Hubig-Vorstoß: Gewalt gegen Ehepartner soll Einschränkungen im Umgang mit den Kindern bedeuten?
Ich bin gespannt auf eure Meinung!
6 Antworten
Sehr gut, ich finde bei richtiger Gewalt gegen den Partner, sollte der Elternteil ein Kontaktverbot bekommen.
Ich war mir nicht sicher, wie ich das verstehen sollte. Es gibt leider genügend Menschen, die zwischen Gewalt und Gewalt unterscheiden. Das wird dann gerne auch mal euphemistisch „Klaps“ oder so genannt.
Hmm, naja, eventuell bin ich dann in deinen Augen so ein Mensch.
Denn ich habe nichts gegen Gewalt gegen Kinderschänder, Vergewaltiger.
- Das ist ein anderer Fall. Du verwendest ja keine Euphemismen, um Gewalt in der Familie Kleintieren, oder?
- Auch dazu habe ich die Meinung, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in der Selbstjustiz nicht zu akzeptieren ist. So schwer das auch fällt uns so sehr ich das als Familienvater auch nachvollziehen kann.
Nein.
Ja, du hast recht.
Ich sage nur, dass ich es moralisch als nicht verwerflich betrachte, einen Kinder Vergewaltiger zu verprügeln.
Würde jemand meinen kleinen Bruder vergewaltigen, würde ich denjenigen am liebsten tot sehen.
Das ist doch selbstverständlich. Ich dachte das wäre bereits so.
Du darfst dein Kind garnicht mehr sehen, wenn du deinen Partner schlägst - diese Komplettpauschalisierung halte ich für fragwürdig. Ich finde aber schon, dass das Jugendamt bzw. das Familiengericht durchaus vom einen auf das andere schließen dürfen.
Meiner Meinung nach sollte sich, wer seinem Partner Gewalt antut gefallen lassen, dass man GENAU nachguckt, ob er (oder sie) auch gut fürs Kind ist.
Ja, ist richtig so. Wer Gewalt am Partner verübt, wird es wahrscheinlich auch an den Kindern tun.
Natürlich richtig.
Die Nachricht für mich war eher dass sowas bisher nicht ausgereicht hat.
Was ist denn unrichtige Gewalt?