Das deutsche Asylrecht besser verstehen: ein Beispiel

4 Antworten

Gilt das eigentlich auch für Ukrainer, die vor dem Wehrdienst fliehen? Da gab es doch Diskussionen, diese zurück zu schicken.


grtgrt 
Beitragsersteller
 01.02.2025, 15:03

Dass das statt für Russen auch für Ukrainer gilt, kann ich mir nicht vorstellen.

Man müsste diese Frage aber wohl mal einem Experten für deutsches Asylrecht stellen. Auch im Falle der Russen hat ja erst ein Gericht befragt werden müssen.

Schestko  01.02.2025, 15:00

Kann man so oder so sehen. Eine Verpflichtung zum Wehrdienst in einem Verteidigunskrieg stellt grds. keine politische Verfolgung dar, die gibt es schließlich auch in Deutschland. Asyl fällt damit also weg. Subsidiären Schutz könnte man damit begründen, dass ihnen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib oder Leben droht. Ob das gerechtfertigt ist, ist eine Wertungsfrage. Aber aus politischen Gründen wird das sowieso nicht passieren.

Was ist jetzt die Frage? Das gilt übrigens nur, wenn sie nicht in einem anderen Staat Schutz hätten finden können. Die Idee von subsidärem Schutz ist es, dass die Betroffenen in sicheren Nachbarstaaten Schutz finden.

Ist aber ungerecht, weil Ukrainer zurück zum Kämpfen geschickt werden.


Skywalker17  01.02.2025, 16:42

Nein, sie werden nicht zurück geschickt.

grtgrt 
Beitragsersteller
 01.02.2025, 15:05

Na ja: Ukrainer tragen halt auch Verantwortung für ihr Staatswesen und Heimatland.