Zwei Fragen zu einer polizeilichen Hausdurchsuchung?

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Hallo BigRed1234,

zu Frage 1:

und gesehen, das eine richterliche Erlaubnis vorhanden ist, um sein Haus zu durchsuchen. Aber es ist noch nichts passiert, lassen die sich da wirklich so Zeit?

Ein Richter erteilt ja nicht nur die Erlaubnis für die Durchsuchung des Hauses, sondern er ordnet die Ausdurchsuchung nach folgender Rechtsgrundlage an:

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§ 102 StPO - Durchsuchung bei Beschuldigten

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

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§ 105 StPO - Verfahren bei der Durchsuchung

(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

(2) Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.

(3) Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt. Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Durchsuchung von Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden

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Hat ein Richter die Durchsuchung angeordnet, müssen die Polizeibeamten dieser Anordnung unverzüglich Folge leisten.

Insofern ist die Frage, ob die sich wirklich soviel Zeit lassen zu verneinen.

Zu Deiner zweiten Frage:

Aber wenn der Hund jetzt z.B. winzige Partikel im Teppich riecht und die dann aber nachdem sie mein Haus auseinander genommen haben nichts finden, was passiert dann? Hab ich dann trotzdem ver*ackt?

Die Polizei kann nur dann ein Strafverfahren gegen Dich einleiten, wenn bei Dir auch BTM gefunden und sichergestellt werden konnte. Spuren im Teppich beweisen Garnichts, denn diese Spuren können von Jedem in der Teppich hinterlassen worden sein.

Im übrigen, selbst wenn bei Dir geringe Cannabis sichergestellt worden sind, ist eine Verurteilung zwar nicht ausgeschlossen, aber nicht wahrscheinlich, sondern die Staatsanwaltschaft wird wahrscheinlich das Verfahren gegen Dich nach folgender Rechtsgrundlage einstellen:

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§ 153 StPO - Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

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Im übrigen, wenn Dich Deine EX nur aus Rache angezeigt hat, obwohl sie die Straftaten nur erfunden hat, würde ich bei der Polizei mal dadrauf hinwirken, dass die Polizei ein Strafverfahren nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen einleitet, insofern dieses nicht schon von Amtswegen her erfolgt ist:

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§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

 

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§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 

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Ich würde solche falschen Verdächtigungen jedenfalls nicht auf mir sitzen lassen.

In welche Schwierigkeiten einen solche falschen Anzeigen bringen können, habe ich aus eigener Erfahrung erfahren müssen.

Die EX - Frau eines Freundes von mir hat nicht nur ihn, sondern auch zahlreiche seiner Freunde mit zahlreichen frei erfunden Anzeigen überschüttet.

Einer der Freunde der angezeigt wurde, war auch ich. Ich soll sie laut ihrer Aussage an einem Dienstag um 01:00 Uhr Zuhause aufgesucht, gewaltsam in ihre Wohnung eingedrungen sein und sie dort geschlagen haben. Perfider Weise hat sich einen Tatzeitpunkt ausgesucht, an der man normalerweise kein Alibi vorweisen kann.

Für sie war nur dummerweise, dass ich die ganze Woche über nachweislich im 450 Kilometer entfernten Berlin war und zum Tatzeitpunkt Nachtschicht hatte und weit über 100 Kollegen und meinen Chef dafür als Zeugen hatte.

In dem Fall wurde logischerweise das Verfahren gegen mich wegen erwiesener Unschuld eingestellt und im Gegenzug würde sie für diese Anzeige zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.

Schon alleine aus dieser Erfahrung hinaus, rate ich Dir dazu, ebenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie frei erfundene Straftaten zur Anzeige bringt.

Schöne Grüße
TheGrow

BigRed1234 
Fragesteller
 21.05.2016, 15:17

Ja, sie wird auch Anzeigen bekommen, sie hat ja halt auch mehrere angezeigt. Aber heist das jetzt, das die eher nicht kommen? :D

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TheGrow  21.05.2016, 18:20
@BigRed1234

Darüber kann man zwar wild spekulieren, aber so eine wilde Spekulation bringt Dich nicht weiter.

Kommt halt auch ganz da drauf an, was Deine Ex der Polizei zu Protokollgegeben hat.

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Ja, denn es besteht immer noch die Anzeige und wir kommen nicht mit Voranmeldung :)

2016Frank  21.05.2016, 00:56

Die Anzeige ist nichts wert, wenn keine Beweise gefunden werden. Dann ist es lediglich ein weiterer Vorgang auf einem Blatt Papier, der dann abgeheftet wird. Mit oder ohne Vorankündigung. Denn Dummerweise neigen Frauen dazu, ihren Ex-Männern gerne mal eins reinzuwürgen.

Ich würde dann auch gleich noch ein Papier beschreiben lassen wegen Verleumdung und übler Nachrede. :-))

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Shadaya  21.05.2016, 01:00
@2016Frank

Rede doch nicht so einen Mist wenn du nicht Bescheid weißt. 

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Seehodil  21.05.2016, 01:01
@Shadaya

Ich glaube, Mist redet hier gerade nur eine Person...und die trägt auf ihrem Foto ein grünes Oberteil.

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Schieb Dir mal nicht so einen Stress. Sorg dafür, dass Du nichts in der Bude hast - und das meint ganz sicher nicht irgendwelche Minifriemel im Teppich - und gut ist. 

Ich würde nicht einmal davon ausgehen, dass überhaupt etwas passiert. Wenn aber doch, dann ganz sicher nicht direkt und spontan. Oder meinst Du ernsthaft, die schieben die dicke Welle und lassen alles stehen und liegen, weil irgendein kleiner Schlumpi nen Dübel durchzieht? Ne SoKo werden sie jedenfalls nicht einrichten...

Die Polizei interessiert sich wohl eher für Dealer als für Konsumenten.

Kommt drauf an, welches Vergehen die Ex angezeigt hat.

2016Frank  21.05.2016, 00:51

Last doch den Shit weg und sauft lieber. Das ist straffrei, legale Droge und knallt richtig! ;-)

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Steff001  21.05.2016, 01:22
@2016Frank

Danke ich verzichte auf dieses Nervengift gerne ;) Wenn es dir gefällt ist doch ok. Jeder was er mag ;)

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sorg dafür, dass bei dir die hütte blitzblank ist und warte entspannt ab.

desweiteren würde ich sie anzeigen. befrage mal einen anwalt, aber irgend ein gesetz bezüglich verleumdung, übler nachrede oder falschen anschuldigungen gibts bestimmt.

und dann drück ihr richtig eins rein, denn so ein assoziales kack verhalten muss umgehend bestraft werden.