Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld?

3 Antworten

Sie muss mindestens 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben und somit für diese mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.

Dann bekommt sie ALG1, nach der Sperre von 3 Monaten.


Trop86 
Beitragsersteller
 15.04.2025, 22:54

Ok danke

Soweit eine freiwillige Arbeitslosigkeit einer Freizügigkeit nicht im Wege steht, mag ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.

Ja wenn sie ein Jahr Vollzeit gearbeitet hat,aber bei Selbstkündigung, gibt es erstmal eine Sperre von drei Monaten.Bei uns in Deutschland ist das so.