Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Eine Kollegin, die etwas mehr als ein Jahr gearbeitet hat, hat jetzt gekündigt. Sie kommt aus Österreich.
Meine Frage ist, hat sie hier auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie ist das geregelt in der EU?
3 Antworten
Sie muss mindestens 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben und somit für diese mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
Dann bekommt sie ALG1, nach der Sperre von 3 Monaten.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Soweit eine freiwillige Arbeitslosigkeit einer Freizügigkeit nicht im Wege steht, mag ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Ja wenn sie ein Jahr Vollzeit gearbeitet hat,aber bei Selbstkündigung, gibt es erstmal eine Sperre von drei Monaten.Bei uns in Deutschland ist das so.