Ob ein Embryo ein Mensch mit Rechten ist, kommt darauf an, wie er entstanden ist. Wenn zwei Menschen durch einvernehmlichen Sex ein Kind zeugen, dann war das ihre eigene Entscheidung, die auf einer freiwilligen, in vollem Bewusstsein vollzogenen Handlung basiert und somit hat der gezeugte Embryo Rechte. Man muss für das was man tut, die Konsequenzen tragen.

Ist aber beispielsweise eine Frau durch Vergewaltigung schwanger geworden, dann wurde ihr der Embryo gegen ihren Willen "eingepflanzt". Es war nicht ihre freiwillige Entscheidung, sondern geschah gegen ihren Willen, wodurch ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht verletzt wurde. Somit hat dieser Embryo keine Rechte und die Frau hat jegliches Recht ihn abzutreiben.

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