Was passiert wen Polizei dich mit einem frisiertem Roller erwischt?

10 Antworten



Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern





Die meisten Motorroller dürfen in Deutschland nicht schneller als 45 km/h fahren. Für eine höhere Geschwindigkeit entriegeln allerdings viele Fahrer ihre Zweiräder, darunter auch Mopeds und Mofas. Dass das nicht erlaubt ist, ist naheliegend. Doch drohen mitunter saftige Strafen – vor allem dann, wenn man keinen Motorradführerschein besitzt.

Was passiert, wenn die Polizei entriegelte Motoroller entdeckt?

Wer seinen Motorroller eigenhändig schneller macht, dem droht ein Bußgeld. Denn die Betriebserlaubnis erlischt in diesem Fall und so begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Gleiches gilt übrigens auch für Mopeds (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und Mofas (25 km/h).

„Wenn mit der Erlöschung der Betriebserlaubnis eine Gefährdung einhergeht, also man etwa Schuld oder Mitschuld an einem Unfall trägt, gibt es zudem Punkte in Flensburg“, erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Doch kann mit dem Frisieren noch eine weitere Strafe einhergehen. Denn wer mehr als 45 km/h mit einem Zweirad fahren möchte, braucht die Führerscheinklasse A, die zum Fahren eines Motorrads berechtigt. Sollte ein Tuner diese nicht haben, könnte der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gelten. Rechtsanwalt Janeczek: „In diesem Fall droht eine Geldstrafe von einem Monat des Nettogehalts und es gibt Punkte in Flensburg, die dann – je nach Punktestand – auch die Fahrerlaubnis kosten können.“

Haften Unfallgeschädigte automatisch mit, wenn sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind?

Mit dieser Frage hat sich 2006 der Bundesgerichtshof auseinandergesetzt und stellte in seiner Entscheidung fest: Eine Mithaftung gibt es nicht automatisch, sondern nur dann, wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ein zusätzliches Gefahrenmoment darstellt, das sich bei dem Unfalls ausgewirkt hat (AZ: VI ZR 115/05).

Ein Motorrollerfahrer hält sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, hat seine Maschine aber entriegelt und gerät unverschuldet in einen Unfall. Haftet der Fahrer dann trotzdem mit und steigt der Versicherungsbeitrag?

Nein. Einen Automtismus gibt es hier nicht. Denn der Unfallgegner müsste beweisen, dass sich die Entriegelung des Rollers auf den Unfallhergang ausgewirkt hat. Das würde in diesem Fall schwierig werden. Haftbar kann er also kaum gemacht werden.

Natürlich drohen dennoch Strafen, wenn nämlich die Polizei durch den Unfall auf die Entriegelung aufmerksam wird (siehe oben).

Gibt es hier einen Unterschied, wenn der Fahrer im gleichen Fall schneller als 45 km/h unterwegs war?

Auch hier gilt: Der Gegner müsste nachweisen, dass der Rollerfahrer aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit den Unfall mitverursacht hat. „Wenn er das nicht kann, gibt es keine Konsequenzen in Folge des Unfallhergangs“, sagt Verkehrsrechtsexperte Janeczek.  

Zur Verdeutlichung ein Vergleich: Wenn ein Fahrer mit zwei Promille auf einer Hauptstraße unterwegs ist und ein anderer Fahrer aus der Seitenstraße in ihn hinein brettert, dann trägt letzterer die hundertprozentige Schuld am Unfall. Dem alkoholisierten Fahrer droht dann allerdings ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer, das ihm aber auch ohne Unfall drohen würde, so die Polizei die Alkoholisierung andernorts feststellt.

Bestehen auch in diesem Fall keine Probleme mit der Versicherung?

Das wäre auch dann nur der Fall, wenn die Versicherung ein Mitverschulden nachweisen kann. Denkbar aber ist es.

Ein theoretischer Fall: Es kommt zu einem Unfall, bei dem der Rollerfahrer 70 km/h schnell fährt, dennoch kein Zutun zum Unfall hat. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet zunächst 10.000 Euro, holt sich dann aber durch einen Regress vom Rollerfahrer 5.000 Euro zurück. Der Grund: Die Bremsen sind nur für 45 km/h ausgelegt und die Schwere des Unfalls hätte bei entsprechender ordnungsgemäßer Geschwindigkeit minimiert werden können. Im Rechtsdeutsch heißt ein solcher Verstoß dann Obliegenheitsverletzung.

„Das aber muss im Einzelfall entschieden werden und solche Fälle greifen tief in technische Details ein“, erklärt Christian Janeczek.

