Wir haben an anderer Stelle die Diskussion darüber ob die Menschenrechte für alle geborenen Menschen gelten, oder ob Menschenrechte auch schon für Embryonen oder Föten gelten. Bitte nur sachlich belegbare Antworten, keine Meinungen, danke!
Ab wann gelten die Menschenrechte?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo) | 10 |
| Ab der 22ten Schwangerschaftswoche (als Fötus) | 0 |
| Ab der Geburt als geborener Mensch | 9 |
Antworten (18)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Volker13Volker13
Abgestimmt für: Ab der Geburt als geborener MenschDiese Rechte beginnen mit der Geburt.
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2beers2beers @Kayahi: Drei Minuten und drei Antworten nach Deiner Frage wusstest Du also schon, dass dies die hilfreichste Antwort ist?
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KayahiKayahi Ich habe den Stern nicht direkt vergeben als die Antwort gegeben wurde... Ich habe den Stern kurz vor der Antwort von Aronphoenix vergeben, also durchaus einige Zeit später als nach drei Minuten... Dass der Liberale mich bespitzeln, die Frage entdecken und alle Pro-Life Anhänger zusammen trommeln würde, konnte ich da noch nicht ahnen...
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2beers2beers @Kayahi: "bespitzeln"?
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KayahiKayahi derLiberale guckt auf meinem Profil anscheinend regelmäßig was ich hier bei Gf schreibe...
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elisielisi Da steht es klipp und klar:
UNO Kinderkonvention (Rechte des Kindes), Art. 1 Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.
Das Alter der Volljährigkeit wird in allen Staaten ab Geburt gerechnet.
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elisielisi Dieser Konventionstext ist im übrigen ziemlich jung: 1989.
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14Antwort von
AvuvaAvuva
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)Zum Verständnis dieser Frage ist es hilfreich, zu wissen, daß die Fragestellerin keinen Rat sucht, sondern Bestätigung ihrer Ansicht. Das belegt ihre Antwort auf die eigene Frage, ferner die Auswahl der für sie angeblich "hilfreichsten Antwort".
Am 22. Oktober 2010 20:07 hat sie auf die an sie persönlich gerichtete Frage: "Das Recht eines Menschen zu leben hängt für Dich ausdrücklich davon ab, was seine Mutter 'wünscht'? Tötung nach Wunsch!" mit einem eindeutigen "Ja" geantwortet.
In ihrer Frage am 21.10.2010 um 20:28 Uhr sieht sie eine angebliche "Gefahr, dass die Pro-Life Bewegung es schafft ihre Ansichten durchzusetzen" und fragt weiter: "Kann man dieser Gemeinschaft etwas entgegen setzen, wenn ja wo und wie?"
Demzufolge ist die Stoßrichtung dieser Frage hier klar. Es geht um den altbekannten Versuch, die sogenannten "Menschenrechte" auf Menschen zu beschränken, die geboren sind. Dazu wird per willkürlicher Definition festgelegt, daß ein Mensch erst durch seine Geburt überhaupt zum Menschen wird. Die Absicht dabei: Solange er noch nicht geboren ist, kann man mit ihm machen, was man will, auch umbringen.
Die spärlichen Antwortmöglichkeiten sind mit Bedacht gewählt, denn erst ab der 22. Schwangerschaftswoche besteht für Frühgeborene eine realistische Überlebenschance. Das bringt manche dazu, zu behaupten, ab diesem Zeitpunkt beginne das Menschsein.
Ebenfalls nicht zufällig sind die Formulierungen Embryo und Fötus gewählt. Diese medizinischen Fachbegriffe für einen Menschen in seinen frühen Entwicklungsstadien sollen verschleiern, daß es sich dabei um einen ebensolchen handelt. Alles mit dem Ziel, ihm die Menschenrechte abzuerkennen, faktisch zum Freiwild zu machen, das beliebig umgebracht werden darf.
Die grundlegenden Fragen lauten: Was macht einen Menschen aus? Ab wann ist ein Mensch Mensch?
Das von seinem Aufenthaltsort (im oder außerhalb des Mutterleibes) abhängig machen zu wollen, ist natürlich Unsinn, der aber gerne geglaubt wird, wenn man Ungeborenen dadurch das Menschsein, und folglich auch die Menschenrechte aberkennen will.Denn, wenn dieser Schritt vollzogen ist, folgt im nächsten Schritt die Konstruktion eines angeblichen "Menschenrechts auf Abtreibung". Diesen Weg geht zum Beispiel Amnesty International seit Irene Khan.
Die biologischen Fakten sprechen eine andere Sprache.
Prof. Volker Herzog: "Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern immer als Mensch. Die Begründung dafür ist folgende: Bei der Befruchtung verschmelzen die Vorkerne von Ei- und Samenzelle miteinander, wodurch ein neues Genom entsteht. Wichtig ist hierbei, dass dies rein zufällig und bisher nicht steuerbar geschieht. Dieses neue Genom verleiht der befruchteten Eizelle alle Potenzen für die Entfaltung des Individuums. Der Mensch und seine Individualität ergeben sich daher aus dem neuen Genom. Nach der Befruchtung unterliegt er zusätzlich Einflüssen äußerer Faktoren."
Das wird freilich von Abtreibunglobbyisten und deren Symatisanten aus ideogischen Gründen beharrlich ignoriert.Kayahi hat im zarten Alter von 23 Jahren gleich zwei ihrer Kider auf dem Gewissen, sofern man überhaupt noch von Gewissen reden kann.
Nutzerin pukki75 schrieb am 2. März 2010 09:14 >... ich bin ganz ehrlich ich könnte kein kind abtreiben - habe eine abtreibung hinter mir und habe das bis heute seelisch nicht wirklich verkraften können obwohl ich auch 2 söhne habe(5 und 11)!!
http://www.gutefrage.net/frage/schwanger-und-jetzt#antwort11003079Kayahi hat sich dagegen auf die Fahne geschrieben, den Menschen, denen das Leben der schwächsten und wehrlosesten Glieder unserer Gesellschaft, der ungeborenen Babys, unendlich viel wert ist, "etwas entgegen zu setzen."
