15 und 12 Jahre ist das OkđŸ«Ł?

18 Antworten

Na, wo du ja schon erkannt hast, das sie reif ist, wirst du auch die Gesetzeslage ein wenig kennen? Sind eben so Gesetze, die Kinder und Jugendliche schĂŒtzen und die sind ja nicht zum Umgehen da, weil man eben so Spaß am "herum machen" hat, Kinder im Kindergarten sind auch schon mal neugierig und habe schon Dinge gehört, die drauf schließen lassen: man belauscht die eigenen Eltern, was die so tun, was man eben sehr viel spĂ€ter tun kann und sollte. "Notgeiler Bock" bist du nicht, aber besser: du erzĂ€hlst es eben nicht gleich den Kumpels, war klar, das die unreif irgendwelchen Mist von sich geben.Warte doch, ich denke, ihr beide könnt es, wenn da echte Zuneigung und sogar Liebe daraus werden soll oder jetzt schon da ist..Mit 6 gibt man sich wsl.heute auch verschĂ€mt nur ein KĂŒsschen, schĂ€kert sogar schon. Leider orientieren sich viele Jugendliche an sonstwas, also denke ich mal: strafbar solltest du dich nicht machen, das bereut man dann sehr schnell. WĂŒnsche viel GlĂŒck und nur nix ĂŒberstĂŒrzen, das Leben ist noch so lang, wo ich dann Kinder und Jugendliche beneiden könnte: fĂŒr das, was noch vor ihnen liegt!

"herum machen" und etwas mehr: das lĂ€sst tatsĂ€chlich drauf schließen, das du dich leider schon strafbar gemacht hast, also lass das "mehr" und was da sonst noch war. HĂ€ndchen halten ist wohl zum GlĂŒck noch nicht strafbar..

Miteinander rummachen ist strafbar. GrundsĂ€tzlich darf keine Person 14+, mit einer Person unter 14 irgendwelche sexuelle Handlungen machen. Ich finde den Altersunterschied zwischen 12 und 15 auch wirklich zu groß. Da liegen doch Welten zwischen.

Wenn ihr schon mehr als rummachen gemacht habt, hast du dich wohl schon strafbar gemacht. ZungenkĂŒsse, Petting und Sex sind fĂŒr ĂŒber 14 jĂ€hrige mit unter 14 jĂ€hrigen Strafbar und das solltest du unbedingt lassen, zumal ich da 12 auch echt zu frĂŒh finde. Wenn ihr eine Beziehung ohne sexuelle Handlungen fĂŒhren könnt, bis sie mindestens 14 ist, okay. Ansonsten solltet ihr lieber Abstand voneinander nehmen.

Wir haben auch schon miteinander rumgemacht und sogar noch etwas mehr. Ich will mich nicht Strafbar machen

Damit hast Du Dich de facto bereits strafbar gemacht wegen „sexuellen Missbrauchs von Kindern“; schon 1 Zungenkuss reicht aufgrund des „Eindringens in eine Körperöffnung“, wozu auch der Mund zĂ€hlt! Diese Straftat gehört zu den Offizialsdelikten, wird also von Staates wegen verfolgt & geahndet -> es reicht somit eine Meldung von Person x.

In DE & A gilt das Schutzalter bis 14, bis 16 in CH.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung
TheJudgement  17.05.2023, 20:14
schon 1 Zungenkuss reicht aufgrund des „Eindringens in eine Körperöffnung“, wozu auch der Mund zĂ€hlt!

Das ist mit der Körperöffnung ist im § 176c StGB im Tatbestand enthalten, jedoch nicht bei § 176 StGB. ;-) Ist auch nicht erforderlich, denn ein Zungenkuss bei einem Kind kann bereits eine erhebliche (§ 184h StGB) sexuelle Handlung darstellen. Das liegt aber an der Sexualbezogenheit an sich.

Der Qualifikationstatbestand des § 176c Abs. 1 Nr. 2a StGB wird durch einen Zungenkuss dagegen nicht erfĂŒllt, weil kumulativ BeischlafĂ€hnlichkeit und Eindringen in den Körper vorliegen mĂŒssen. Es fehlt aber an der BeischlafĂ€hnlichkeit (Fischer § 176a Rn. 8; BGH Beschluss 3 StR 154/16; BGH Beschluss 2 StR 65/11).

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Ich will mich nicht Strafbar machen oder so
Wir haben auch schon miteinander rumgemacht und sogar noch etwas mehr.

Und damit hast du dich dem sexuellen Missbrauch von Kindern straftbar gemacht, denn sie hĂ€tte frĂŒhstens mit 14 sexuelle Handlungen mit dir vornehmen dĂŒrfen.

Wartet halt, bis sie 14 ist, dann ist alles okay und ihr könnt rummachen und Sex haben, wie ihr wollt. Bitte aber mit Gummi.