Takfir Pflicht? Ja / Nein, begründe.

2 Antworten

Nein.


Dumby435  09.05.2025, 21:39

Doch, wenn man über den Unglauben wissend ist, dann schon

Das kommt drauf an:

Fall 1: Jemand bezeichnet sich schon selbst als Nichtmuslim: Dann ja.

Fall 2: Jemand begeht eindeutigen Unglauben, der sich sich nicht "entschuldigen lässt" bzw. widerspricht dem Islam in den sogenannten Qat^iyat: Dann auch ja. In einem solchen Fall bewahrt das eigene Unwissen nicht vor dem Urteil.

Fall 3: Jemand begeht dem äußerlichen Anschein nach Unglauben: Wenn er bspw. einen Satz gesagt, der dem äußerlichen Anschein nach Unglauben ist, aber auch anders gemeint sein kann,und zwar in einer Art und Weise, die nicht aus dem Islam rausführt, so muss gefragt werden, wie es gemeint war. Bspw. Jemand sagt zu einem Sharif (= Einem Nachfahren des Propheten) "Ich bin dein Feind und der Feind deines Vorfahren": Wenn er bspw. seinen Vater meint, so ist es keinen Unglauben. Aber wenn es bspw. den Propeheten meint, so dann doch.

Fall 4: Jemand sagt bspw. einen Satz, der eindeutiger Unglaube ist, sich jedoch wegen einem entschuldigendem Grund nicht als Unglaube zu zählen ist. Bspw. ein Konvertit, der nicht wusste, dass Alkohol verboten ist, verteilt vor der Moschee Bier. Dieser ist durch sein Unwissen in diesem Fall vor dem Unglauben bewahrt geblieben, jedoch hat er dennoch eine Sünde erhalten, da er ohne Wissen urteilte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim