Mit 12g gras auf der Straße (NRW) erwischt. Konsequenzen?
Hi, Person A (19 Jahre) Wohntsitz in NRW wird mit 12g Gras auf der Straße von der Polizei erwischt und wird auf Handel verdächtigt.
Was genau wird jetzt mit Person A passieren ? was wäre worst case und was wäre am realistischsten ?
Steht Person A eine Hausdurchsuchung bevor ?
Person A wurde noch nie wegen soetwas beschuldigt
2 Antworten
Hausdurchsuchung ist durchaus möglich - besonders, wenn der Handel mit BTM im Raum steht.
Selbst, wenn sich der Handel nicht beweisen lässt, wird es auf jeden Fall zur Anklage kommen, denn die gefundene Menge geht über die geringe Menge für Eigenbedarf hinaus. Entscheidend für eine Urteilsfindung sind Gesamtmenge der Drogen, THC-Gehalt und andere Faktoren.
Bei der Gerichtsverhandlung stellt sich die Frage, ob noch nach Jugend- oder nach Erwachenenstrafrecht verurteilt wird. Bei Erwachsenenstrafrecht wird es als Ersttäter wohl auf eine Haftstrafe mit Bewährung hinauslaufen - vorausgesetzt, der Handel mit BTM ist vom Tisch. Kommt der Handel dazu, kann man eine Bewährungsstrafe getrost vergessen.
Im Jugendstrafrecht ist es mit Sicherheit nicht mit Sozialstunden abgetan.
Der Richter, wird kaum wegen ein paar Gramm gras eine Freiheitsstrafe vollstreckt zu Bewährung verhängen besonders nicht als ersttäter wahrscheinlich eine geringe Geldstrafe bei jugendlichen natürlich wahrscheinlich als ersttäter nur sozialstunden
Die Kommentare könnten möglicherweise richtig sein, wenn es sich nur um Besitz handelt. Aber bei Handel mit Drogen sieht es schon ganz anders aus.
Person A hat jetzt große probleme. Ich denke wenn ein verdacht besteht kommt das volle programm auf A zu. Wenn A vor Gericht bei einem harten richter landet werden die probleme für A unendlich. Ausserdem ist es entscheident wie es abgepackt war.. Wenn es 2-3 tütchen übersteigt glaubt dir keiner das es für den eigenkonsum war. Lasst die finger von sowas :)
In NRW liegt der Eigenbedarf bei 15g, somit ist die Chance da dass die Anzeige fallen gelassen wird besonders wenn kein Öffentliches Interesse besteht.