0,44 Promille auf Mofa mit 15 Jahren, POLIZEI - Strafe?

4 Antworten

Da sie Euch wohl an der Ampel gesehen haben und auch, dass Ihr in die Nebenstraße gefahren seid, must Du nicht mit " wie haben ja gestanden und geschoben" kommen. Die punkte bleiben Dir ja eine gewisse Zeit stehen, wenn Du innerhalb dieser "Standzeit" Deinen Fährerschein beantragst, wirst Du wohl ein Problem haben. Warum soll die Strafe nicht für Dich Gültigkeit haben, Du darfst auch einen höheren Betrag überweisen, der Rest geht als Spende, nicht als Vorauszahlung für Deine nächste Strafe.

Crack  08.02.2014, 17:29

wenn Du innerhalb dieser "Standzeit" Deinen Fährerschein beantragst, wirst Du wohl ein Problem haben.

Nein, warum auch?

So nun war ich gerade bei meinem Mofa angelangt, da stand auch schon wieder dieselbe Streife hinter mir, mit der Info dass ich doch nicht mit meinem Mofa fahren dürfe weil ich ja in der ''Probezeit'' sei.

in der Probezeit bist du nicht, aber bis 21 gibt es eine 0 Promille Grenze. Ein Mofa ist zwar ein Fahrzeug für das du keine Fahrerlaubnis benötigst, aber ein Kraftfahrzeug ist es dennoch.

Falls ja, kann ich eventuell darauf bestehen dass ich ja nicht gefahren bin, sondern ja eigentlich nur mein Mofa geschoben habe?

Sie scheinen euch doch gesehen zu haben

Da ich ja keine Führerschein besitze, sondern nur eine Prüfbescheinigung, gillt die Strafe von 250 Euro und zwei Punkten für meinen Fall?

Warum nicht? Eine Mofaprüfbescheinigung ist keine Lizenz zum betrunkenen Fahren.

Falls ja, kann ich eventuell darauf bestehen dass ich ja nicht gefahren bin, sondern ja eigentlich nur mein Mofa geschoben habe?

Du wurdest ja gesehen als Du gefahren bist, abstreiten bringt also nichts.

Da Du nur eine Prüfbescheinigung fürs Mofa und keine Fahrerlaubnis besitzt hast Du natürlich zwar keine Probezeit, allerdings gilt für Dich das Alkoholverbot für unter 21-jährige nach § 24c StVG: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html

Jetzt kommt also Folgendes auf Dich zu:

Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.

§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat

  • 250€ Bußgeld
  • 2 Punkte
  • 28,50€ Gebühren

Die 2 Punkte haben keinen Einfluss auf die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Sicher könnten die dir die Strafe aufbrummen, aber wenn du das 2te mal nur geschoben hast kann dir keiner was. ich weiß nicht, aber mit Auto hast du bis 21Jahre 0,00 Promille. Aber wie Blöd kann man sein, nach der Kontrolle das ding nicht stehen zu lassen.

stoelki 
Fragesteller
 08.02.2014, 17:45

sie haben mir ja gesagt, ich dürfe fahren das hatte damit auch nichts zu tun sondern dass sie halt nochmal nachgelesen haben..