2 Verben in einem Präteritum-Satz

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'sollen' ist ein Hilfsverb "der Aussageweise" (= Modalverb), und wenn ein solches Modalverb ein Vollverb qualifiziert, verändert nur das Hilfsverb seine Form, das Vollverb bleibt hingegen im Infinitiv:
Das gilt für können, sollen, wollen, mögen, dürfen, lassen und auch für zu brauchen

Also:
Du solltest ihm das melden. Ich musste dir etwas zeigen. Ihr konntet das nicht wissen. Er wollte mir etwas sagen. Sie durften das nicht hören.

"'sollte' ist allerdings auch die Form des 2. Konjunktivs in der Jetztzeit:
Du solltest ihm das eigentlich bald melden.
ODER
Du solltest in Zukunft 'im Voraus' immer groß und mit nur 1 R schreiben!

In der Vergangenheit sieht ein solcher Satz dann so aus:

Du hättest 'im Voraus' groß und mit nur 1 R schreiben sollen.

p.s. Irgendwie hab ich das Empfinden, ich habe das heute schon einmal geschrieben. Wurde es beanstandet???

Das Modalverb (sollen) ist das Hilfsverb und kommt VOR dem Vollverb (melden). Merk es dir doch einfach mit den Eselsbrücken:

  1. Das Hilfsverb ergibt allein keinen Sinn. Es braucht Hilfe von einem anderen Verb.
    (Was soll ich? --> mich melden)
  2. Das Hilfsverb hilft dabei, den Weg zum Verständnis des Vollverbs zu ebnen:
    du sollst dich melden ≠ du kannst dich melden ≠ du darfst dich melden etc.

Also: z.B. Ich sollte mich mehr melden. Er sollte sich regelmäßig bei der Polizei melden.

merrypotter  12.09.2013, 20:58

Achso, wenn es um die Verbgrammatik geht: Nur 1 Verb ist konjugiert (finit), nämlich das 1., d.h. das Hilfsverb. Das Vollverb steht in seiner ungebeugten Form (Infinitiv). In der Grammatik wird nie doppelt-gemoppelt. Mach mal die Probe mit verschiedenen Zeiten und Personen, um zu gucken, was gebeugt ist, d.h. sich ändert:

  • ich soll mich melden
  • er sollte sich melden
  • wir sollen und melden
  • du sollst dich melden
  • ...

Du siehst, dass sich melden nicht verändert (= infinit ist).

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Er sollte heute kommen. Sie konnte den Prüfungsausschuss gestern überzeugen. Er musste gestern pausieren. Das Hauptverb steht also im Infinitiv (ungebeugt), Das Hilfsverb wird ins Präteritum gesetzt, also konjugiert (gebeugt)