Stromabschaltung statt Mahngebühr
Ist es zulässig dass ein Gartenverein den Strom eines Pächters abschalten kann, weil seine Rechnung für Pacht nicht innerhalb von zehn Werktage bezahlt wurde?
Die Jahresabrechnung für einen Pachtgarten wurde zum 1.Dezember in Rechnung gestellt. Der Pächter informierte telefonisch den Schriftführer und den Kassierer das seine Zahlung erst14 Tage nach Zahlungsfrist bezahlt wird. Daraufhin wurde der Strom für die Gartenparzellen des Pächters abgeschaltet. Das wiedereinschalten des Stromzählers soll nun 100 € Kosten. Weder in der Rechnung noch bei dem Telefonaten mit dem Gartenvorstand wurde auf diese Maßnahme hingewiesen. Auf Nachfrage des Pächters wurde ihm mündlich mitgeteilt, dass diese Entscheidung bei einer Gartenmitgliederversammlung in Abstimmung der Gartenmitglieder festgelegt wurde.
Muss bei einer Rechnungsstellung auf diese Maßnahme hingewiesen werden, wenn eine Zahlung nicht erfolgt?
Der Pächter war bei dieser entscheidenden Gartenmitgliederversammlung nicht anwesend. Ein von ihm angefordertes Protokoll dieser Veranstaltung wurde auf Anfrage nur auszugsweise dem Pächter zugestellt.
Ich bitte sehr um dringende Hilfe, Danke!
3 Antworten
Du bist Teil des Vereins von daher hast du dich entsprechend über die Satzung und die geltenden Vorschriften zu informieren.
Also nein, wenn die Satzung samt Beschluss für dich einsehbar sind, ist eine gesonderte Information nicht erforderlich. Man muss dir die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen - sondern nur Einsicht gewähren.
Eine telefonische Bitte um die Aussetzung der Mahnung ist ohnehin das Gespräch nicht Wert.
immer schriftlich machen mit der Bitte um Bestätigung..In der Bestätigung hätte man dich in meinem Augen dann auf die damit verbundenen Mehrkosten aufmerksam machen müssen.
auch wenn mir Kleingartenrecht insgesamt suspekt ist - hier bin ich der Meinung, dass hier im Nachgang der Sitzung eine schriftliche Information an alle Mitglieder erforderlich gewesen wäre .
Ob du wegen Verzug den Strom ohne Ankündigung abstellen kannst - ich denke nicht, dass der Beschluss rechtlich haltbar ist.
Wenn ich nicht irre, muss der Versorger dich zweimal anmahnen bevor er zu diesem Mittel greifen kann.
Die Frage, ob du den Rechtsweg gehen den Vorstand beschreiten willst.
Wenn es so vereinbart wurde und in der Satzung steht, ist es natürlich zulässig.
Ob Du davon Kenntnis hattest oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Gerade Vereine haben oft große Probleme mit säumigen Zahlern. Denn die anderen Mitglieder müssen das vorstecken, da die Versorger und auch die Gemeinde keinen Zahlungsaufschub gewährt.
Die Entscheidung der Stromabschaltung wurde nicht in die Satzung mit aufgenommen.Es handelt sich nicht um eine Stromrechnung sondern um die Pacht.
Ich würde sagen, dass eine solche Reglung ohne klare vorherige Absprache definitiv unzulässig ist.
Das müsste entweder in der Satzung oder sonst in einem Vertrag stehen. Sonst klingt das sehr willkürlich und unzulässig.
Ob es zulässig ist, wenn es in der Satzung stehen würde, weiß ich nicht genau.
In der Satzung steht nichts dazu. Es war kein Beschluss für die Satzung sondern nur eine Entscheidung in der Mitgliederversammlung um Mahnungen zu umgehen.