17-jährige erbt, Mutter empfängt ALG2! Kann mir das Geld genommen werden bzw wir müssen davon leben?
Also ich habe eine alte, kranke Oma, was sie selbst auch immer sagt, ich aber gar nicht hören will, da ich sie nicht verlieren will. Aber es ist halt wirklich so leider. Und da mein Vater verstorben ist als ich 5 War wäre ich die nächste Erbin neben meiner Tante und meinem Onkel. Meine Oma sagt immer ich soll studieren und das Geld dafür benutzen. Nun ist es aber so, dass ich erst 17 bin und meine Mutter Arbeitslosengeld 2 bezieht. Wenn ich jetzt Erbe, kann dann gesagt werden, dass ich und meine Mutter davon leben müssen und wir solange keine Unterstützung bekommen? Es ist ja so gesehen mein Geld, aber ich bin ja noch abhängig von meiner Mutter, da ich gerade auch noch Abitur mache. Kann mich da wer aufklären, ob ich das Geld behalten darf oder nicht? :o
8 Antworten
Das Geld würde angerechnet, zumindest alles, was über den Freibetrag hinausgeht. Für dich wären das 2550€ (150€ pro vollendetem Lebensjahr).
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-verwertbares-vermoegen.html
Da deine Oma ja noch lebt, kann sie jederzeit für dich einen Ausbildungsfonds anlegen, der zweckgebunden für dein Studium verwendet werden muss. Das wäre dann in dem Sinne kein Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter.
Evtl. Zinszuflüsse aus diesem Fonds dürften nur deinem individuellen Bedarf entgegen gerechnet werden.
Wieso erhält deine Mutter denn keine Witwenrente und du keine Halbwaisenrente, wenn dein Vater verstorben ist?
Bis auf den Freibetrag wird das geld auf DEINEN Bedarf angerechnet. Nur auf deinen, nicht auf den deiner Mutter. Mit dem Erbe fällst du nämlich zunächst mal aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Was aber bedeutet, dass du deiner Mutter von deinem geerbten Geld deinen Mietanteil und Anteil für Nebenkosten und Essen etc. geben musst.
Das bedeutet aber auch, dass du z.B. einen Job haben kannst, der nicht weiter angerechnet wird. Also ne gute Zet für nen 400 Euro Job oder sowas ;-)
Kindergeld bleibt deiner Mutter, Halbwaisenrente und Bafög weiß ich nicht, kann sein, dass das vermögensabhängig ist.
Du schreibst ja auch nicht, um wieviel Geld es sich hier dreht, also ob wir über 5000 oder 500000 Euro reden ;-)
Es sind eher 5000 aber so genau weiß ich das auch nicht. :/ und danke für die Auskunft. :)
wenn du werte erbst also geld ( oder wertanlagen) muss das dem arbeitsamt mitgeteilt werden und euch wird die summe des geerbten angerechnet da es als einkommen zählt. solange ihr noch eine BG seid ( du wirst erst mit 25 oder wenn du ausziehst eine eigene BG) wird es deiner mutter angerechnet und wenn ihr ganz viel pech habt bekommt ihr dann vom arbeitsamt nichts mehr.
nicht wenn sie "viel Pech haben" Sie bekommen nichts mehr bis es weg ist. Punkt. Oder glaubst du der Steuerzahler zahlt dann wenn Geld vorhanden ist?
nein natürlich nicht. es kommt auf die höhe der geerbten summe an. sicher ist es wird angerechnet.
Ändert sich an der rechtslage was wenn ich 18 bin?
nein es sei denn du ziehst aus dann wirst du deine eigene BG. solange du bei deiner mutter wohnst sind deine mutter und du beide 1 BG bis du 25 bist. ab 25 wirst du deine eigene BG egal ob du dann noch bei deiner mutter wohnst oder nicht
Wie hoch ist denn das Erbe?
Je nach Summe, wäre es vielleicht besser, wenn die dir noch ein Sparbuch macht. Dann ist das nämlich gespartes und kein Einkommen ;).
Und gespartes kannst du und deine Eltern ja in bestimmten Summen haben.
So genau weiß ich das nicht ca 5000 und mehr. :/
Also hier ist es so, dass man Sparbücher angeben muss... ist zwar kein Einkommen, aber dennoch Vermögen und damit anrechnungsfähig bzw. verwertbar.
Bekomme ich dann keine Leistungen mehr wie Kindergeld, Halbwaisenrente oder Bafög?