Ist der Embryo ein Mensch mit Rechten,vergleichbar mit einem geborenen Menschen?

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Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Ja 53%
Nein 41%
Weiß nicht 6%

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Die Menschenrechte werden erst dem geborenen Menschen zugesprochen. "UNO Menschenrechtskonvention: Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten GEBOREN."

Ein Embryo ist zwar schon menschliches Leben und damit schützenswert, denn er hat die Anlagen die er braucht um sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln, aber erst ab der 22ten Woche, wenn aus ihm ein Fötus geworden ist, sind alle Organe vorhanden die ein Mensch zum Leben braucht. Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche kann Frau hier in Deutschland straffrei abtreiben wenn sie sich hat beraten lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat ein Embryo weder Schmerzempfinden noch empfindet er Emotionen wie Angst und Panik. Ein Embryo bekommt somit nichts von seiner Existenz und einer eventuellen Abtreibung mit. Im Gegensatz zu der schwangeren Frau. Sie ist bereits geboren und hat somit Anspruch auf die Achtung ihrer Menschenrechte. Sie führt ein eigenes Leben, welches durch eine ungeplante Schwangerschaft ganz schön durcheinander gerät. Ihr Leben hat Vorrang gegenüber dem ungeborenen Embryo, denn es würde sie wesentlich mehr mitnehmen wenn man sie zu etwas zwingen würde was sie nicht möchte, als den Embryo, wenn man seine Entwicklung abbricht. Eine Frau kann ihr Leben lang darunter leiden, der Embryo leidet gar nicht. Bei einem Fötus sind die Empfindungen schon ganz anders, allerdings werden Föten fast nie auf Wunsch abgetrieben, sondern weil das Wohl der Mutter stark gefährdet ist. Somit kann man diese beiden Fälle nicht miteinander vergleichen.

DerLiberale  08.11.2010, 16:59

Ach Kayahi, Das hab ich doch schon längt widerlegt, was Du das schreibst!

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DerLiberale  08.11.2010, 17:03

Ich habe Dir doch bereits geschrieben gehabt warum Deine hier angegeben Punkte wie die Ausbildung der Organe nicht zählen. Immerhin ist Deine Argumentation bereits ein wenig logischer. Aber lies meinen Text noch mal!

Nur so viel: Ab Verschmelzung von Eizelle und Spermium ist ein Mensche entstanden. Weitere Kriterien verringern nur die Trennschärfe. Ausnahmen sind wie gesagt nicht logisch. Meinen Text habe ich auch hier gepostet. Lies ihn!

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Kayahi  08.11.2010, 20:20
@DerLiberale

Ich habe ihn bereits gelesen, deswegen weiß ich auch dass du lediglich menschliches Leben beschreibst nicht aber einen vollständigen/vollwertigen Menschen. Dazu gehört mehr als nur die Anlagen zu besitzen. Was für dich als logisch gilt oder nicht zählt dabei nicht. Die Gesetzgebung legt ganz klar fest ab wann ein Mensch seine Rechte zugesprochen bekommt und somit als vollwertiger Mensch in der Gesellschaft gilt und das ist nunmal erst nach der Geburt.

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Ja

Meine Kinder waren schon als kleine Puenktchen auf dem Ultraschallbild meine Babies. Eine sehr subjektive Sache.

Was nicht bedeutet, dass ich nicht jeder Frau das Recht zugestehe, ueber das Lebewesen, das die in ihrem Bauch traegt, voll zu bestimmen, auch wenn es zu ihrem Wohl und nicht dem Wohl des Embryos ist.

annemarie37  08.11.2010, 12:03

Ja , sehr subjektiv. Das waren schon deine "Babies", weil du darin deine zukünftigen Kinder sahst, auf die du dich freutest.

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Ob ein Embryo ein Mensch mit Rechten ist, kommt darauf an, wie er entstanden ist. Wenn zwei Menschen durch einvernehmlichen Sex ein Kind zeugen, dann war das ihre eigene Entscheidung, die auf einer freiwilligen, in vollem Bewusstsein vollzogenen Handlung basiert und somit hat der gezeugte Embryo Rechte. Man muss für das was man tut, die Konsequenzen tragen.

Ist aber beispielsweise eine Frau durch Vergewaltigung schwanger geworden, dann wurde ihr der Embryo gegen ihren Willen "eingepflanzt". Es war nicht ihre freiwillige Entscheidung, sondern geschah gegen ihren Willen, wodurch ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht verletzt wurde. Somit hat dieser Embryo keine Rechte und die Frau hat jegliches Recht ihn abzutreiben.

Sorry, aber diese Frage ist so hundslausig gestellt, dass nicht ersichtlich ist, was es jetzt bedeutet, wenn man ja oder nein stimmt, es kann dies oder genau das Gegenteil sein...

Die Diskussion zu dieser Frage wurde schon ausgiebig geführt.

Du verwendest wieder mal unklare Begriffe. "menschliches Leben" ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Mensch". Und der Zeitpunkt, wo ein rudimentärer Herzschlag vorhanden ist, ist nicht identisch mit dem Zeitpunkt, wo Menschsein beginnt, nämlich mit der Geburt.