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12Antwort von
BienenfresserBienenfresser
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)Das Recht auf Leben, überhaupt geboren werden zu können, ist das elementarste aller Menschenrechte. Wem schon das verweigert wird, dem nützen alle andern Rechte nichts!
Die Grundrechte, Artikel 2:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Das steht nicht, dass Ungeborene ausgenommen wären!
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
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12Antwort von
LampedusaLampedusa
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)Jeder Mensch hat das Recht, leben zu dürfen. Mensch ist man von Anfang an, nicht durch die Geburt.
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KayahiKayahi Das ist keine Antwort auf die Frage ab wann das Menschenrecht gilt, also offiziell gültig ist, aber gut, Meinungsfreiheit gilt natürlich trotzdem.
Kommentar von
ProgoProgo Doch, das ist eine Antwort: Von Anfang an! Du stellst dich wieder Mal absichtlich dumm, weil Dir diese Antwort nicht passt.
Kommentar von
KayahiKayahi Nein, dies ist eine persönliche Meinung ab wann die betreffende Person ethisch gesehen das Menschenrecht anwenden würde.
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12Antwort von
DerLiberaleDerLiberale
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)Hier mein Beitrag dazu:
Zunächst scheint hier die Ermittlung was menschliches Leben ist wichtig zu sein. Hier ist einzig und allein eine rein naturwissenschaftliche Sichtweise zielführend, da nur diese Messbar und reproduzierbar ist.
Nach der Biologie ist Leben Materie, die sich von unbelebter Materie dahingehend unterscheidet, dass sie einen Stoffwechsel hat, sich reproduzieren kann und im Sinne der Erde auf RNA und DNA beruht. Dies ist eine wissenschaftlich anerkannte Definition, was Leben ist. (Nennen wir im folgenden D1)
Als nächstes stellen wir fest, was ein Mensch ist. Auch hier bieten die Naturwissenschaften eine Antwort, nämlich das der Mensch zum Reich der Tiere, zum Unterstamm der Wirbeltiere, zur Reihe der Landwirbeltiere, zur Unterklasse der Höheren Säugetiere, zur Ordnung der Primaten, zur Teilordnung der Altweltaffen, zur Familie der Menschenaffen, zur Gattung der Menschen und die Art Mensch ist (Systematik verkürzt dargestellt). Die Zugehörigkeit innerhalb der Systematik lässt sich durch eine Analyse der Gene feststellen, womit also die Zelle eines Menschen von der eines Schimpansen oder einer Katze unterscheidbar ist. Die angeschnittene Systematik ist in der Naturwissenschaft anerkannt, ebenso wie eine genetische Analyse ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren darstellt (Die Zuordnung nennen wir im folgenden D2).
Als nächstes arbeiten wir nun die Kriterien heraus, wie ein angehöriger einer Art unterscheidbar von einem anderen Angehörigen der gleichen Art ist. Dies lässt sich in 99% der Fälle ebenfalls über die DNS ermitteln. Fast alle Menschen auf dieser Welt haben eine absolut einmalige, eindeutige DNS! Die Unterscheidung verschiedener Lebewesen der gleichen Art über einer Analyse der DNS ist ebenso allgemein anerkanntes Werkzeug der Naturwissenschaften. Da Zwillinge nun die gleiche DNS Teilen ist ebenso der Sotffewechselzustand des Systems Lebewesens entscheidend. Zwillinge haben zwar die gleiche DNS, die Organismen nehmen jedoch bereits im Mutterleib unterschiedliche Zustände an, wodurch auch diese beiden Organismen unterscheidbar werden. Die Unterscheidung von zwei Organismen primär über die DNS und sekundär über der Zustand des Gesamtsystems des Organismus (was wieder beides wissenschaftlich Mess- und Reproduzierbar ist) nennen wir im folgenden D3.
Wie Du merkst, definiere ich hier also nicht vor mich hin, sondern verwende allgemein Wissenschaftlich anerkannte Erkenntnisse und Definitionen.
Nun Betrachten wir die befruchtete Eizelle. Hierbei handelt es sich nach D1 um Leben, da die Zelle einen vollständigen DNS Strang hat, einen Stoffwechsel hat und sich reproduzieren kann (Zellteilung). Diese Zelle kann nach D2 durch eine genetische Analyse eindeutig der Art Mensch zugeordnet werden. Darüber hinaus trifft D3 zu, da die befruchtete Eizelle über eine vollständige DNS verfügt, die sich von der der Mutter unterscheidet, bzw. das Gesamtsystem unweigerlich einen anderen Zustand als den eines Zwilling einnimmt. Somit ist ebenfalls D3 erfüllt. Aus der Erfüllung dieser drei Definitionen lässt sich nun logisch folgende Aussage ableiten: Bei einer befruchteten Eizelle handelt es sich um menschliches Leben (nennen wir im folgenden A1)(D1 & D2 &D3 -> A1)
Nun hatte Oliver gesagt “Dann müsste man ja jedem Spermium nachweinen”. Bei genauerer Betrachtung stellt man jedoch fest, das weder Spermium noch unbefruchtete Eizelle über einen einen normalen dipluiden Chromosomensatz verfügen, sondern lediglich den Einfachen haben. Somit ist es zwar ein Leben nach D1, jedoch treffen nicht D2 und im besonderen nicht D3 zu. Des Weiteren sie hier angemerkt, dass der größte Teil der Spermien und unbeleuchteten Eizellen in der Lebensspanne des Menschen ohnehin absterben.
Das gute an A1 ist nun, das sie logisch hergeleitet ist und einzig und allein auf Mess- und Reproduzierbaren beruht. Insbesondere kommt die Aussage ohne nicht Mess- oder bisher Erklärbaren Phänomenen aus. Somit ist also eine Religiöse Betrachtung von nicht Messbaren Seelen nicht notwendig. Ebenso stelle sich nicht die Frage nach einem Bewusstsein (hierbei stellt sich ohnehin die Frage, in wie weit das System Gehirn sich selbst erklären kann, hierzu gibt es nämlich erhebliche Zweifel, wenn man Grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Mathematik, insbesondere der Logik betrachtet). In so fern besitzt die von Dir erwähnte Jahrhunderte lange Diskussion, was Bewusstsein ist, keine Relevanz, da diese eben keine Messbaren Ergebnisse liefert und diese auch niemals liefern wird. A1 würde auch durch das hinzufügen von Seelen und Bewusstsein nicht an Aussagekraft gewinnen sondern die Aussagekraft würde verringert werden, da dies nicht harte Kriterien einführt. Durch A1 kann ich jedoch für sämtliches Leben ermitteln ob es menschlich ist oder nicht.
