Feuer in der Psychiatrie

2 Antworten

Da du das ja im Zusammenhang mit deiner Erkrankung getan hast, wirst du vermutlich auch nur bedingt dafür zur Verantwortung gezogen werden können.

Du weißt ja, wo du bist......aber anscheinend noch immer nicht warum....oder möchtest es nicht wahrhaben.

Und warum Du im geschlossenen Bereich untergebracht bist.

Weil Du eben zu solchen Aktionen, wie die Bettwäsche im Bad anzustecken, fähig bist.

Und das stinkt Dir.

Du gefährdest dich selber und viele andere.

Ja, ich weiß, du willst raus und hast die Schnauze gestrichen voll...demnach verlief der letzte Besuch vom Betreuungsrichter wohl nicht so, wie du dir das gewünscht hast.

Anstatt, dass man dich gehen lässt, wurde entschieden, dass Du noch bleiben musst. Mir tut es auch leid, wenn ich deine Geschichte hier so verfolge anhand deiner Beiträge.

Einige hundert Euro. Wenn du wegen deiner Krankheit unzurechnungsfähig warst, muss das Gericht entscheiden. Vielleicht einen Teilbetrag oder gar nichts.