Das deutsche Asylrecht besser verstehen: ein Beispiel
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Russische Männer in Deutschland, denen in der Heimat der Grundwehrdienst und danach eine Einziehung in den Ukraine-Krieg droht, dürften nach einer Gerichtsentscheidung in Deutschland bleiben. Ihnen steht nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin ein besonderer Schutz zu, wie eine Sprecherin mitteilte.
Die Russen sind demnach sogenannte subsidiäre Schutzberechtigte nach dem Asylrecht. Das ist der Fall, wenn Betroffene stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können.
Quelle: FAZ = https://tickaroo.com/e/FHLQe0Qo09j9Z0zz am 1.2.2025
4 Antworten
Gilt das eigentlich auch für Ukrainer, die vor dem Wehrdienst fliehen? Da gab es doch Diskussionen, diese zurück zu schicken.
Dass das statt für Russen auch für Ukrainer gilt, kann ich mir nicht vorstellen.
Man müsste diese Frage aber wohl mal einem Experten für deutsches Asylrecht stellen. Auch im Falle der Russen hat ja erst ein Gericht befragt werden müssen.
Kann man so oder so sehen. Eine Verpflichtung zum Wehrdienst in einem Verteidigunskrieg stellt grds. keine politische Verfolgung dar, die gibt es schließlich auch in Deutschland. Asyl fällt damit also weg. Subsidiären Schutz könnte man damit begründen, dass ihnen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib oder Leben droht. Ob das gerechtfertigt ist, ist eine Wertungsfrage. Aber aus politischen Gründen wird das sowieso nicht passieren.
Was ist jetzt die Frage? Das gilt übrigens nur, wenn sie nicht in einem anderen Staat Schutz hätten finden können. Die Idee von subsidärem Schutz ist es, dass die Betroffenen in sicheren Nachbarstaaten Schutz finden.
Ja. So ist das :)
Ist aber ungerecht, weil Ukrainer zurück zum Kämpfen geschickt werden.
Na ja: Ukrainer tragen halt auch Verantwortung für ihr Staatswesen und Heimatland.