Jetzt kommen wir zu dem Punkt des Tötens. Hier handelt es sich tatsächlich um eine Glaubensfrage. Jedoch ist innerhalb unserer Gesellschaft allgemein anerkannt, das man generell kein menschliches Leben beenden darf, außer das andere menschliche Leben bedroht das eigene und die Tötung ist notwendig um die eigene Tötung zu verhindern. Dies sehen wir als Zivilisatorisches Grundmaß an. Nennen wir diese Regel des Tötens im folgenden P1.
Aus A1 und P1 leitet sich nun ab, dass es sich bei der befruchteten Eizelle um menschliches Leben handelt, was nur zum Schutz des eigenen Lebens getötet werden darf. Woraus sich also ergibt, dass eine Abtreibung nur legitim ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Alle übrigen Abtreibungen widersprechen somit P1 und somit zivilisatorischen Maßstäben, was wir dann gemeinhin als Mord oder Totschlag bezeichnen. (Wobei die Mordkriterien hierbei als erfüllt gelten).
Wenn man nun behauptet es gebe trotzdem Punkte, weswegen man Abtreiben dürfte, dann hätte man Prinzipell zwei Angreifspunkte: 1. Man versucht regeln zu definieren wann A1 nicht zutrifft obwohl D1, D2 und D3 zutreffen. 2. Man stellt P1 zur Disposition.
Viele probieren sich hierbei daran Regeln zu Aushebleung von A1 zu definieren, machen die Gültigkeit von A1 also vom Alter, sozialer Interaktion oder ähnlichem Abhängig. Nun ist es jedoch inkonsistent innerhalb eines logisch Aufgebauten Systems sich hier irgendwelche speziellen Ausnahmen hinein zu definieren. Formulieren wir dies doch mal Allgemeiner und erweitern das System um folgenden Satz: E1 = A1 gilt jedoch nicht, wenn X zutrifft. X wäre dann z.B. das alter oder die soziale Interaktion. Jedoch ist X beliebig und könnte auch durch Behinderung, Hautfarbe, Ethnie oder nicht genetische Merkmale die Glauben, soziale Herkunft etc. ausgeweitet werden. Es macht also keinen Sinn die Ausnahmenregel E1 zuzulassen wenn X = “Alter<12 Wochen" ist und dies für andere Werte für X nicht zuzulassen. E1 ist somit kaputt getestet und kann somit nicht Bestandteil des Systems sein.
Der zweite Punkt wäre zu sagen, dass P1 nicht gilt. Dies könnte man tun in dem man sagt P1 ist generell falsch, womit man sich allerdings aus der Zivilisation verabschiedet. Oder man definiert Ausnahmen zu P1 (E2), wobei man zu den gleichen Problemen wie bei E1 kommt, es leicht kaputt testet, wodurch E2 nicht Bestandteil werden kann.
Mit diesen drei Definitionen (D1 – D2), der daraus abgeleiteten Aussage A1, dem Postulat (P1), sowie dem kaputt testen von E1 und E2, kann man sämtliche bisherigen Argumente der Abtreibungsbefürworter auf der Basis der Naturwissenschaften zum einen und dem Postulat was zivilisiert ist zum anderen kaputt testen. Ebenso ist die Schlussfolgerung aus A1 und P1 frei von Seiteneffekten.
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KayahiKayahi Das alles interessiert nicht. Es ist klar deffiniert dass das Menschenrecht für geborene Menschen gilt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
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DerLiberaleDerLiberale Hast Du meinen Beitrag inzwischen eigentlich schon mal gelesen?
Dieser Text den Du da zitierst ist Uralt und nicht mehr zeitgemäß! Dies zeigt mein Text ganz deutlich, insbesondere wo da der logische Fehlschluss ist.
Außerdem: Wenn dort stehen würde: "Alle weißen Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.". Würdest Du das dann wider besseren wissen auch verteidigen? Nein? Also! Dann hör auf den Mord an ungeborenen Kindern zu verteidigen!
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KayahiKayahi Dieser "Text" ist gültig, auch wenn er alt ist. Die Bibel ist auch alt und trotzdem gültig für die Gläubigen. Meine Meinung zu den Aussagen "Alle weißen Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." und „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ kannst du nicht miteinander vergleichen, denn der einen Aussage stimme ich zu, der anderen nicht, die eine ist diskriminierend, die andere nicht. Für mich zählt was rechtlich gilt, nicht was du interpretierst und dir wünschst. Nach öffentlichem Recht hat der geborene Mensch Rechte, der ungeborene Mensch nicht, das war alles was ich wissen wollte und darum hätte dein Beitrag das Sternchen nicht verdient, denn er beantwortet die Frage nicht sachlich. Du beschreibst lediglich ab wann das Menschenrecht gelten sollte wenn es auch schon für ungeborenes Leben anwendbar wäre, das ist es aber nicht. Und nochmal, ich habe kein Interesse an deinem Text. Ich kenne die Fakten, auch die auf die ihr euch beruft, aber ich spreche die Menschenrechte trotzdem nur geborenen Menschen zu, oder frühestens den Föten. Diese Meinungsverschiedenheit wird bestehen bleiben egal wie lange wir diskutieren. Denn ich beharre genauso auf meiner Meinung wie du es auf deine tust...
Kommentar von
DerLiberaleDerLiberale Du scheinst wirklich verquerer weise zu glauben, dass Dein in sich nicht konsistente, nicht auf Naturwissenschaften basierendes bild wirklich gleichberechtigt neben dem von mir oben erläuterten Konstrukt steht.
Hier noch mal den Hinweis. Alles was Du bisher hier gesagt hast wird von meinem Text widerlegt.
Kommentar von
DerLiberaleDerLiberale Aber auch diesmal möchte ich Dich gerne auf Deine verquersten Aussagen hinweisen.
