Scheidung Mann Frau was steht wem zu?

6 Antworten

Hallo an dich,

das ist pauschal eher nicht zu beantworten, dazu werden viele individuelle Angaben gebraucht sowie Beratung eher.

Es gibt die Seite stark-familie.info Übersicht

Dort gibt es Info für Paare & Eltern; im Menu dort lassen sich u. a Checklisten finden, was man alles angucken/klären sollte; ebenfalls gibt es Tipps für Kinder/Jugendliche; bspw. zum Umgang mit der Situation. Vielleicht hilft das zu ersten Orientierung weiter.

Liebe Grüße, Sabine

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

AndreasR730 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 21:03

Dankeschön für deine Antwort. LG

Da muss man mehr Infos haben

Güterstand der Ehe: War es eine Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? In Deutschland ist ohne Ehevertrag meist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft maßgeblich.

Immobilie: Wer steht im Grundbuch? Falls beide Elternteile Eigentümer sind, müsste entweder einer den anderen auszahlen oder das Haus verkauft und der Erlös geteilt werden.

Einkommen & Unterhalt: Falls einer deiner Elternteile finanziell abhängig war, könnte es nachehelichen Unterhalt geben. Falls minderjährige Kinder im Spiel sind, wird auch Kindesunterhalt berechnet.

Rente & Pensionen: Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche (gesetzliche, betriebliche, private Renten) meist ausgeglichen.

Schulden: Falls Schulden bestehen, wird geschaut, wer sie aufgenommen hat und ob sie gemeinschaftlich oder individuell sind.


AndreasR730 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 20:55

Gleich vorweg wir befinden uns in Österreich.

Immobilie: Im Grundbuch steht nur meine Mutter als Eigentümer und mein Vater hat nur das Lebenslange Wohnrecht sonst aber nichts.

Einkommen: meine Mutter bezieht aktuell Rehageld und geht nebenbei noch 20h arbeiten da sie aufgrund ihrer Krebserkrankung nicht mehr schafft. Keine Minderjährigen Kinder.

Pension: Mein Vater ist seit knappen 5 Monaten in Pension.

Schulden. Keine vorhanden.

Danke schonmal für deine Antwort

LeviundNick  29.03.2025, 21:09
@AndreasR730

Da deine Mutter alleinige Eigentümerin ist und dein Vater nur ein lebenslanges Wohnrecht hat, bleibt das Haus grundsätzlich ihr Eigentum. Allerdings kann das Wohnrecht eine Rolle spielen, wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, kann dein Vater dort weiterhin wohnen, selbst nach der Scheidung. Falls er auf das Wohnrecht verzichtet oder es gelöscht wird, könnte er dafür eine Abfindung fordern, wenn es als wertvoll angesehen wird. Sollte das Wohnrecht nicht grundbücherlich gesichert sein, könnte es nach der Scheidung hinfällig werden.

2. Einkommen & Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt: Da dein Vater pensioniert ist und deine Mutter durch ihre Krebserkrankung eingeschränkt arbeiten kann, könnte es sein, dass er ihr Unterhalt zahlen muss, falls sie finanziell schlechter dasteht. Das wird anhand der jeweiligen Einkünfte geprüft.

Falls deine Mutter selbst genug Einkommen hat, könnte es sein, dass es keinen oder nur befristeten Unterhalt gibt.

3. Pension & Versorgungsausgleich

In Österreich gibt es SOWEIT ICH WEISs keinen automatischen Versorgungsausgleich wie in Deutschland.

Dein Vater behält seine Pension, deine Mutter ihr Rehageld und später ihre Pension.

Falls deine Mutter durch die Ehe finanzielle Nachteile bei ihrer eigenen Pensionshöhe erlitten hat, könnte sie unter Umständen einen Unterhaltsanspruch gegen deinen Vater haben.

4. Sonstige Aufteilung

Da keine Schulden da sind und das Haus nicht im gemeinsamen Besitz steht, gibt es hier keinen Streitpunkt.

Falls es größere gemeinsame Ersparnisse oder Wertgegenstände gibt (z. B. Auto, Wertpapiere), müssten diese fair aufgeteilt werden.

So wird das meines Wissens geregelt

AndreasR730 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 21:13
@LeviundNick

Okey wow das hast du echt super erklärt dafür danke ich dir gleich mal.