Viele Motorroller älterer Baujahre können serienmäßig über 45 km/h fahren. Müssen die Besitzer diese Maschinen dann drosseln lassen?

Diese Frage lässt sich nicht einheitlich beantworten, denn es hängt davon ab, um welche Maschine es sich handelt. In § 76 der Fahrerlaubnisordnung unter Nummer 8 ist festgelegt, für welche Maschinen Übergangsregeln gelten. Demnach müssen beispielsweise DDR-Mopeds, wenn sie vor dem 28. Februar 1992 zugelassen worden sind, nicht gedrosselt werden – auch wenn sie mitunter sogar 70 km/h erreichen können.

Alle Maschinen, die nicht unter Nummer 8 genannt werden, müssen allerdings tatsächlich gedrosselt werden.




Text.Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/1063/motorroller-frisieren-diese-strafen-drohen-tunern/

Das ist eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das Mofa / Moped wird wahrscheinlich sichergestellt.
Wenn es freiwillig nicht heraus gegeben wird, wird es beschlagnahmt.
Das Fahrzeug wird abgeschleppt.

Die Polizei wird eine Strafanzeige erstatten, ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten.

Man wird als Beschuldigter einer Straftat vorgeladen und kann eine Aussage machen.
Man hat das Recht die Aussage zu verweigern, da man sich eventuell selbst belasten würde.

Die Unterlagen und Beweise leitet die Polizei zur zuständigen Staatsanwaltschaft weiter.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob das Verfahren eingestellt oder verfolgt wird.

Dies könnte geschehen:

Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingestellt
Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft gegen eine Strafzahlung eingestellt

Es kann jedoch auch zum Gerichtsverfahren kommen.
Hier wäre dies möglich:

Das Verfahren könnte eingestellt werden, der Richter ermahnt.
Jugendliche Ersttäter werden zu Sozialstunden verurteilt
Eine Geldstrafe wird ausgesprochen
Es wird eine Führerscheinsperre ausgesprochen.
Bei hartnäckigen Fällen kann es zu einer Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, kommen.

Unter Umständen ist man vorbestraft, was bei der Suche nach Arbeit Probleme bereiten kann.

Sollte ein Unfall geschehen sein, wird die Versicherung selbstverständlich entschädigen, kann den Täter jedoch bis zu 5000 € in Regress nehmen.

Schau mal in §21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne Führerschein.

Du bist Deinen Führerschein los und wirst nach Deinem 18. Geburtstag vermutlich noch ein paar Jahre warten dürfen, bis Du den Führerschein wieder machen darfst.

Plus ordentliches Bußgeld.

Bau schnellst möglich wieder zurück zum Original. Dein Mofa wird eingezogen Du bekommst eine Führerscheinsperre und eine Jugenstrafe. lass es nicht darauf ankommen und gerade junge Leute mit Mofas werden oft kontrolliert.

Warscheinlich wird dir die polizei das mofa weg nehmen und den führer ausweis auch und dann must du noch ein bussgeld bezahlen

SirSniper  02.12.2016, 17:28

Der Roller wird beschlagnahmt, die  Nicht originalen teile werden abgebaut und du musst diese durch die originale ersetzen (lassen) 

Ein Bußgeld darfst du dazu bezahlen und mit Pech ist der Führerschein weg. 

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migebuff  02.12.2016, 18:00
@SirSniper

Ein Bußgeld darfst du dazu bezahlen

Zitat Fragesteller:

Ich bin 15

Wie hoch wäre denn so ein Bußgeld bei einem Jugendlichen ohne Einkommen?

mit Pech ist der Führerschein weg

Zitat Fragesteller:

habe die Mofa Prüfbescheinigung

Wie funktioniert denn so ein Führerscheinentzug, wenn derjenige keinen Führerschein hat?

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RuedigerKaarst  02.12.2016, 19:10
@migebuff

Dann wird es halt eine Führerscheinsperre zum Beispiel darf man dann erst mit 21 anstatt 18 den Führerschein machen.

Jobangebote könnten sich dann erledigt haben.

Wird man in der Zeit wieder ohne Fahrerlaubnis angetroffen, könnte die Führerscheinstelle beim Antrag zum erteilen der Fahrerlaubnis eine Medizinisch Psychologische Untersuchung  (MPU) anordnen.

Diese kostet ca. 600 €.

https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung

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migebuff  02.12.2016, 19:34
@RuedigerKaarst

Sechs Jahre Führerscheinsperre beim jugendlichen Ersttäter. Das scheitert bereits an der nicht vorhandenen Rechtsgrundlage.

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