Meine Meinung zu den Aussagen "Alle weißen Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." und „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ kannst du nicht miteinander vergleichen, denn der einen Aussage stimme ich zu, der anderen nicht, die eine ist diskriminierend, die andere nicht. Zunächst begehst Du einen Zirkelschluss. Denn Du sagst, dass eine Aussage richtig ist, weil Du findest das sie richtig ist. Was ich mit dieser Aussage verdeutlichen will ist: Das die Kriterien anhand Du jemanden der zur menschlichen Spezies gehört das Mensch sein aberkennst sind rein zufällig. Wenn der Rassist sagt, dass der Menschen anderer Hautfarbe töten darf, weil dies nach seiner Definition keine Menschen sind, dann verwenden Du und er die gleichen Argumentationsmuster!
Für mich zählt was rechtlich gilt, nicht was du interpretierst und dir wünschst.
Hier widersprichst Du Dir selbst. Denn Du hast bei einer anderen Frage bereits gesagt, dass dich rechtliche Regelungen reichlich wenig interessieren und Du Dein Kind auch getötet hättest wenn das Verbot zu 100% in Kraft sein würde. Somit interessiert Dich also nicht was rechtlich gilt sondern nur das was für Dich selbst den größten Nutzen bringt, sei es das Du dafür über Leichen gehen musst.
Und verstehe doch: Ich interpretiere nicht und wünsche auch nicht! Ich bediene mich der Naturwissenschaften, gesicherten Erkenntnissen und der Logik!
Kommentar von
KayahiKayahi Für mich zählt was rechtlich gilt war auf meine Frage bezogen. Steht doch auch drin, bitte keine Meinungen, nur belegbare Antworten. Ich wollte nicht wissen was ihr denkt ab wann ein Mensch Rechte haben sollte, oder ab wann ein Mensch Mensch ist, ich wollte wissen wie das rechtlich geregelt ist, ab wann ein Mensch Rechte hat und das ist eben erst ab der Geburt. Deshalb hat dein Text zum Thema nichts zu sagen. Und deshalb hat meine Meinung dass Frauen auch mit Abtreibungsverbot weiter abtreiben würden, auch ich, nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun.
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11Antwort von
2beers2beers
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)Von jenem Zeitpunkt an, ab dem es sich um "menschliches Leben" handelt. Das ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts ab dem Moment der "Kernverschmelzung von Ei und Samenzelle" der Fall (BVerfGE 88, 203), mit anderen Worten von der Zeugung an.
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AvuvaAvuva Das Bundesverfassungsgericht stellte 1993 fest: Der Mensch entwickelt sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch. Er ist also als ein sich Entwickelnder immer schon bereits Mensch und nicht ein potentielles Vorstadium von Menschsein. Ein Embryo ist also schon in der Entwicklung ein Mensch und wird nicht erst später zum Menschen.
Kommentar von
2beers2beers @Avuva: Danke für die Ergänzung!
Kommentar von
kuhnel Falsch zitiert, Avuva:
Genau das sagt das BVerfG im Urteil von 1993 eben gerade nicht. in seinem Urteil verwendet es den Begriff "Mensch" ein einziges Mal, in einem Zitat aus einem früheren Urteil vom 25.2.1975 ("handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität ... bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt"). Wohlweislich vermeidet das BVerfG in seinen weiteren Ausführungen den Begriff Mensch und spricht immer nur von „ungeborenem menschlichem Leben“. Was nicht dasselbe ist.
Wortlaut des Urteils: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Kommentar von
kuhnel Einwand: nirgends stellt das BVerfG im Entscheid BVerfGE 88, 203 vom 28.5.1993 den Begriff "menschliches Leben" dem Begriff "Mensch" gleich.
Im übrigen hält das Gericht fest, es sei verfassungsrechlich unbedenklich, in § 218 StGB den strafrechtlichen Schutz ungeborenen Lebens erst mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation, ca. 14 Tage NACH der Zeugung), also nicht mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle einsetzen zu lassen. Wenn es sich dabei bereits um einen "Menschen" handeln würde, wäre dies wohl kaum verfassungsrechtlich unbedenklich.
Kommentar von
2beers2beers @kuhnel: "nirgends stellt das BVerfG im Entscheid BVerfGE 88, 203 vom 28.5.1993 den Begriff "menschliches Leben" dem Begriff "Mensch" gleich."
Das habe ich auch nicht behauptet. Aber eine Differenzierung macht an dieser Stelle wenig Sinn. Denn um menschliches Leben handelt es sich auch bei einer Hautzelle. Die Erwähnung, dass es sich bei einer befruchteten Eizelle um menschliches Leben handele, wäre somit also trivial und für dieses Thema nicht relevant. Wenn ich etwaige Schutzpflichten oder gar -rechte aus der Formulierung menschliches Leben ableite, impliziere ich damit die Gleichsetzbarkeit von menschlichem Leben und Mensch.
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"Im übrigen hält das Gericht fest, es sei verfassungsrechlich unbedenklich, in § 218 StGB den strafrechtlichen Schutz ungeborenen Lebens erst mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter [...] einsetzen zu lassen."Zugegebenermaßen war meine Antwort unpräzise. Doch an dieser Stelle wird vor dem Hintergrund meiner obigen Argumentation klar, dass auch die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtes nicht konsistent ist.
Kommentar von
kuhnel "um menschliches Leben handelt es sich auch bei einer Hautzelle" - völlig richtig. Wenn du also "Menschliches Leben" mit "Mensch" gleichsetzst, müsstest du also auch der Hautzelle Menschenrechte zugestehen ??? Die Begriffe sind eben weder juristisch noch philosophisch gleichsetzbar.
Die Urteilsbegründung des BVerG ist in der Tat nicht konsistent. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befindet denn auch in seiner Entscheidung vom 30. März 2010 (Klaus Günter ANNEN against Germany, vom 8. Mai 2002), das BVerfG habe einen ziemlich sonderbaren Ansatz entwickelt, indem es bestimmte Abtreibungshandlungen als rechtswidrig, aber nicht strafbar qualifizierte. Das sei für vernünftige Menschen mit normalem Empfinden kaum nachvollziehbar. Es gab ja auch 2 Minderheitsvoten zum BVerfGE, die konziser waren und den Abbruch in den ersten 12 Wochen als nicht rechtswidrig erklären wollten.
