2 Jahre Vollzeitschule, Steuererklärung?

1 Antwort

Wenn du keine Einnahmen und damit keine Steuer gezahlt hast, kannst du für die aktuellen Jahre keine Steuer zurückbekommen. Trotzdem kannst du eine Steuererklärung machen, der dir entstehende Verlust würde auf das Vorjahr zurückgetragen oder vorgetragen, d.h. für die Zukunft "eingefroren". Stelle alle Ausgaben zusammen, das sind Werbungskosten. . Dann bitte die Bescheide vom Meister -Bafög dahingehend betrachten, dass du Darlehen und Zuschuss trennst. Was NICHT zurück zu zahlen ist, ist als Erstattung mit den Ausgaben zu verrechnen.

Matze13337 
Fragesteller
 12.02.2014, 13:17

Ach so ok Dankeschön !!