Hab 750€ Einkommen bin ich raus aus Jobcenter
Zu mir bekomme 470€ Bürgergeld nicht mehr jetzt hab ich einen Job gefunden wo ich 750€ bekomme das ist natürlich mehr als mein regelhaft beim Jobcenter bin ich raus aus dem Jobcenter jetzt und muss ich meine Krankenversicherung selber zahlen Miete zahle ich nicht lebe bei meinen Eltern
2 Antworten
Erst einmal liegt dein Bedarf höher als nur bei 470 Euro im Monat, denn dazu käme min.noch dein Bedarf für die Unterkunft, also Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Alleine der Regelbedarf liegt ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres bei derzeit 451 Euro im Monat.
Würdest Du schon min. 25 sein, wären es derzeit 563 Euro pro Monat.
Lebst Du noch bei den Eltern im Haushalt und bist unter 25, gehörst Du zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern, solange Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst.
Dann kommt es unter anderem auch auf das Einkommen deiner Eltern an, denn wenn diese mit ihrem anrechenbaren Einkommen oder Vermögen den Gesamtbedarf der Familie decken könnten, würde es gar keine Leistungen vom Jobcenter geben.
Wäre das nicht der Fall, dann bekommt ihr alle Leistungen vom Jobcenter und dann wird die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom durch die Personen im Haushalt geteilt und dieser Kopfanteil käme dann min.noch zum Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.
Demnach muss dein Bedarf höher als nur 470 Euro betragen.
Selbst wenn es tatsächlich nur 470 Euro wären, müssen min.die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt und theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden.
Dadurch verringert sich das anrechenbare Nettoeinkommen entsprechend.
Bei 750 Euro Nettoeinkommen wirst Du sicher um die 1000 Euro Brutto haben, dann läge dein Freibetrag derzeit bei 328 Euro und dein anrechenbares Nettoeinkommen voraussichtlich bei um die 422 Euro, also unter den 470 Euro vom Jobcenter.
Dann würdest Du deinen Bedarf mit deinem anrechenbaren Nettoeinkommen nicht decken können und würdest unter 25 Jahren weiterhin zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern gehören.
Hat man laut Arbeitsvertrag mehr als die Minijobgrenze von derzeit 556 Euro Brutto, hat man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und dann führt der Arbeitgeber vom Bruttoeinkommen entsprechend Beiträge für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken und Pflegeversicherung ab.
Selbst wenn deine Eltern Leistungen vom Sozialamt erhalten, bekommst Du Leistungen vom Jobcenter gezahlt, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst.
Deine Eltern bekommen dann nur ihren Bedarf vom Sozialamt gezahlt, also Regelbedarf für den Lebensunterhalt + evtl.einen zustehenden Mehrbedarf und dazu bei 3 Personen im Haushalt jeweils 1/3 von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Dir stünde dann vom Jobcenter dein Regelbedarf von derzeit 451 Euro ab 18 und unter 25 Jahren zu und dazu das fehlende 1/3 von der Warmmiete.
Demnach liegt dein Bedarf höher als nur 470 Euro, wären im übrigen wie erklärt nur 451 Euro, wenn da nicht noch ein zustehenden Mehrbedarf gezahlt würde.
Wenn Du einen Job hast, so wie das aus deiner Frage zu entnehmen ist, dann führt der Arbeitgeber vom Bruttoeinkommen entsprechende Beiträge ab, habe ich dir alles schon erklärt.
Es gibt Freibeträge, eventuell bekommst Du weiterhin ein paar € vom Jobcenter als "Aufstocker". Das berechnen die aber sowieso von sich aus nach Eingang Deiner Unterlagen zwecks Meldung Deines Jobs.
Krankenkassenbeitrag braucht Dich nicht zu kümmern. Bei dem geringen Bruttolohn beträgt der ungefähr 25,-€ im Monat.
Meine Eltern bekommen Grundsicherung und kein Bürgergeld somit bin ich eine eigene bedarfsgemeinschaft ich bekomme keine Miete vom Jobcenter weil ich unter 25 bin also nur 470€ wenn ich jetzt 750€ bekomme und ich meine kv selber zahlen muss bleiben mir 500€ also kein unterschied zum Bürgergeld