Kommentar von
2beers2beers @kuhnel: Schön, es mit einem kompromisslosen Logiker zu tun zu haben. Das meine ich nicht ironisch! Du hast natürlich Recht. Ich korrigiere meine Antwort daher und vermeide dabei den Begriff menschliches Leben...
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Menschenrechte gelten ab jenem Zeitpunkt, ab dem es sich um einen Menschen handelt. Das ist nach meinem Dafürhalten ab dem Zeitpunkt der Befruchtung einer menschlichen Eizelle der Fall.
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Trotzdem DerLiberale in seiner Antwort den Begriff menschliches Leben gebraucht, hat er logisch stringent hergeleitet, weshalb es sich von der Befruchtung der Eizelle an um einen Menschen handelt.Kommentar von
KayahiKayahi >>Menschenrechte gelten ab jenem Zeitpunkt, ab dem es sich um einen Menschen handelt. Das ist nach meinem Dafürhalten ab dem Zeitpunkt der Befruchtung einer menschlichen Eizelle der Fall.<<
Das tun sie eben nicht. Die Menschenrechte gelten ab der Geburt eines Menschen, vorher nicht, egal was du meinst ab wann ein Mensch Mensch ist und ab wann ein Mensch Anspruch auf die Menschenrechte haben sollte wenn es nach dir ginge.
Kommentar von
2beers2beers @Kayahi: "Die Menschenrechte gelten ab der Geburt eines Menschen, vorher nicht [...]"
Woher nimmst Du diese Gewissheit? Ich hoffe, Du hast da noch ein triftigeres Argument als die zeitlich-juristische Ausdeutung der in Artikel 1 benutzten Floskel: "gleich an Würde und Rechten geboren."
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Warum startest Du eigentlich eine Umfrage, wenn Du ohnehin weißt, wie die "richtige" Antwort lautet?Kommentar von
KayahiKayahi Ich kenne die richtige Antwort seit ich die Antworten von annemarie37 und aronphoenix gelesen habe und daraufhin selbst nochmal gegoogelt habe. Zuvor kannte ich sie nicht genau und habe daher diese Frage gestellt (warum muss ich mich hier eigentlich dauernd dafür rechtfertigen diese Frage gestellt zu haben, war das ein Verbrechen, ist jetzt alles was ich tue böse nur weil ich in deinen Augen sowie in denen von Avuva, Progo. etc pp... eine Kindesmörderin bin???) Diese "Floskel" ist offiziell gültig ebenso wie der Beschluss der europäischen Kommission für Menschenrechte, siehe annemaries Antwort, oder googel selbst noch mal. Somit brauche ich keine Argumente, Fakt ist Fakt, da gibts nichts zu diskutieren und belegen.
Kommentar von
2beers2beers @Kayahi: "Diese "Floskel" ist offiziell gültig ebenso wie der Beschluss der europäischen Kommission für Menschenrechte, siehe annemaries Antwort [...]"
Sorry, ich hatte die neueren Antworten nicht weiter mitverfolgt. Es scheint, Du hast Recht und ungeborenen Menschen werden nicht zuletzt von UN-Seite tatsächlich keine Menschenrechte zuerkannt.
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"warum muss ich mich hier eigentlich dauernd dafür rechtfertigen diese Frage gestellt zu haben [...]"Ich finde es vollkommen legitim, dass Du diese Frage gestellt hast. Dein Umgang mit den Antworten erschien mir etwas fragwürdig, aber vielleicht tue ich Dir da Unrecht.
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"[...] ist jetzt alles was ich tue böse nur weil ich in deinen Augen [...] eine Kindesmörderin bin???"Du bist in meinen Augen keine Kindesmörderin. Und ich verurteile Dich auch nicht. Wenn dieser Eindruck entstanden ist, so tut mir das Leid!
Kommentar von
KayahiKayahi Danke für diese Antwort, das weiß ich wirklich zu schätzen. Ich bin einfach etwas genervt von den ständig gleichen Anfeindungen, bei denen mir immer wieder die Worte im Mund umgedreht werden und regiere deshalb mittlerweile etwas gereizt darauf, tut mir leid dir Unrecht getan zu haben. Ich hoffe wir können ab sofort in Zukunft etwas entspannter miteinander umgehen ^^
Kommentar von
2beers2beers @Kayahi :o)
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11Antwort von
Svenija89Svenija89
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)Zusätzlich muss ich Avuva zustimmen, dass auch ich den Eindruck habe, dass Kayahi nur eine Bestätigung ihrer Ansichten sucht. Die Antwort von Volker13 ist nämlich keineswegs ausführlich und wissenschaftlich belegt. Trotzdem wurde sie als beste Antwort ausgelegt. Hätte Volker seine Antwort begründet ok. So ist es aber eine bloße Bestätigung, die Kayahi zugute kam. Soviel zur Anerkennung anderer Meinungen.
Deweiteren habe ich den Eindruck, dass Kayahi, auch wenn sie in anderen Kommentaren ihrerseits stets für Abtreibung plädiert und auch sagt, dass sie es jederzeit wieder tun würde, Angst davor hat, dass sie doch im Unrecht sein könnte. Sonst würde sie dieses Thema nicht so ausführlich behandeln und versuchen andere davon zu überzeugen, die es vllt. nicht tun würden. Anstatt Frauen in dieser schweren Sutuation zu unterstützen rätst du ihnen leichtfertig dazu. Dass es dir nicht leid tut.ok.deine sache. dass aber erwiesenermaßen die Mehrheit der Frauen schwerste Depressionen bekommt..daran denkst du nciht einmal, da du davon ausgehst, dass alle ihr Kind als etwas wertloses ansehen. Diese Einstellung kann ich nicht verstehen. Wenn Frauen im Vergewaltigungsfall ihr Kind hassen und es Abtreiben möchten kann ich das aus menschlicher sicht gut nachvollziehen, auch wenn das nochkeine Abtreibung rechtfertigt. Aus niederen Gründen wie"ich versau mir doch meine Zukunft nicht" ist es jedoch in keinster Weise moralisch vertretbar.So etwas überlegt man sich vorher und beherrscht sich vllt ein bisschen, bevor man einer unschuldigen Kinderseele so etwas antut.
