Steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gem. §§ 397 ff. Abgabenordnung (AO
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt gestern diesen Brief:
"Einleitung eines steuerstrafrechtlichen
Ermittlungsverfahren (...) durch die Familienkasse
XY wurde mit Bescheid vom 04.12.2013 die
ursprüngliche Kindergeldfestetzung korrigiert und
Kinder in Höhe von 2.371,20 € zurückgeforrdert.
(...)
Begründung: Sie werden beschhuldigt, die Familienkasse über
steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis
gelassen und einen ungerechtfertigten Steuervorteil
erlangt zu haben. An Sie wurde Kindergeld ausgezahlt, weil Sie
ausbildungsplatzsuchend gemeldet waren. Im rahmen
einer Überprüfung wurde bekannt, dass Sie am
27.05.2013 eine Erberbstätigkeit aufgenommen haben.
Dies teilten Sie der Familienkasse pflichtwidrig
nicht mit. Dadruch haben Sie den
steuerstrafrechtlichen relevanten Tatzeitraum von
Juni 2013 bis Oktober 2013 einen ungerechtfertigten
Steuervorteil in Höhe von 988,00€ erlangt."
Nun zu meinen Fragen:
Steht mir ein Gericht bevor?
Mit welcher Strafe habe ich mind. und max. zu
rechnen?
Sollte ich einen Tagessatz bezahlen müssen, lässt
sich die Staatsanwaltschaft auf eine Ratenzahlung
ein?Oder muss ich dann wirklich für so eine Summe
ins Gefägnis?
Mfg.
3 Antworten
Bevor ich jemandem Recht gebe, muss ich erst einmal wissen, ob denn der Vorwurf gerechtfertigt ist. Warum soll man eine Bestrafung akzeptieren, wenn diese ungerechtfertigt ist. Dir muss daher nachgewiesen werden, dass du vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hast. Das mit dem Gefängnist ist erst mal der Standardspruch um die Ernsthaftigkeit zu verdeutlichen. Ein Tag Knast kostet den Steuerzahler auch rd. 250 €, da wird man sich gut überlegen, ob man die Kosten wegen einer Lapalie künstlich in die Höhe treiben möchte. Du musst erst einmal den Vorwurf enthärten bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Am besten nimmst du dir einen Fachanwalt für Steuerrecht, der dich im Verfahren vertritt notfalls über die Rechtschutzversicherung, falls dieses Risiko mit eingeschlossen ist.
Vor Gefängnis musst Du sicherlich keine Angst haben. Üblich ist bei solchen Taten eine Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatseinkommen, wenn man noch nicht vorbestraft ist. Die wird üblicherweise nicht in einer Gerichtsverhandlung, sondern per Post in Form eines "Strafbefehls" verhängt. Dann hast Du keine Vorstrafe und auch keinen Eintrag im Führungszeugnis. Und zurückzahlen musst Du das unrechtmäßig erhaltene Geld natürlich auch.
DH, so ist es
Eine Geldstrafe wird ins Strafregister eingetragen--jedoch nicht ins Führungszeugnis, wenn die Strafe unter 9o Tagessätze liegt. Jedoch eine zweite Geldstrafe--auch wenn sie gering ist ( z.B. bei einem Verkehrsvergehen) führt dazu, dass beide im Führungszeugnis vermerkt sind. Geh zu einem Anwalt, der versuchen soll, dass lediglich eine Geldauflage i.S. des § 153a StPO festgesetzt wird--dann bleibt das Strafregister " sauber".