§ 13b Abs. 1 und 2 UStG?
Hallo, für den Wirschaftsunterricht brauche ich Hilfe. Laut "§13b Abs. 1 und 2 UStG ist der Leistungsempfänger Schulnder der Umsatzsteuer". Das bedeutet, dass die Unternehmen, Firma usw., die eine Rechnungerhält vom Umsatzsteuer befreit ist. Allerdings stellt es sich die Frage, bei wlechen Leistungen das Unternhemen, das die Rechnung erhält vom Umsatzsteuer befreit ist. Gibt es eine Liste ooder sowas ähnliche indem sowas steht.
Danke :)
1 Antwort
§ 13b UStG regelt eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger - das ist keine Steuerbefreiung.
Im Normalfall nach § 13a UStG schreibt Unternehmer A eine Rechnung mit USt an Unternehmer B. Unternehmer B begleicht die Rechnung und A führt die in der Rechnung ausgewiesene und von B bezahlte Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
In § 13b UStG sind verschiedene Sachverhalte genannt, wo der Fall andersrum abläuft. Unternehmer A schreibt eine Rechnung an Unternehmer B ohne Umsatzsteuer. Unternehmer B errechnet die Umsatzsteuer aus der erhaltenen Nettorechnung selbst und meldet diese an. Wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen, so dass er im Endeffekt nicht mit Umsatzsteuer belastet ist.
Anzuwenden ist die Regelung bei den in § 13b 82) genannten Vorgängen, Z.B. Bauleistungen an Bauunternehmer, Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens ...