Wie findet ihr es, nachts bei Gegenverkehr das Auto-Schweinwerferlicht abzublenden?
9 Antworten
StVO § 17
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
Normal.
Oder magst du es wenn der Gegenverkehr bei dir so reinblendet, dass du im Blindflug fahren musst?
Das hat mit "Woke" oder "Linksgrün" gar nichts zu tun. Wer ein automatisches Fernlicht hat, muss auch dann darauf achten, dass es niemanden blendet und zur Not ausschalten. Wenn das mich nicht erkennt und er mir mit Fernlicht entgegenkommt, blende ich kurz auf, dass es ausgeht, ansonsten bin ich blind...
Nichts von alledem.Es ist geradezu Pflicht.
Die Bussgelder sind geradezu milde....selbst wenn man einen Unfall verursacht.
Ist eben alles auf die Abzocke Geschwindigkeit ausgerichtet,und geblitzt wird ,wo es lohnt und nicht wo eine Gefährdung besteht,zumindestens ist es im Großen Ganzen so,
und wer von Hamburg nach München mit Fernlicht fährt hat zu 99% nichts zu befürchten und keine Punkte,kein Fahrverbot.
Ich finde das unglaublich wichtig.
Aber ich fahre sowieso fast nur mit Abblendlicht.
Und den automatischen Fernlichtassistenzsystemen kann man sowieso nicht trauen, da die eh nicht korrekt funktionieren.