3 A verstöße vor beginn des Aufbau Seminars?

3 Antworten

Der erste Verstoß (21 km/h) hat Bußgeld und Punkt, sowie Aufbauseminar und Probezeitverlängerung zur Folge.

Der zweite Verstoß (26 km/h) hat nur Bußgeld und Punkt zur Folge. Die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen greift hier nicht, weil das Aufbauseminar noch nicht absolviert wurde (siehe § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG "nach Teilnahme an einem Aufbauseminar").

Für den dritten Verstoß gilt dasselbe, wie für den zweiten Verstoß.

Möglicherweise kommt für den zweiten und/oder dritten Verstoß ein erhöhtes Bußgeld oder ein Fahrverbot in Betracht (mehrere Verstöße im Bußgeldbereich in kurzer Zeit).

Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV kann bei "wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften" eine MPU angeordnet werden. Ich weiß nicht, wie hoch die Anforderungen daran sind, aber drei Verstöße im Bußgeldbereich in kurzer Zeit haben schon ein gewisses Gewicht.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis käme nur bei Nichtbestehen der MPU in Betracht (wenn sie denn überhaupt angeordnet wird). Ansonsten sehe ich keine Rechtsgrundlage für einen Entzug der Fahrerlaubnis.

Wahrscheinlich schon ja, kommt davon wenn man nicht normal fahren kann


tuxtux 
Fragesteller
 21.05.2024, 11:28

Gibt es keine Immunität da es vor dem Aufbau Semniar passierte?

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butterkipfel  21.05.2024, 11:31
@tuxtux

da kenn ich mich leider zu wenig aus, mir ist nur bekannt das bei 3x 21KMH zu schnell = lappen weg

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Lavidasnipe  21.05.2024, 13:28
@tuxtux

Moin, Gott sei dank bekommst du keine Immunintät. Du wurdest bereits mit einem Punkt belangt, sowie du eine Aufforderung zum Aufbauseminar erhalten hast.

anschliessend wurdest du wieder 2x (an einem Tag wohlgemerkt) mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Mach dich darauf gefasst, dass:

1: die Bußgeldstelle dich als Wiederholungstäter einstuft, heißt saftiges Bußgeld.
2: Die Fahrerlaubnisbehörde deine Fahrerlaubnis einziehen wird.

3: Dass du deinen Führerschein neu beantragen musst und wohl auch eine MPU absolvieren musst, was ich hier für äußerst angemessen halte.

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Muss ich mir sorgen machen das der Führerschein weg ist?

Nein, Sorgen brauchst du dir keine machen, es ist Gewissheit das du den Schein erstmal abgibst.

Nach dem dritten A-Verstoß wird die FE entzogen und du erhältst eine Sperre von 6 Monaten. Nach Ablauf von 3 Monaten bzw. 3 Monate vor Ende dieser Sperre kannst du dann bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Du musst bei diesem Antrag dann aber nachweisen das du an einem Aufbauseminar teilgenommen hast. Eine MPU ist nicht verpflichtend, kann von der Fahrerlaubnisbehörde allerdings gefordert werden wenn diese Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ stellt.

Da du es binnen sehr kurzer Zeit geschafft hast aufgrund überhöhter Geschwindigkeit auffällig geworden zu sein würde die Fahrerlaubnisbehörde fahrlässig handeln wenn man dir ohne MPU die Fahrerlaubnis wieder erteilen würde.


AntonAntonsen  21.05.2024, 16:30

Der zweite und dritte Verstoß hat keine Auswirkung auf Probezeitmaßnahmen, weil das Aufbauseminar noch nicht absolviert wurde (siehe § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG "nach Teilnahme an einem Aufbauseminar").

Der Sperrfrist würde im Fall einer Entziehung wegen Probezeitverstößen nur drei Monate betragen (§ 2a Abs. 5 Satz 3 StVG).

Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden
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olfinger  21.05.2024, 17:04
@AntonAntonsen

Es ändert nichts daran das er 3 A-Verstöße begangen hat und nur weil er das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen hat macht ihn das nicht immun gegenüber der Konsequenzen seines Handelns.

Wenn ein Antrag zur Neuerteilung gestellt wird muss allerdings nachgewiesen werden das er am Aufbauseminar teilgenommen hat.

Die Sperrfrist beträgt mindestens 3 Monate, bedeutet die Neuerteilung darf frühestens 3 Monate ab Abgabe des Führerscheins erneut beantragt werden. Ich habe mich bei den 6 Monaten auf möglicherweise falsche Informationen gestützt, 3 Monate sind es aber in jedem Fall.

Zum Antrag auf Neuerteilung wird dann der bereits genannte Nachweis über die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlangt, ebenso kann eine MPU angeordnet werden und die MPU sehe ich hier seitens der Behörde als definitiv gerechtfertigt an.

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AntonAntonsen  21.05.2024, 19:19
@olfinger
Es ändert nichts daran das er 3 A-Verstöße begangen hat und nur weil er das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen hat macht ihn das nicht immun gegenüber der Konsequenzen seines Handelns

Nicht gegenüber Bußgeld, Punkten und Fahrverbot, ggf. auch einer MPU.
Aber gegenüber der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen. Wie sonst soll man den Gesetzestext interpretieren?

2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Da ist ganz klar formuliert, dass der Verstoß "nach Teilnahme an einem Aufbauseminar" begangen werden muss, damit die Maßnahme greift. Der Fragesteller hat den zweiten und dritten Verstoß aber vor der (vollständigen) Teilnahme begangen. Daher kann die Maßnahme nach Nr. 2 nicht greifen.

Analoges gilt für die dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen:

3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Eine solche Frist ist ja noch gar nicht gesetzt worden, also kann sie auch noch nicht abgelaufen sein. Und ohne Ablauf der Frist kann auch diese Maßnahme nicht greifen.

Solche Formulierungen schreibt der Gesetzgeber ja nicht umsonst rein.

Drei A-Verstöße: Ja

Entzug der Fahrerlaubnis: Nein

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olfinger  22.05.2024, 00:51
@AntonAntonsen
Eine solche Frist ist ja noch gar nicht gesetzt worden, also kann sie auch noch nicht abgelaufen sein. Und ohne Ablauf der Frist kann auch diese Maßnahme nicht greifen.

Das würde aber halt auch bedeuten das man zwischen dem ersten und zweiten Vergehen einen "Freifahrtschein" hat und keine Konsequenzen auf Basis der strengeren Regelungen bei Fahranfängern fürchten muss bis das Seminar abgeschlossen ist.

Man hat eine Frist von 2 Monaten und wenn man mal nur diese 2 Monate als Zeitraum heranzieht und dabei diversere Bearbeitungszeiten raus lässt, dann könnte man in diesen 2 Monaten fahren als würde man keiner Probezeit unterliegen, also Fahren wie jemand, der die Probezeit überstanden hat.

Grundsätzlich gilt:

3 A-Verstöße => Schein weg

Gut, ich lasse an der Stelle mal den Raum zur Interpretation des Gesetzestextes und gehe in diesem Fall mal mit.

Der Gesetzgeber hält sich aber dennoch das Recht vor die Eignung zum Führen eines KFZ im öffentlichen Raum anzuzweifeln und wer binnen kurzer Zeit wiederholt die selben Vergehen begeht, dessen Eignung wird angezweifelt.

Also ist der Entzug der Fahrerlaubnis weiterhin - egal wie man den Gesetzestext bezüglich der A-Verstöße interpretieren mag - mehr als Wahrscheinlich.

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