PS: Zum Thema Embyos merken die Abtreibung net..haben keine Schmerzen..WIE bitte erklärst du dir dann, dass besagte gefühllose embryos bis zum Schluss versuchen sich gegen den Fremdkörper(Im Falle der Abtreibung durch die Nadel ins Herz) im Mutterleib wehren und wegdrehen?WAS ist das?ein Reflex?Zufall?Zuckungen eines Zellhaufens? Ich behaupte..es ist ANGST!
PPS:Versaue ichmir zwingend mein Leben nur weil ich 19 bin, mein Studium ein wenig verschiebe und mich für das Kind entschieden habe?Ich würde sagen:NEIN
Kommentar von
KayahiKayahi Hallo Svenja!
Schade dass du den Eindruck gewonnen hast ich würde Abtreibungen nahezu anwerben. Das ist nicht mein Anliegen.
Ich freue mich mit jeder Frau die sich in der Lage sieht ihre Schwangerschaft auszutragen und ein Kind großzuziehen, aber es gibt auch viele Frauen die sich aufgrund äusserer Umstände, oder auch ihren eigenen Emotionen gegen eine Schwangerschaft entscheiden. Für diese Frauen setze ich mich ein (nicht für die Abtreibungen, für die Frauen). Ich möchte tatsächlich der Pro-Life Bewegung etwas entgegen setzen, weil Frauen verurteilt, beschimpft und angegriffen werden, weil verfälschte Informationen verbreitet werden und weil ich Sorge habe dass man den Frauen irgendwann ihr Recht auf freie Entscheidung wieder aberkennen könnte indem man Abtreibungen verbietet.
In der momentanen Situation scheint das unwahrscheinlich, aber man sollte sich damit nicht zu sicher sein.
Bis vor einigen Jahren waren Frauen noch dazu gezwungen auch ungewollte Schwangerschaften auszutragen oder zu sogenannten Engelmacherinnen zu gehen, oder sich gar selbst mit Nadeln oder Salzlösungen an ihren Körpern zu schaffen zu machen. Einige Frauen machten sich damit unfruchtbar und auch Todesfälle waren nicht selten.
Kommentar von
KayahiKayahi Ich möchte nicht dass Frauen nochmal in die Eine (Kind um jeden Preis bekommen) oder andere Richtung (Engelmacherinnen, Selbstverstümmelung) gedrängt werden, deswegen verteidige ich die Fristenregelungen für Abtreibungen vehement, weil für mich die lebenden Frauen tatsächlich mehr zählen als ungeborene Embryonen die weder Emotionen noch Schmerzempfinden haben.
Entgegen dem was die meisten verbreiteten Filme und Fotos suggerieren ist ein Embryo bis zur zwölften Woche noch lange nicht fähig Schmerzen oder Emotionen wie Angst zu empfinden und er ist auch nicht in der Lage sich gegen irgendetwas zu wehren, weil er zum Einen noch in einem dicken Fruchtsack steckt und zum Anderen noch keine steuerbaren Bewegungen aufweist. Der Film „der stumme Schrei“ zeigt all dies trotzdem, weil er keine Abtreibung bis zur zwölften Woche zeigt, sondern eine Abtreibung eines weit älteren Fötus. Solche Abtreibungen werden nur dann vorgenommen wenn die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist und haben überhaupt nichts mit dem zu tun was bei einer regulären Abtreibung bis zur zwölften Woche passiert. Diese ist wenn dann ausschließlich für die Schwangere belastend, allerdings auch nicht in dem Maße wie es gerne behauptet wird. Psychische Erkrankungen nach einer Abtreibung treten nur selten auf und wenn dann lagen diese meist schon vor der Abtreibung vor. Suizidale Gedanken treten noch seltener auf.
Kommentar von
KayahiKayahi Die meisten Frauen tun sich vorher schwer mit ihrer Entscheidung und knappsen auch hinterher noch daran, aber nach wenigen Wochen sind sie in der Regel im Reinen mit sich und ihrer Entscheidung.
Wenn sie dann allerdings als Mörderin bezeichnet werden und man ihnen Bildern von zerschnittenen Föten zeigt, die wieder einmal nichts mit der Abtreibung eines Embryos gemein haben, leiden sie oft sehr darunter. Nicht zu Unrecht gibt es in Österreich und Frankreich Gesetze die den sogenannten „Betern“ der Pro-Life Bewegung verbieten sich vor „Abtreibungskliniken“ aufzuhalten und die Frauen dort zu belästigen, zu beschimpfen und ihnen kleine Plastikföten in die Hand zu drücken die den Eindruck erwecken sollen man selbst hätte schon so ein weit ausgebildetes Menschchen in seinem Bauch, was nicht der Fall ist bis zur 12ten Woche. Frauen die später abtreiben sollte man das erst Recht nicht antun, da es für sie noch schmerzhafter ist sich von ihrem Kind zu verabschieden da sie meist gar nicht abtreiben wollten, aber auf Grund verschiedenster Komplikationen dazu gezwungen sind, weil sonst die eigene Gesundheit gefährdet ist.
Aber auch andere Frauen verdienen nicht verachtet zu werden.
Kommentar von
KayahiKayahi Eine Frau die ihr halbes Leben ihre Liebe und ihre Energie ihren sechs Kindern gewidmet hat und nun entschieden hat die siebte Schwangerschaft nicht auszutragen weil sie das einfach nicht ertragen würde, hat mein Verständnis. Eine junge Frau die sich für ihre Jugend, die Erfüllung ihrer Träume entscheidet anstatt für eine ungewollte Schwangerschaft die vielleicht durch eine blöde Verhütungspanne entstanden ist (die Jeder Frau passieren kann, kein Mensch ist unfehlbar) hat mein Verständnis. Eine Frau die sich für ihre Sucht entscheidet weil sie gar nicht anders kann, weil sie nicht stark genug ist, hat mein Verständnis und meinen Respekt, weil es psychisch Kranken noch schwerer fällt eine solche Entscheidung zu treffen, es aber vernünftiger ist in so einer Situation die Schwangerschaft zu beenden als sie mit Drogen im Körper auszutragen, das Kind wahrscheinlich krank zu gebären um es dann vom Jugendamt entzogen zu bekommen oder vielleicht auch verhungert im Müll zu verstecken. Natürlich gäbe es Alternativen wie Adoption, aber die wenigsten Frauen gehen diesen Weg freiwillig weil sie wissen dass sie ihr ganzes Leben darunter leiden würden.
