Darf eine Muslima sich scheiden
Darf eine Muslima sich von ihren man scheiden oder nochmal heiraten
6 Antworten
Nein, darf sie nicht.
Entweder der Mann führt die Scheidung durch - oder die Frau klagt es ein, beweist dass der Mann islamische Regeln nicht einhält und dann scheidet das Gericht sie. Die Frau aber kann es nicht.
Dashier hatte ich einst einer in einer islamischen Ehe gefangenen Muslima rausgesucht:
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Du brauchst leider unbedingt die Entlassung durch deinen (Noch-)Ehemann.
Entweder durch Talaq (reguläre Scheidung) oder durch Chul (Aufhebung der Eheschliessung, das wird nicht auf die bisherigen Scheidungen angerechnet)
Du als Frau kannst leider nicht einfach 3x etwas aufsagen und ihr seid geschieden, sorry.
Wenn dein Mann dir beides nicht aussprechen will, musst du zu einem islamischen Gericht und belegen, dass dein Ehemann z.B. gegen islamische Regeln verstösst oder sonstige islamische Regeln die Aufhebung zulassen. Dann scheiden die euch.
Hier habe ich ein paar Rechtsurteile darüber für dich rausgesucht:
Die Scheidung (At-Talaaq)
Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn die Frau Ehebruch begeht, ist es dem Ehemann nicht erlaubt, sie zu behalten, weil er ansonsten ein betrogener Ehemann wäre.“ (Majmuu‘ al-Fataawa 32/141)
Ebenso verhält es sich anders herum: Wenn der Ehemann weder rechtschaffen ist, noch aufrecht in seiner Religion, ist es verpflichtend für die Ehefrau, ihn um die Scheidung zu bitten oder sich durch die Khul’a frei zu kaufen. Es ist ihr nicht erlaubt, mit ihm verheiratet zu bleiben.
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/90-verlobung-a-ehe/scheidung-tod-ehepartner-trauerzeit/1406-die-scheidung-at-talaaq
Daß die Frau sich genauso vom Mann scheiden lassen kann, wie dieser sich von einer Frau, steht da nicht. Im Gegenteil: sie muß den Mann bitten oder sich freikaufen. 3x "Talaq" (oder etwas anderes) sagen wird in dieser Fatwa nicht als Möglichkeit für die Frau genannt.
Edit: der Link in dieser Fatwa zu "khul'a" funktioniert leider nicht mehr. Durch Khul'a kann sich eine Ehefrau freikaufen. Aber auch hier muss der Mann dann die Scheidung noch aussprechen:
Scheidungsersuch der Frau (Khul’a)
Die Scheidung, womit sich die Frau von ihrem Ehemann trennen kann, ist die Khul’a,
indem sie die Mahr zurückzahlt und der Ehemann sich dann durch das gesprochene Wort von ihr scheidet.
Wenn das noble Ziel einer Ehe nicht erreicht wird und es keine gegenseitige Zuneigung zwischen den Ehepartnern gibt oder wenn es keine Zuneigung seitens des Ehemannes für seine Frau gibt oder wenn ihr Zusammenleben unerträglich und es zu schwer wird, die Zwistigkeiten zwischen beiden beizusetzen, ist der Ehemann in solchen Fällen verpflichtet, seine Ehefrau auf gute Weise zu scheiden, indem er ihr die Scheidung ( Talaaq) ausspricht.
https://islamfatwa.net/soziale-angelegenheiten/73-verlobung-a-ehe/90-scheidung-tod-ehepartner-trauerzeit/1408-scheidungsersuch-der-frau-khul-a
Zum Freikaufen kommen wir gleich in einer anderen Fatwa nochmal.
Doch zunächst lesen wir in einer weiteren Fatwa etwas ähnliches, obwohl dashier ja sogar ein Härtefall wäre:
Mann betrügt Ehefrau: was soll die Frau tun?
(...)
Die zweite Möglichkeit wäre, dass du Dinge weißt, die belegen, dass diese uneheliche Beziehung stattfindet.
