1. klasse gehen ohne ein erste Klasse Ticket zu, haben strafbar?

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Rein juristisch betrachtet würde ich behaupten ist das das Gleiche wie ohne Ticket zu fahren. Die meisten Mitarbeitenden der Verkehrsunternehmen bitten die Leute aber nur in die zweite Klasse. Wenn es nicht ständig vorkommt. Man kann sich da notfalls auch rausreden.

Kurz und knapp: Ja - das ist eine "Erschleichung von Leistungen" (§ 265 a StGB), weil Du für die Beförderung in der 1. Klasse eben kein gültiges Ticket hast.

In der Regel wird man nur gebeten in die 2. Klasse zu gehen. Da passiert nix.

Also ich kenne das so dass die dann bei einer Kontrolle eben in die 2. Klasse geschickt werden (um dann 5min später wieder in der 1. Klasse zu sitzen).

Sonst passiert da meistens nichts, was aber nicht heißt dass nicht theoretisch doch mehr passieren könnte.

Theoretisch hast du dann Kein Ticket weil deines dafür ja nicht gilt. Praktisch schickt man dich aber oft zur 2.Klasse.