Siehe dazu Ab wann gelten die Menschenrechte? :

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 1: "Alle Menschen sind ... gleich an ... Rechten geboren".

UNO-Kinderkonvention, Art. 1: Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Art. 6: "Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben."

Die Europ. Kommission für Menschenrechte hat festgehalten, dass der Ausdruck "jeder Mensch" den Fötus nicht einschliesst (Entscheid vom 19.5.1992).

Der schweiz. Bundesrat schrieb in seiner Botschaft zur Revision der schweiz. Bundesverfassung 1996: "Nur bereits geborene Menschen sind Träger von Grundrechten".

Schweiz. Zivilrecht: "Die Persönlichkeit beginnt mit der vollendeten Geburt".

DerLiberale  08.11.2010, 17:15

Du liegst falsch! Es gibt keinen Grund zwischen menschlichem Leben und Mensch zu unterscheiden, da sich hier keine konsistenten Regeln finden lassen. Man erzeugt somit lediglich Trennungsunschärfe.

Dies findet und fand einzig und allein statt um Morde zu legitimieren! Sei es das man jemanden das Menschsein aufgrund von Hautfarbe, Ethnie, Religion oder Alter abspricht.

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Demandanto  08.11.2010, 20:02
@DerLiberale

Menschliches Leben und Mensch ist nicht prinzipiell das gleiche. Die Menschheit ist auch menschliches Leben, aber die Menschheit ist nicht das gleiche wie ein Mensch. Worauf willst du hinaus, wenn du das miteinander vermischst?

Und falls du mit Mord eine Abtreibung bezeichnest: Du weißt genau wie jeder andere, der sich mit der Thematik beschäftigt hat, dass das Blödsinn ist. Dazu reicht ein Blick Strafgesetzbuch. Jemanden unberechtigt als Mörder zu bezeichnen, ist Verleumdung. Und Verleumdung ist allerdings zurecht strafbar!

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annemarie37  08.11.2010, 21:41
@DerLiberale

"Menschlich" heisst: der menschlichen Spezies zuzurechnen.

"Leben" ist alles, was lebendig ist.

Demnach ist auch bereits eine Samen- und eine Eizelle menschliches Leben. Du wirst wohl kaum behaupten, dass sie "Menschen" seien???

Ab wann der Mensch "Mensch" ist, ist rechtlich gesehen absolut klar: ab Geburt.

Wissenschaftlich gibt es darauf keine Antwort. Die Wissenschaft sagt uns, was zu welchem Zeitpunkt der Entwicklung embryonalen/fötalen Lebens passiert. Was aber den Menschen ausmacht, ist keine wissenschaftliche Frage.

Verschiedene Meinungen gibt es dazu auf der philosophisch-religiös-ethischen Ebene. Die einen gehen vom Zeitpunkt der "Beseelung" (früher: vom 40. Tag für männliche, vom 80. Tag für weibliche Embryonen; heute ab Befruchtung) oder vom Vorhandensein der Gene aus. Andere gehen vom Moment der Empfindungsfähigkeit aus (etwa 22. Woche), wieder andere von der Lebensfähigkeit ausserhalb des Körpers der Frau und andere von der Geburt. Für alle Positionen gibt es überlegenswerte Begründungen. Ich für mein Teil halte es für richtig, ethisch wie rechtlich von der Geburt auszugehen. Alle anderen Zeitpunkte scheinen mir gut widerlegbar.

Vorgeburtliches Leben ist aber nach meinem Empfinden mit Respekt zu behandeln, und zwar verdient es umso höheren Respekt, je weiter es sich in Richtung Menschsein entwickelt.

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Goodnight  09.11.2010, 14:38

annemarie37 er hat nach Rechten im VERGLEICH und nicht nach Menschenrechten gefragt.

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Kayahi  10.11.2010, 00:09
@Goodnight

Gefragt wurde ob ein Embryo Rechte hat die mit denen eines geborenen Menschen vergleichbar sind. Die hat er nicht. Denn ein Embryo hat keinerlei Rechte, ein geborener Mensch dagegen hat Menschenrechte die ihm mit seiner Geburt zugesprochen worden sind. Keine Rechte sind mit Menschenrechten nur schlecht zu vergleichen.

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Ja

Biologisch gesehen sind die Würfel bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle gefallen. Noch genauer: Bereits etwas früher, wenn das Spermium in die Eizelle eingedrungen ist, denn dann kann kein anderes mehr rein.

Trotzdem werden in Deutschland ungeborene Kinder bis zur Geburt straffrei abgetrieben. www-tim-lebt.de Biologische Fakten und juristische Festlegungen sind oft zwei Paar Stiefel. So beschränken Abtreibungslobbyisten die Menschenrechte ausdrücklich auf geborene Menschen.
Ich finde, einem Menschen vor der Geburt einfach das Lebensrecht abzusprechen, ist wirklich aller unterste Schublade!

Daß bei jeder Abtreibung ein Kind umgebracht wird, wird von Lobbyisten und selber betroffenen Frauen vehement bestritten. Trotzdem bleibt festzuhalten: Mensch ist man von Anfang an. In der vor- und nachgeburtlichen Entwicklung eines Menschen gibt es keinen Einschnitt, ab dem er zum Menschen werden würde.