In diesem Fall sollst du ihn ermahnen, und ihn an Allâh, den Erhabenen, erinnern. Du darfst ihm auch mit allen möglichen Mitteln drohen, die ihn an dieser Abscheulichkeit hindern können.
(...)
Falls er bereut, dann sei Allâh Dank, denn dies ist ja das angestrebte Ziel.
Es ist aber keine Sünde für dich, die Ehescheidung zu verlangen, falls er so weiter macht und du dir sicher bist, dass er Ehebruch begeht.
Dies gilt nur dann, wenn es sich beim Betrug um eine uneheliche Beziehung handelt.
https://www.islamweb.net/de/fatwa/122889/Mann-betr%C3%BCgt-Ehefrau-was-soll-die-Frau-tun
Auch hier soll die Frau es vom Mann verlangen, sie kann es nicht selbst tun, der Mann muß also auch in diesem echt klaren Fall die Scheidung trotzdem selbst durchführen.
Oder hier, da wird es nochmal etwas deutlicher gesagt:
Allâh erteilt nämlich der Frau das Recht, sich von ihrem Ehemann zu trennen, wenn er sie nicht aus der Ehe entlässt. Denn der Mann hat zwar die Scheidung in der Hand, die Frau hat aber dennoch das Recht zur Chul-Scheidung, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
An dieser Stelle werden einige Bestimmungen der islâmischen Scharia über die Chul-Scheidung dargelegt
Chul-Scheidung bedeutet: Die durch das Aussprechen bestimmter Worte erfolgende Trennung des Ehemannes von seiner Gattin gegen ein Entgelt oder eine Gegenleistung.
(...)
Bedingungen für die Gültigkeit der Chul-Scheidung
1. Sie wird von einem Ehemann durchgeführt, dessen Handlungen rechtswirksam sind, also von einem Mann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und mit Differenzierungsvermögen.
2. Sie erfolgt gegen ein Entgelt, das von der Frau als Gegenleistung an den Mann gezahlt wird, um sich dadurch von ihm zu lösen.
(...)
Wenn also diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es der Frau erlaubt, die Chul-Scheidung zu verlangen. Wenn es jedoch keine islâmischen Gründe für die Chul-Scheidung gibt, dann ist es für die Frau harâm, von ihrem Mann die Trennung zu verlangen. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Jedweder Frau, die ihren Ehemann um die Scheidung bittet , ohne dass eine Schädigung vorliegt, ist der Geruch des Paradieses verwehrt.“ (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî.)
(...)
Verbales Verkünden der Chul-Scheidung
Für die Chul-Scheidung gibt es offenkundige wie auch indirekte, umschreibende Formulierungen.
Was die offenkundige Form betrifft, so erfolgt sie durch die Begriffe Al-Chul, Al-Fasch oder Al-Fidâ. So sagt er beispielsweise: „Châla´tuki (Ich habe dich per Chul-Scheidung aus der Ehe entlassen).“
Und zu den indirekten, umschreibenden Formulierungen gehört es, wenn er sagt „Bâraituka (Ich habe mich mit dir auf die Trennung geeinigt)“ (...)
https://www.islamweb.net/de/article/228241/Regeln-f%C3%BCr-Chul-Scheidung
Auch hier wieder:
"3x Talaq sagen und die Frau ist raus aus der Ehe" ist leider nicht. Sie muß sich freikaufen UND der Mann muß sie dann trotzdem noch freigeben. Sie kann sich die Scheidung bei ihrem Ehemann ERKAUFEN, aber er muss dem trotzdem dann erst zustimmen.
Steht ja auch ganz oben in der Fatwa: Scheidung ist dem Mann vorbehalten, der Frau steht nur die Chul-Scheidung zur Verfügung, die ebenfalls vom Mann durchgeführt werden muss.
Als Hinweis steht unten, daß man die Gegenleistung auch weglassen kann (was im Islam aber unerwünscht sei) aber davon, daß der Mann das Entlassen weglassen kann, steht auch hier nichts.