Dass du offensichtlich für dich einen Weg gefunden hast dein Kind zu bekommen, freut mich.
Kommentar von
KayahiKayahi Einige meiner Freundinnen haben diesen Weg für sich auch gefunden, teilweise mit meiner Hilfe, aber ich und zwei andere Freundinnen haben uns für die Abtreibung entschieden aus verschiedenen Gründen. (Wenn dich meine Hintergründe Interessieren kannst du mich gern danach fragen, ich habe kein Problem darüber zu sprechen auch wenn ich dafür beschimpft werde)
Ich berate Frauen sowohl in die Eine als auch in die Andere Richtung, wobei ich nie zu einer Abtreibung raten würde, ich kläre lediglich darüber auf was dabei passiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, wo man sich beraten lassen kann und welche Informationen zu dem Thema zutreffend sind und welche nicht.
Ich hoffe sehr dass du dich an mich wendest wenn du darüber diskutieren möchtest und wir in höflichem Umgangston miteinander sprechen können, das klappt hier mit einigen trotz verschiedenster Meinungen und manchmal großen Differenzen, sehr gut.
Alles Gute!
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KayahiKayahi Ps: Ich musste die Antwort in fünf Teilen geben weil man anscheinend nicht mehr als 2000 Zeichen eingeben darf, ich hoffe das gerät nicht durcheinander...
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KayahiKayahi Was ich noch vergessen habe; diese Frage habe ich aus Interesse an den rechtlichen Hintergründen gestellt, nicht um irgendwelche Meinungen zu widerlegen oder zu untermauern. Meinungen sind und bleiben frei. Ehrlich gesagt habe ich gar nicht damit gerechnet dass diese Frage von derLiberale in meinem Profil entdeckt würde und so auch die Aufmerksamkeit anderer Abtreibungs-Diskussion-Teilnehmer erlangen könnte. Diese Frage sollte eigentlich nicht Teil der Diskussion werden, ich wollte mich einfach nur absichern ob mein Gedächtnis mich getäuscht hat, oder ob es tatsächlich rechtlich so geregelt ist dass die Menschenrechte erst ab Geburt gelten, damit ich mir sicher sein kann keine Unwahrheiten in meinen Argumenten zu nutzen. Das wollte ich noch aufklären.
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10Antwort von
Svenija89Svenija89
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)Ab dem Zeitpunkt der Zeugung sollte ein Embryo als werdendes menschliches Leben anerkannt werden. Gewisse Formen der Menschenrechte kann das Kind natürlich erst mit der Geburt in Anspruch nehmen, da es Rechte wie Religionsfreiheit etc. im Mutterleib noch nicht braucht. Allerdings geht es hier vermutlich um sein Recht auf ein eigenes Leben und um Abtreibung. Nun lässt sich darüber streiten ob es schon vor der 12ten SSw oder erst danach "vollwertig" ist und ein Recht darauf hat ausgetragen zu werden. Allerdings ist belegt, dass der Embryo schon wesentlich vorher Herzfunktionen aufweist und somit als LEBEWESEN definiert werden sollte und nicht bloß als lebloser Zellhaufen. Diese Herzfunktion setzt schon 5teSSW(je nach Entwicklung +/-) ein, also weit vor der 12 Woche. Da aber schon von Anfang an klar ist, dass sich aus eben dieser Ei und Samenzelle kein Fisch sondern aufgrund seines genetischen Erbgutes ein vollwertiger Mensch entwickeln wird, ist von Anfang an nicht daran zu rütteln, dass es sich hier um entstehendes menschliches Leben handelt, das ALLE Rechte hat. Ein Kind ist ja auch nicht minderwertiger als ein Erwachsener nur weil es noch nicht alles kann. Denke in dem Punkt stimmt mir jeder zu. Warum sollte also ein Embryo weniger Rechte haben und minderwertiger sein als ein Kind? In beiden Fällen ist klar, dass in absehbarer zeit mal ein Erwachsener bzw. ein Kind wird.
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5Antwort von
annemarie37annemarie37
Abgestimmt für: Ab der Geburt als geborener MenschAllgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 1: "Alle Menschen sind ... gleich an ... Rechten geboren".
UNO-Kinderkonvention, Art. 6: "Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben."
Die Europ. Kommission für Menschenrechte hat festgehalten, dass der Ausdruck "jeder Mensch" den Fötus nicht einschliesst (Entscheid vom 19.5.1992).
Der schweiz. Bundesrat schrieb in seiner Botschaft zur Revision der schweiz. Bundesverfassung 1996: "Nur bereits geborene Menschen sind Träger von Grundrechten".
Schweiz. Zivilrecht: "Die Persönlichkeit beginnt mit der vollendeten Geburt".
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KayahiKayahi Vielen Dank für die tolle ausführliche Antwort, da bleiben wohl keine Fragen offen...
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2Antwort von
EriccartwomanEriccartwoman
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo) -
2Antwort von
elisielisi
Abgestimmt für: Ab der Geburt als geborener MenschAb Geburt. Bürger/in eines Staates wird man mit der Geburt, nicht von der Befruchtung an.
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2Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Abgestimmt für: Ab der Geburt als geborener MenschSteht doch in Art.1 der Menschenrechtskonvention.
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KayahiKayahi Wo finde ich die denn?
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KayahiKayahi Also bei Wikipedia steht in dem ersten Artikel der Menschenrechtskonvention leider nichts dazu, auch in den weiteren Artikeln leider nicht. Wenn du eine Internetseite kennst auf der das erklärt ist, wäre ich sehr sehr dankbar für einen Link!
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AronphoenixAronphoenix Also Art. ein schonmal hier:
"Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."
Der rest ist hier zu finden: http://www.amnesty.de/umleitung/1899/deu07/001?lang=de&mimetype=text/html
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KayahiKayahi Vielen Dank!
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AronphoenixAronphoenix Kein Problem^^
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2Antwort von
Jakob1Jakob1
Abgestimmt für: Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)Darüber streiten sich alle. Einige meinen ab dem Tag der Zeugung, wieder andere ab dem Tag der Geburt.