AndreasR730 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 21:14
@LeviundNick

Eine Sache noch falls du das auch wissen könntest. Mein Vater ist überzeugt das ihm etwas vom Haus gehört und er etwas bekommt. Meine Mutter steht auf dem Standpunkt das ihm aber nichts zusteht.

LeviundNick  29.03.2025, 21:28
@AndreasR730

Dein Vater könnte nur dann Ansprüche auf das Haus haben, wenn er nachweisen kann, dass er wesentlich zur Finanzierung, Renovierung oder Wertsteigerung beigetragen hat.

Grundsätzlich gilt in Österreich:

Das Haus gehört allein deiner Mutter, weil sie als alleinige Eigentümerin im Grundbuch steht. Dein Vater hat keinen automatischen Anspruch auf einen Anteil, nur weil sie verheiratet waren.

Dein Vater könnte was fordern, dazu müsste er beweisen, dass er erheblich zum Wert des Hauses beigetragen hat, z. B.:

Finanzielle Beteiligung: Hat er beim Kauf oder Bau des Hauses mit eigenem Geld mitbezahlt? Da muss er Beweise vorlegen

Große Renovierungen: Hat er größere Investitionen geleistet (z. B. Dachsanierung, Ausbau), die den Wert des Hauses steigerten?

Kreditrückzahlung: Falls es mal einen Kredit gab, den er mitabgezahlt hat, könnte er einen Ausgleich verlangen.

Erbrechtliche Regelungen: Falls das Haus ein Erbe deiner Mutter war, ist sein Anspruch noch unwahrscheinlicher.

Wenn er keine Belege für erhebliche Investitionen hat, wird er keinen Anteil am Haus bekommen. Falls er aber viel Geld oder Arbeit hineingesteckt hat, könnte er eventuell eine Abfindung verlangen aber das müsste er nachweisen.

Wenn deine Mutter das sicher klären will, wäre ein Gespräch mit einem Anwalt für Familienrecht sinnvoll. Dann kann sie sich auf mögliche Forderungen vorbereiten. Auch wegen der Sache mit dem Wohnrecht, wäre ein Anwalt sinnvoll, da man hier klären müsste, ob das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, dann kann dein Vater nämlich weiter dort wohnen oder eine Abfindung für das löschen des Wohnrechtes fordern. Wenn nichts im Grundbuch steht hat er Pech. Habe was ähnliches bei meinen Eltern damals mitbekommen, daher weis ich noch manches

AndreasR730 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 21:35
@LeviundNick

Dankeschön für deine super Antwort dich kann man ja fast alles fragen. hihi .LG

Scheidung ist so ein komplexes Thema, dass man kaum weiß wo man anfangen soll.

Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft, Dauer der Ehe, Kinder in welchem Alter vorhanden, Vermögen in welcher Höhe vorhanden, Ehevertrag geschlossen ja oder nein, Haus abbezahlt oder nicht, Beide stehen im Grundbuch oder nicht usw.

Es gibt etliche gute Seiten im Netz die sich ausführlich mit dem Thema beschäftigen. Vielleicht sollte man da mal einen Blick drauf werfen und dann sehen was für einen relevant ist und was nicht.

Hier findest du z.B. jede Menge Infos zum Thema:

https://www.familienrecht-ratgeber.com/


Vereinfacht gesagt: Ansichtssache. Sonst bräuchte es ja auch keine Menschen wie Anwälte und Richter die das im Einzelfall entscheiden. Natürlich gibt es gesetzliche Richtlinien, aber deren Interpretation, wie gesagt Ansichtssache.

"Die besten Ergebnisse sind wenn keine Seite zufrieden ist, dass ist ein tragfähiger Kompromiss".

Sorry klingt nach wenig Ahnung, aber ist in der Tat auch viel Verhandlungssache zwischen Vater und Mutter. Hier vermittelnde statt Abzockende Anwälte ist mein Vorschlag. Im Interesse der Familie.

Wenn es keinen Ehevertrag gibt dann ist alles, was in der Ehe erworben und erwirtschaftet wurde 50/50.

Bei der Scheidung wird das ja aber alles über die Anwälte erklärt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

AndreasR730 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 20:58

Das ist ja das Problem. Mein Vater besteht darauf das ihm etwas vom Haus gehört obwohl er nicht im Grundbuch steht. Meine Mutter meint das sie ihn Rausschmeißen kann und er nichts bekommt keinen Cent.

Dankeschön für deine Antwort. LG