Die Trennung ohne Gegenleistung ist gültig, aber unerwünscht.
Wie bereits gesagt: ohne Entlassung durch deinen (Noch-)Ehemann geht es nicht.
Also dränge deinen Mann zu einer Scheidung, verlange sie ganz strikt von ihm bis er es tut.... oder geh zu einem islamischen Gericht und klage die Scheidung ein, bring aber Beweise für unislamisches Verhalten deines Ehemannes mit.
Alles Gute!
Ja, jedoch muss sie einen Prozess anstrengen:
Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen.
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.
Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45
Ja, in Deutschland gilt das Grundgesetz. Da gelten Gesetze für alle, egal welcher Religion sie angehören.
Nach einen Trennungsjahr ist eine Scheidung möglich.
In Deutschland gilt kein Islam Gesetz. Wer danach leben will, der soll sich bitte in Regionen begeben, die das möglich machen.
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland bekennen. Bei der freiheitlichen demokratischen Grundordnung handelt es
sich um die ganz grundlegende politische Ordnung Deutschlands. Diese umfasst
a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
f) der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Ja, darf sie, aBER sie hat es dabei viel, viel schwerer als muslimische Männer es haben, weil der Islam der Frau weniger bzw. eher schlechteres zutraut:(
Die Scheidung ist erlaubt, wenn der Ehemann sie braucht, wegen dem schlechten Benehmen seiner Frau, dem Schaden, der ihm entsteht, wenn er sie behält und der Nichterfüllung des legalen Ziels der Ehe, wenn er sie behält
Jedoch ist die Scheidung verabscheuenswert, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt, weil es kein Problem zwischen den Eheleuten gibt. Manche Gelehrte erachten sie in dem Fall sogar als verboten. Gemäß der überwiegenden Ansicht, ist die Scheidung erlaubt, jedoch in diesem Fall mit Verabscheungswertigkeit, denn der Prophet (Friede und Segen mit ihm) sagte:
„Das verhassteste des Erlaubten für Allah ist die Scheidung.“ (Abu Dawuud, Sunan, ‚Buch über Scheidung‘, Nr. 2178, Ibn Maajah, Sunan, ‚Buch über Scheidung‘, Nr. 2018) (Anm. Ibn Hajar sagte: „Die überwiegende Meinung von Abu Hatim u. Ad-Daraqutny ist, dass dieser Hadith Mursal ist.“)
In dem Hadith bezieht sich der Prophet (Friede und Segen mit ihm) auf die erlaubte Talaaq, obwohl sie für Allah verhasst ist, weil sie eine Ehe beendet, welche die legalen Interessen der Ehe erfüllt.
Auf der anderen Seite wird eine Scheidung erwünscht (mustahabb) sein, wenn die Ehefrau in ihrer Ehe zu Schaden kommt, wie wenn es Zwietracht zwischen den Eheleuten gibt oder wenn sie ihren Ehemann nicht leiden mag. In diesem Fall würde das Aufrechterhalten einer Ehe mehr Schaden als Nutzen für die Ehefrau bedeuten.
Es ist dem Ehemann verboten, seine Frau während ihrer Menstruation zu scheiden, während ihrer Entbindungszeit, während ihrem Stadium ritueller Reinheit (d.h. die Zeit zwischen ihrer Menstruation), nachdem er mit ihr sexuell verkehrt hat und es ist ihm verboten, die Scheidung drei Mal zur gleichen Zeit auszusprechen.
Die Scheidung ist ungültig, wenn sie unter Zwang, bei Verwirrtheit, Verrücktheit, Betrunkenheit, Schlaftrunkenheit, Geisteskrankheit und dergleichen stattfindet.