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1Antwort von
JurachampJurachamp
Abgestimmt für: Ab der Geburt als geborener MenschJuristisch gesehen ab der Geburt. Eingeschränkte Rechte besitzen allerdings auch der Nasciturus und selbst der nondum conceptus.
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1Antwort von
KayahiKayahi
Abgestimmt für: Ab der Geburt als geborener MenschIn der Menschenrechtserklärung von 1948 steht
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Damit ist wohl klar ab wann dieses Recht gilt.
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DerLiberaleDerLiberale Damals verstand es sich von selbst kein ungeborenes Kind zu töten. Des Weiteren ist der Text 62 Jahre alt. Solche Dinge ändern sich nun mal.
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KayahiKayahi Du glaubst also die Wortwahl ist rein zufällig? Wie du meinst, ich habe keine Lust weiter mit euch zu diskutieren. Ich gehe meinen Weg, ihr geht euren Weg und ich hoffe dass wir uns möglichst selten begegnen auf unseren Wegen. Haltet euch bitte an die Regeln, das tu ich nämlich auch und wenn ihr euch nicht daran halten könnt, beschwert euch nicht wenn man dies meldet. Das tu ich übrigens auch bei Nicht Pro-Life Anhängern... nicht dass hier der Eindruck entsteht ich würde euch diskriminieren weil ihr anders denkt als ich. Regelverstoss ist Regelverstoss egal von wem er begangen wird. Sollte ich gegen Regeln verstossen dürft ihr mich gerne auch melden, ich lerne gerne und Kritik macht mich schlauer.
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AvuvaAvuva Du behauptest, du würdest "gerne lernen". Warum weigerst du dich dann immer wieder, dir unangenehme Texte zu lesen?
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KayahiKayahi Ich lese unangenehme Texte, aber nicht wenn man mich dazu drängt. Den Text von derLiberale habe ich mittlerweile auch gelesen und auch schon an anderer Stelle was dazu gesagt. Müsstest du aber eigentlich wissen, du liest ja alles mit, oder nicht? Dass ich gerne lerne, bedeutet noch lange nicht dass ich mir Alles anhören muss oder durchlesen muss, was ich schon von weitem als Unsinn enttarnen kann. Es bleibt mir überlassen was ich lesen möchte und was nicht. Meinungsfreiheit, liebe Avuva, so nennt man das, scheint dir ja noch recht fremd zu sein...
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AvuvaAvuva Kannst du einen konkreten Lernfortschritt bei dir benennen?
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KayahiKayahi Ich muss dir gegenüber ganz sicher nicht meine Lernerfolge darlegen. Wenn du mir die Fähigkeit zu lernen absprechen möchtest, nur weil ich eine andere Meinung habe als du, dann frage ich mich wie sehr pro life du sein kannst bei soviel Menschenverachtung!
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AvuvaAvuva Also, ich kann bei dir nur hartnäckigen Selbstbetrug feststellen: >Bis zur 22ten Woche ist das ungeborene "Kind" ein Embryo, ein menschliches Leben aber noch kein Mensch...
Ein "menschliches Leben", das "aber noch kein Mensch" sein soll? Was ist das?
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KayahiKayahi Ein menschliches Leben dass sich entwickelt um Mensch zu werden. Zum Mensch sein gehört mehr als nur die Anlagen zu haben. Ein Ei ist noch kein Huhn, eine Raupe noch kein Schmetterling und ein Embryo noch kein Mensch. Jetzt schreibst du wahrscheinlich wieder dass das Schwachsinn, und ich dumm sei, aber wenn du mal ganz objektiv überlegst, müsste man nach deiner Logik einem Hühnerei zusprechen ein Huhn zu sein, weil es sich dazu entwickeln wird, eine Raupe entwickelt sich auch zum Schmetterling und müsste daher von Anfang an einer sein, ebenso wie du meinst dass ein Embryo schon ein Mensch ist, obwohl er noch menschliches Leben im frühen Anfangsstadium ist, wie du selbst so gerne sagst.
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annemarie37annemarie37 @DerLiberale: In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es wesentlich mehr (illegale!!!) Abtreibungen als heute (legale). Aus dem einfachen Grund, weil es damals noch keine zuverlässigen Verhütungsmittel gab. Abtreibung war DIE Geburtenregelungsmethode.
Im Übrigen gibt es zahlreiche neuere Texte und Gerichtsentscheide, welche die Menschenrechte ab Geburt beginnen lassen.
Eigentlich ziemlich traurig, dass die Fragestellering bei solch einer Umfrage von der besten Antwort gebraucht macht und somit ihre eigene Meinung über andere Äußerungen bei der Frage erhebt.
Zu dem Zeitpunkt als ich den Stern vergeben habe war das die beste Antwort, meiner Meinung nach. Warum ein Beitrag mit komplett anderer Aussage nicht die Chance auf einen Stern hatte, kannst du weiter unten lesen in meiner letzten Antwort zu deinem Beitrag. Ich habe es nicht nötig meine Meinung zu publizieren denn das Menschenrecht für alle geborenen Menschen ist Fakt. Wer das anders sehen möchte kann das tun, ich habe ja auch das Recht an dem Inhalt der Bibel zu zweifeln, auch wenn sie offiziell gültig ist als Grundlage des Christentums. Man darf auch an der Relativitätstheorie zweifeln, anerkannt bleibt sie trotzdem und damit Fakt.
Damals war das die beste Antwort? Das war die Antwort, die dir am besten gefallen hat, weil sie deine Ansichten bestätigt.
Eigentlich gehört die Frage gelöscht, da sie gegen die Richtlinien verstößt, denn du suchst ja gar keinen Rat, sondern nur Zustimmung. Du siehst dich doch hier als Hüterin der Moral und beanstandest wie ein Berserker:
kommentiert von Kayahi am 19.10.10
>Avuva ich habe deine Kommentare schonmal gemeldet weil es hier nicht erlaubt ist die Identität der User offen zu legen. Deine Kommentare wurden daraufhin gelöscht. Ich werde das immer wieder tun, weil es gegen die GF Regeln ist und unsachlich am Thema vorbei.
Erfahrungen mit mifegyne ???