren. Denn er könnte auch darauf bestehen, dass Du über die gesamte Mietdauer bezahlst. Zeitmietverträge kann man nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/zeitmietvertraege