Die korrekte Art und Weise, die Scheidung auszusprechen, besteht darin, zu warten, bis die Frau keine Menstruation mehr hat und sich von ihr gereinigt hat
Die Sunnah in Bezug auf die Scheidung (Talaaq) ist, dass der Mann seine Frau während einer Zeit der Reinheit (d.h. wenn sie nicht menstruiert oder nach der Geburt blutet) scheiden soll, in der er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Wenn er sie während einer Zeit der Reinheit scheidet, in der er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, zählt es gemäß der Mehrheit der Gelehrten dennoch als Scheidung.
Wenn der Mann seiner Frau sagt: „Du bist geschieden“, oder: „sie ist geschieden“, oder: „Ich habe mich von dir scheiden lassen (Vergangenheit)“, oder: „Du bist eine geschiedene Frau“, so ist all dies eine klare Scheidung und trifft ein und man muss dafür keine (extra) Absicht fassen.
https://islamqa.info/en/263228
Frage:
Kann sich eine Frau von ihrem Mann scheiden lassen? Wenn ja, unter welchen Umständen?
Antwort:
Wenn eine Situation im Eheleben zwischen dem Ehemann und der Ehefrau eintritt, die auf einen oder mehrere Fehler bei einem oder beiden zurückzuführen ist, wie z. B. religiöse Probleme, schlechter Charakter, Krankheit oder ein Fehler, wie z. B. Unfruchtbarkeit und ähnliches, dann ist es zulässig, die Scheidung zu beantragen.
In diesem Fall ist es akzeptabel, und es gibt nichts Verbotenes daran, die Scheidung zu beantragen.
Was verboten ist, ist, dass eine Frau die Scheidung von ihrem Mann ohne einen in der Sharia genannten Grund beantragt.
die Scheidung steht nur dem Ehemann zu. Aber wenn ein Mann seine Frau ermächtigt, sich scheiden zu lassen, wann immer sie es wünscht, dann hat sie das Recht, dies jederzeit zu tun
https://www.islamweb.net/en/fatwa/81487/wife-divorcing-her-husband
Frage:
Was wenn eine Frau sich scheiden lassen möchte aber ihr Ehemann dagegen ist?
Antwort:
Wenn die Frau geschädigt wird und die Situation für sie zu schwierig ist, weil der Ehemann ihr ihre Rechte nicht zugesteht oder sie ihr vorenthält, oder weil er sie schlecht behandelt und aus anderen ähnlichen Gründen, dann hat sie das Recht, die Scheidung zu verlangen, und sie kann sich an den Qaadi wenden und ihm sagen, was passiert ist und er kann seinerseits den Ehemann auffordern, ihr ihre Rechte zu geben oder sich scheiden zu lassen.
Frage:
Und wenn sie weiterhin zusammenleben und dann Beischlaf haben, begehen sie Zina?
Antwort:
nein, es ist keine Zina, denn die 'Iddah muss vorüber sein, bevor es als Zina (Unzucht) gilt, normalerweise drei Menstruationen, die durch sein müssen, dann ist die 'Iddah für die Frau gelaufen.
Bei Frauen, die körperlich nicht in der Lage zur Menstruation sind oder selber in den Wechseljahren sind, dauert es drei Monate. Bei Frauen, die schwanger sind, ist die 'Iddah solange, bis sie das Kind zur Welt bringt
https://islamqa.info/en/answers/12667/iddah-after-divorce
Der Gelehrte Ibn al-Qayyim erklärte viele Weisheiten hinter der Iddah, er sagte:
Zu den Weisheiten der Iddah gehört zunächst, dass die geschiedene Frau nicht schwanger sein darf, um eine Vermischung der Nachkommenschaft zu vermeiden, da dies zu viel Verderbnis führt.
Iddah bedeutet auch, dass der Ehevertrag sehr sensibel und wichtig ist. Sie zeigt auch den hohen Status dieses Vertrages und seine große Ehre.
Außerdem gibt Iddah dem Mann einen relativ langen Zeitraum, so dass er Reue empfinden und sich entscheiden kann, zu seiner früheren Frau zurückzukehren.
nicht laut islam gesetz !